Teilungserklärung beantragen

Bundesweit

    ab 19,90 €Privater Antragsservice

    Nur Flurstücksnummer, keine Adresse? Direkt zum Antrag

    SSL-verschlüsseltHosting in Deutschland
    • Kopie aus der Grundakte beim Grundbuchamt
    • Wir ermitteln das zuständige Grundbuchamt
    • Einfache oder beglaubigte Kopie
    • Für Eigentümer, Käufer und Erben
    • ZuständigGrundbuchamt
    • Unser Serviceab 19,90 €
    • Gebühr Amtje nach Stelle
    • Dauerje nach Grundbuchamt
    Erklärt

    Was ist eine Teilungserklärung?

    Wer ein Haus in Eigentumswohnungen aufteilt, gibt eine Teilungserklärung ab. Der Eigentümer erklärt gegenüber dem Grundbuchamt, dass er das Grundstück in Miteigentumsanteile teilt. Mit jedem Anteil ist das Eigentum an bestimmten Räumen verbunden. So steht es in § 8 des Wohnungseigentumsgesetzes.

    Gehört ein Haus mehreren Personen, können sie es auch gemeinsam durch Vertrag aufteilen. Das regelt § 3 des Gesetzes. Für beide Wege gelten weitgehend dieselben Regeln. Im Alltag spricht man in beiden Fällen oft von der Teilungserklärung.

    Eine Eigentumswohnung besteht rechtlich aus zwei Teilen. Der erste ist das Sondereigentum an der Wohnung selbst. Der zweite ist ein Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum, also am Grundstück und an den Teilen des Hauses, die allen gehören. Bei Räumen, die nicht zum Wohnen dienen, etwa einem Laden, spricht das Gesetz von Teileigentum.

    Für jede Wohnung legt das Grundbuchamt ein eigenes Blatt an, das Wohnungsgrundbuch. Dort steht aber nicht alles. Für die Einzelheiten verweist das Grundbuch auf die Teilungserklärung. Deshalb finden Sie die wichtigsten Regeln nicht im Grundbuchauszug, sondern nur in der Teilungserklärung.

    Die Regeln binden auch spätere Eigentümer. Vereinbarungen der Eigentümer wirken gegen einen Käufer, wenn sie im Grundbuch eingetragen sind. Wer eine Wohnung kauft, übernimmt also die Regeln der Teilungserklärung.

    Inhalt

    Was steht in der Teilungserklärung?

    Jede Teilungserklärung ist anders aufgebaut. Die folgenden Teile finden Sie aber fast immer, oft als Anlagen zur Urkunde.

    1

    Miteigentumsanteile

    Jeder Wohnung ist ein Anteil am Grundstück zugeordnet. Nach diesem Anteil tragen die Eigentümer grundsätzlich die gemeinsamen Kosten, etwa für Verwaltung und Instandhaltung.

    2

    Sondereigentum

    Hier steht, welche Räume zu welcher Wohnung gehören. Dazu zählen auch Bestandteile dieser Räume, die man ändern kann, ohne das Gemeinschaftseigentum zu beeinträchtigen.

    3

    Gemeinschaftseigentum

    Teile, die für Bestand oder Sicherheit des Hauses nötig sind, gehören allen. Das gilt auch für Anlagen, die alle gemeinsam nutzen. Typisch sind Dach, tragende Wände und Treppenhaus.

    4

    Aufteilungsplan

    Eine Bauzeichnung mit Siegel oder Stempel der Baubehörde. Sie zeigt, wo die Wohnungen liegen, und trägt deren Nummern. Stellplätze und Flächen außerhalb des Hauses sollen darin mit Maßen bestimmt sein.

    5

    Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Die Baubehörde bescheinigt, dass die Wohnungen in sich abgeschlossen sind. Diese Bescheinigung gehört zu den Unterlagen der Teilung.

    6

    Gemeinschaftsordnung

    Viele Teilungserklärungen enthalten Regeln für das Zusammenleben. Sie können vom Gesetz abweichen, etwa bei der Verteilung von Kosten oder der Nutzung einzelner Flächen. Diesen Teil nennt man oft Gemeinschaftsordnung.

