Bebauungsplan beantragen

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    Erklärt

    Was ist ein Bebauungsplan?

    Der Bebauungsplan ist ein Plan der Gemeinde für ein bestimmtes Gebiet. Er regelt verbindlich, wie die Grundstücke dort genutzt und bebaut werden dürfen. Das Baugesetzbuch nennt ihn deshalb den verbindlichen Bauleitplan.

    Die Gemeinde beschließt ihn als Satzung. Er gilt damit wie ein örtliches Gesetz. Wer baut, muss sich an seine Festsetzungen halten. In Berlin und Hamburg ist der Bebauungsplan eine Rechtsverordnung. Die Wirkung ist dieselbe.

    Vom Bebauungsplan zu unterscheiden ist der Flächennutzungsplan. Dieser zeigt grob für die ganze Gemeinde, wo Wohnen, Gewerbe oder Grün geplant ist. Der Bebauungsplan wird daraus entwickelt und regelt das Gebiet im Detail.

    Ein Bebauungsplan besteht meist aus einer Planzeichnung und einem Textteil. Dazu gehört eine Begründung, die erklärt, warum die Gemeinde so geplant hat. Jeder darf den Plan mit Begründung bei der Gemeinde einsehen.

    Nicht für jedes Grundstück gibt es einen Bebauungsplan. Dann richtet sich das Bauen nach der Umgebung oder, außerhalb der Ortschaft, nach strengeren Regeln.

    Inhalt

    Was steht in einem Bebauungsplan?

    Welche Festsetzungen ein Plan enthält, entscheidet die Gemeinde. Das Baugesetzbuch nennt die möglichen Inhalte. Diese sind besonders häufig.

    1

    Art der Nutzung

    Der Plan legt das Baugebiet fest. Beispiele sind reines oder allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet oder Gewerbegebiet. Davon hängt ab, was dort erlaubt ist.

    2

    Maß der Nutzung

    Hier steht, wie viel gebaut werden darf. Das geschieht etwa über die Grundflächenzahl, die Zahl der Vollgeschosse oder die Höhe der Gebäude.

    3

    Bauweise und Baufenster

    Der Plan zeigt, ob offen oder geschlossen gebaut wird. Er legt fest, welche Flächen überbaut werden dürfen und welche frei bleiben.

    4

    Verkehrsflächen

    Straßen, Wege und Flächen zum Parken sind eingezeichnet. So sehen Sie auch, ob Teile eines Grundstücks für eine Straße vorgesehen sind.

    5

    Grünflächen und Naturschutz

    Der Plan kann Grünflächen, Spielplätze oder Flächen zum Schutz von Boden und Natur festsetzen.

    6

    Regeln nach Landesrecht

    Die Länder können erlauben, dass auch Regeln aus ihrem eigenen Recht als Festsetzungen in den Plan kommen. Ein Plan kann deshalb mehr enthalten, als das Baugesetzbuch vorsieht.

    7

    Begründung

    Zum Plan gehört eine Begründung. Sie erklärt die Ziele der Gemeinde und hilft, einzelne Festsetzungen zu verstehen.

    Anlässe

    Wann brauchen Sie den Bebauungsplan?

    Grundstückskauf

    Der Plan zeigt, ob und wie Sie bauen dürfen. Ein Bauplatz ist nur so viel wert, wie der Plan zulässt. Prüfen Sie ihn deshalb vor dem Kauf.

    Neubau

    Ihr Architekt braucht die Festsetzungen für die Planung. Ein Vorhaben ist zulässig, wenn es dem Plan nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

    Anbau oder Umbau

    Auch ein Anbau, eine Garage oder ein Dachausbau muss zum Plan passen. Das Baufenster und das Maß der Nutzung setzen hier oft die Grenze.

    Nutzungsänderung

    Sie möchten ein Büro, eine Praxis oder einen Laden eröffnen? Die Art des Baugebiets entscheidet, ob das dort erlaubt ist.

    Bauvorhaben in der Nachbarschaft

    Der Plan zeigt, was nebenan gebaut werden darf. So können Sie einschätzen, ob ein Vorhaben des Nachbarn zulässig ist.

    Bewertung einer Immobilie

    Gutachter und Banken brauchen die zulässige Nutzung, um den Wert zu schätzen. Der Plan zeigt etwa, ob weitere Bebauung möglich ist.

    Varianten

    Mit Bebauungsplan oder ohne

    Für die Frage, was Sie bauen dürfen, kommt es darauf an, welche Regeln für Ihr Grundstück gelten.

    Qualifizierter Bebauungsplan

    Er regelt mindestens Art und Maß der Nutzung, die überbaubaren Flächen und die örtlichen Verkehrsflächen. Dann entscheidet allein der Plan, ob ein Vorhaben zulässig ist.

    Einfacher Bebauungsplan

    Er regelt nur einzelne Punkte. Für alles Übrige gelten die Regeln für den Innenbereich oder den Außenbereich.

    Kein Plan, im Ort

    Im bebauten Ortsteil muss sich ein Vorhaben in die Umgebung einfügen. Maßstab sind Art und Maß der Nutzung, Bauweise und überbaute Fläche in der Nachbarschaft.

    Kein Plan, außerhalb

    Im Außenbereich ist Bauen nur eingeschränkt zulässig. Viele Vorhaben sind dort nur im Einzelfall möglich.

    Zuständigkeit

    Wer stellt den Bebauungsplan bereit?

