Teilungserklärung beantragen

Dresden

    ab 19,90 €Privater Antragsservice

    Nur Flurstücksnummer, keine Adresse? Direkt zum Antrag

    SSL-verschlüsseltHosting in Deutschland
    • Kopie aus der Grundakte beim Grundbuchamt
    • Wir ermitteln das zuständige Grundbuchamt
    • Für Eigentümer, Käufer und Verwalter
    • Für Wohnungen in ganz Dresden
    • ZuständigGrundbuchamt Dresden
    • Unser Serviceab 19,90 €
    • Gebühr Amtje nach Stelle
    • Dauerje nach Grundbuchamt
    Zuständigkeit

    Wo liegt die Teilungserklärung für Dresden?

    Das Wohnungsgrundbuch nimmt auf die Teilungserklärung Bezug. Deshalb liegt sie in der Grundakte beim Grundbuchamt. Für ganz Dresden ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Dresden zuständig.

    Grundbuchamt Dresden

    Amtsgericht Dresden – Grundbuchamt (Grundakten).

    Quelle: Amtsgericht Dresden: Grundbuchamt · abgerufen 28.09.2026

    Grundakte

    Grundakte und Urkundenkopien in Dresden

    Das Amtsgericht Dresden gestattet die Einsicht in die Grundakte bei berechtigtem Interesse. Von den Urkunden darin fertigt es Kopien.

    Die Teilungserklärung ist eine solche Urkunde. Mit unserem Antrag erhalten Sie die Kopie, ohne selbst zum Amtsgericht zu gehen.

    Tipp:Liegt die Wohnung in einer großen Anlage, nennen Sie die Wohnungsnummer. So wird die richtige Akte gezogen.

    Quelle Ortschaften: Die Dresdner Stadtbezirke | Landeshauptstadt Dresden · abgerufen 28.09.2026

    Stadtbezirke (10) und Ortschaften (9)
    • Altstadt
    • Blasewitz
    • Cotta
    • Klotzsche
    • Leuben
    • Loschwitz
    • Neustadt
    • Pieschen
    • Plauen
    • Prohlis
    Kosten

    Was kostet die Teilungserklärung für Dresden?

    Sie zahlen unseren Servicepreis und die Gebühr des Grundbuchamts für die Kopie aus der Grundakte. Die Höhe hängt vom Umfang der Unterlagen ab.

    Unser Antragsserviceab 19,90 €

    Antrag erstellen, zuständige Stelle ermitteln, Versand. Den genauen Preis sehen Sie im Antrag, bevor Sie bezahlen.

    Berechtigung

    Wer darf die Teilungserklärung anfordern?

    Die Teilungserklärung liegt in der Grundakte. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung). Das gilt zum Beispiel für Eigentümer einer Wohnung, Käufer in konkreten Verhandlungen und Erben.

    Wohnungseigentümer
    Käufer in Verhandlung
    Erben
    Gläubiger
    So funktioniert's

    In drei Schritten zur Teilungserklärung

    1. Adresse eingeben

      Sie geben die Adresse in Dresden ein und wählen die Teilungserklärung.

    2. Angaben ergänzen

      Sie nennen Ihr berechtigtes Interesse, zum Beispiel als Eigentümer oder Käufer, und bezahlen online.

    3. Wir senden den Antrag

      Wir schicken den Antrag an Grundbuchamt Dresden. Das Amt kopiert die Teilungserklärung aus der Grundakte.

    FAQ

    Häufige Fragen zur Teilungserklärung in Dresden

    Welches Amt hat die Teilungserklärung für meine Dresdner Wohnung?

    Das Grundbuchamt beim Amtsgericht Dresden. Es ist für die ganze Stadt und alle Ortschaften zuständig.

    Wie wird die Kopie in Dresden abgerechnet?

    Das Amtsgericht Dresden berechnet Kopien von Urkunden nach Seiten. Diese Gebühr kommt zu unserem Servicepreis hinzu.

    Wer bekommt die Kopie?

    Wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Das sind etwa Eigentümer, Kaufinteressenten oder Hausverwaltungen.

    Kann ich die Grundakte in Dresden selbst einsehen?

    Ja, mit berechtigtem Interesse beim Amtsgericht Dresden. Mit unserem Antrag sparen Sie sich den Termin.

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    Wohnung angeben, Interesse nennen, bezahlen. Den Rest regeln wir mit dem Grundbuchamt.

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