    Anlässe

    Wann brauchen Sie die Teilungserklärung?

    Wohnungskauf

    Vor dem Kauf sehen Sie, was genau zur Wohnung gehört und welche Regeln im Haus gelten. Das betrifft zum Beispiel Keller, Stellplatz oder Garten. Diese Regeln gelten nach dem Kauf auch für Sie.

    Umbau

    Sie wollen Fenster tauschen, einen Balkon anbauen oder Wände versetzen. Die Teilungserklärung zeigt, ob das Bauteil Ihnen allein oder allen gehört. Davon hängt ab, ob die Gemeinschaft mitentscheidet.

    Streit um Kosten

    Wer welche Kosten trägt, richtet sich nach den Miteigentumsanteilen oder nach abweichenden Regeln. Mit der Teilungserklärung prüfen Sie die Abrechnung der Hausverwaltung.

    Andere Nutzung

    Sie wollen eine Wohnung als Büro nutzen oder einen Laden bewohnen. Ob das erlaubt ist, kann von der Teilungserklärung abhängen. Sie legt fest, ob Räume als Wohnung oder als Teileigentum gelten.

    Erbfall oder Verkauf

    Erben finden die Teilungserklärung oft nicht in den Unterlagen. Käufer fragen aber danach. Eine Kopie vom Grundbuchamt schließt diese Lücke.

    Varianten

    Welche Unterlagen gehören dazu?

    In der Grundakte liegen oft mehrere Dokumente zur Teilung. Überlegen Sie vorher, welche Sie brauchen.

    Teilungserklärung

    Die Urkunde selbst, meist mit der Gemeinschaftsordnung. Sie ist das wichtigste Dokument für Käufer und Eigentümer.

    Aufteilungsplan

    Die gesiegelte Bauzeichnung mit den Nummern der Wohnungen. Sie brauchen sie, wenn es um Grenzen zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum geht.

    Nachträge

    Manche Teilungserklärungen wurden später geändert, etwa beim Ausbau eines Dachgeschosses. Diese Nachträge liegen als eigene Urkunden in der Akte. Ohne sie ist das Bild unvollständig.

    Beglaubigte Kopie

    Auf Wunsch beglaubigt das Grundbuchamt die Kopie. Für eigene Unterlagen und die meisten Kaufverhandlungen reicht eine einfache Kopie.

    Berechtigung

    Wer darf die Teilungserklärung anfordern?

    Die Teilungserklärung liegt in der Grundakte. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung). Das gilt zum Beispiel für Eigentümer einer Wohnung, Käufer in konkreten Verhandlungen und Erben.

    Wohnungseigentümer
    Käufer in Verhandlung
    Erben
    Gläubiger
    Zuständigkeit

    Wer stellt die Teilungserklärung aus?

    Die Teilungserklärung liegt beim Grundbuchamt, das das Wohnungsgrundbuch führt. Das ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht, in dessen Bezirk das Haus liegt. Die Einsicht in die Grundakte und eine Kopie bekommt, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Das gilt genauso wie beim Grundbuch selbst.

    Wo die Grundbücher gebündelt sind, gilt das auch für die Grundakten. In Baden-Württemberg führen nur 13 Amtsgerichte die Grundbücher. Ältere Grundakten auf Papier verwahrt dort das Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg in Kornwestheim. Es erledigt auch Anfragen zu diesen Akten.

    Viele Länder stellen die Grundakten erst nach und nach auf elektronische Führung um. In Hamburg etwa werden ältere Papierinhalte dabei nicht übertragen. Eine Teilungserklärung aus früheren Jahren liegt dann weiter auf Papier. Das Amt muss sie heraussuchen und kopieren.

    Die Stadtstaaten haben dieselben Grundbuchämter wie beim Grundbuchauszug. In Berlin sind es acht Amtsgerichte, in Hamburg ebenfalls acht Grundbuchämter. In Bayern ist das Amtsgericht vor Ort zuständig. Das Amtsgericht München etwa nennt Teilungserklärungen und Aufteilungspläne ausdrücklich als Teil der Grundakte.

    Kosten

    Was kostet Teilungserklärung?