    Zuständig ist die Gemeinde, in der das Grundstück liegt. Sie stellt den Plan auf und hält ihn zur Einsicht bereit. Auf Verlangen gibt sie Auskunft über den Inhalt. Anders als bei Baulasten ist auch eine kleine Gemeinde im Landkreis selbst zuständig. Oft ist das Stadtplanungsamt oder das Bauamt die richtige Stelle.

    In Niedersachsen gibt es eine Besonderheit. In einer Samtgemeinde stellt die Samtgemeinde den Flächennutzungsplan auf. Den Bebauungsplan führt meist die Mitgliedsgemeinde.

    In den Stadtstaaten sind besondere Stellen zuständig. In Berlin ist es das Stadtentwicklungsamt des Bezirks, bei Plänen von gesamtstädtischer Bedeutung die Senatsverwaltung. In Hamburg sind es meist die Bezirksämter. In Bremen liegen die Pläne bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, in Bremerhaven beim Stadtplanungsamt.

    Viele Länder betreiben ein zentrales Internetportal für Bauleitpläne, etwa Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Diese Portale sind aber nicht vollständig. Ältere Pläne fehlen oft. Verbindlich ist immer der Plan, der bei der Gemeinde vorliegt. In Bayern weist das Landesportal selbst darauf hin, dass der Datenbestand noch im Aufbau ist.

    Kosten

    Was kostet Bebauungsplan?

    Sie zahlen unseren Servicepreis und die Gebühr der zuständigen Stelle. Die Gebühr legt die Stelle selbst fest. Sie ist je nach Bundesland und Kommune verschieden.

    Unser Antragsserviceab 19,90 €

    Antrag erstellen, zuständige Stelle ermitteln, Versand. Den genauen Preis sehen Sie im Antrag, bevor Sie bezahlen.

    So funktioniert's

    In drei Schritten zum Antrag

    1. Adresse eingeben

      Sie geben die Adresse in ein und wählen den Bebauungsplan.

    2. Angaben ergänzen

      Sie ergänzen Ihre Angaben und bezahlen online.

    3. Wir senden den Antrag

      Wir schicken den Antrag an Gemeinde. Sie erhalten den Auszug aus dem Bebauungsplan für Ihr Grundstück.

    Tipps

    Tipps für Ihren Antrag

    • Schauen Sie zuerst im Internet nach. Viele Gemeinden stellen ihre Pläne online. Verbindlich ist aber das Original bei der Gemeinde.
    • Achten Sie auf Änderungen. Zu einem Plan gibt es oft Änderungspläne, die einzelne Festsetzungen ersetzen.
    • Lesen Sie Planzeichnung, Textteil und Begründung zusammen. Viele Regeln stehen nur im Text.
    • Fragen Sie nach, ob ein neuer Plan in Arbeit ist. Laufende Verfahren können die Regeln bald ändern.
    • In Berlin gilt in Gebieten ohne Bebauungsplan teils noch der alte Baunutzungsplan. Das betrifft den früheren Westteil der Stadt.
    • Halten Sie Adresse und Flurstück bereit. So findet die Gemeinde den richtigen Plan schneller, vor allem an Plangrenzen.
    Beliebte Städte

    Bebauungsplan in Ihrer Stadt

    Für diese Städte zeigen wir, welche Stelle zuständig ist und was vor Ort anders ist.

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    FAQ

    Häufige Fragen zum Bebauungsplan

    Wer darf den Bebauungsplan einsehen?

    Jeder. Das Baugesetzbuch sagt, dass der Plan mit Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten ist. Sie müssen dafür kein Interesse nachweisen und brauchen keine Vollmacht.

    Was ist der Unterschied zum Flächennutzungsplan?

    Der Flächennutzungsplan gilt für die ganze Gemeinde und zeigt die Planung nur grob. Der Bebauungsplan regelt ein kleineres Gebiet genau und verbindlich für jeden Bauherrn.

    Was gilt, wenn es keinen Bebauungsplan gibt?

    Im bebauten Ortsteil muss sich Ihr Vorhaben in die Umgebung einfügen. Außerhalb der Ortschaft gelten strengere Regeln. Dort ist Bauen nur in bestimmten Fällen möglich.

    Was bedeuten Abkürzungen wie WA oder MI?

    Sie bezeichnen die Art des Baugebiets. WA steht für allgemeines Wohngebiet, WR für reines Wohngebiet, MI für Mischgebiet und GE für Gewerbegebiet.

    Kann sich ein Bebauungsplan ändern?

    Ja. Die Gemeinde kann einen Plan ändern, ergänzen oder aufheben. Dafür gelten dieselben Regeln wie bei der Aufstellung, also auch die Beteiligung der Öffentlichkeit. Fragen Sie deshalb nach laufenden Verfahren.

    Reicht der Plan aus dem Internet?

    Zur ersten Orientierung ja. Verbindlich ist aber der Plan, der bei der Gemeinde vorliegt. Die Landesportale sind nicht vollständig, ältere Pläne fehlen dort oft.

    Was kostet ein Auszug bei der Gemeinde?

    Das legt jede Gemeinde selbst fest. Eine bundesweit einheitliche Gebühr gibt es nicht. Eine Gebühr der Stelle kommt zu unserem Servicepreis hinzu.

    Kann ich den Plan auch selbst anfordern?

    Ja. Sie können den Plan bei der Gemeinde einsehen oder anfordern. Unser Service übernimmt die Suche nach der richtigen Stelle und den Antrag für Sie.

    Bebauungsplan für Ihr Grundstück anfordern

    Geben Sie die Adresse ein, wir senden den Antrag an die zuständige Gemeinde.

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