    Sie zahlen unseren Servicepreis und die Gebühr des Grundbuchamts für die Kopie aus der Grundakte. Die Höhe hängt vom Umfang der Unterlagen ab.

    Unser Antragsserviceab 19,90 €

    Antrag erstellen, zuständige Stelle ermitteln, Versand. Den genauen Preis sehen Sie im Antrag, bevor Sie bezahlen.

    So funktioniert's

    In drei Schritten zum Antrag

    1. Adresse eingeben

      Sie geben die Adresse in ein und wählen die Teilungserklärung.

    2. Angaben ergänzen

      Sie nennen Ihr berechtigtes Interesse, zum Beispiel als Eigentümer oder Käufer, und bezahlen online.

    3. Wir senden den Antrag

      Wir schicken den Antrag an Grundbuchamt. Das Amt kopiert die Teilungserklärung aus der Grundakte.

    Tipps

    Tipps für Ihren Antrag

    • Schauen Sie zuerst in Ihre Kaufunterlagen oder fragen Sie die Hausverwaltung. Oft liegt dort schon eine Kopie.
    • Geben Sie die genaue Adresse an. Kennen Sie die Nummer der Wohnung aus dem Aufteilungsplan, nennen Sie diese ebenfalls.
    • Fragen Sie nach Nachträgen. Eine alte Teilungserklärung ohne spätere Änderungen kann zu falschen Schlüssen führen.
    • Bestellen Sie den Aufteilungsplan mit, wenn es um Keller, Stellplätze oder Grenzen im Haus geht.
    • Als Käufer brauchen Sie konkrete Verhandlungen und einen Nachweis dafür. Sonst kann das Amt den Antrag ablehnen. Einfacher ist es oft, den Verkäufer um eine Kopie zu bitten.
    Beliebte Städte

    Teilungserklärung in Ihrer Stadt

    Für diese Städte zeigen wir, welche Stelle zuständig ist und was vor Ort anders ist.

    Alle Städte ansehen →

    FAQ

    Häufige Fragen zur Teilungserklärung

    Steht die Teilungserklärung im Grundbuchauszug?

    Nein. Das Wohnungsgrundbuch nennt den Miteigentumsanteil und die Wohnung. Für die Einzelheiten verweist es auf die Teilungserklärung. Diese liegt gesondert in der Grundakte.

    Was ist der Unterschied zur Gemeinschaftsordnung?

    Die Teilungserklärung teilt das Haus in Wohnungen auf. Die Gemeinschaftsordnung regelt das Zusammenleben der Eigentümer. Meist stehen beide in derselben Urkunde.

    Gilt die Teilungserklärung auch für mich als Käufer?

    Ja, soweit ihre Regeln im Grundbuch eingetragen sind. Vereinbarungen der Eigentümer wirken dann auch gegen jeden späteren Eigentümer.

    Kann die Teilungserklärung geändert werden?

    Ja. Die Eigentümer können ihr Verhältnis durch Vereinbarung neu regeln. Dafür braucht es in der Regel alle Eigentümer. Einzelne Kosten können sie auch durch Beschluss anders verteilen.

    Was ist Teileigentum?

    Teileigentum ist Eigentum an Räumen, die nicht zum Wohnen dienen, etwa an einem Laden oder einem Büro. Es funktioniert sonst wie Wohnungseigentum.

    Warum dauert die Kopie oft länger als ein Grundbuchauszug?

    Der Grundbuchauszug ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Grundbuch. Die Teilungserklärung liegt dagegen häufig noch auf Papier in der Grundakte. Das Amt muss die Akte heraussuchen und die Seiten kopieren.

    Kann ich die Teilungserklärung selbst beim Amt anfordern?

    Ja. Sie können sich direkt an das zuständige Grundbuchamt wenden. Dann zahlen Sie nur die Gebühr des Amts. Unser Service nimmt Ihnen die Suche nach dem Amt und den Antrag ab.

    Teilungserklärung jetzt anfordern

    Adresse eingeben, Grund angeben, bezahlen, und wir senden den Antrag an das zuständige Grundbuchamt.

    Jetzt beantragen