Altlastenverzeichnis beantragen

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    • ZuständigBodenschutzbehörde
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    Erklärt

    Was ist das Altlastenverzeichnis?

    Das Altlastenverzeichnis ist eine Liste der Umweltbehörden. Darin stehen Grundstücke, bei denen der Boden belastet ist oder belastet sein könnte. Das Bundes-Bodenschutzgesetz erlaubt den Ländern, solche Flächen zu erfassen. Die Einzelheiten regelt jedes Land selbst.

    Deshalb heißt das Verzeichnis nicht überall gleich. In Baden-Württemberg heißt es Bodenschutz- und Altlastenkataster. In Berlin heißt es Bodenbelastungskataster, in Hessen Altflächendatei. In Nordrhein-Westfalen spricht das Gesetz vom Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten. Gemeint ist immer dasselbe: eine Übersicht belasteter und verdächtiger Flächen.

    Altlasten sind nach dem Gesetz zwei Arten von Flächen. Zum einen alte Deponien und Orte, an denen Abfälle gelagert wurden. Zum anderen Grundstücke früherer Anlagen, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen gearbeitet wurde. Beispiele sind alte Tankstellen, Gaswerke oder Chemiebetriebe.

    Warum das für Sie wichtig ist, steht im Bundes-Bodenschutzgesetz. Zur Sanierung ist nicht nur der Verursacher verpflichtet. Auch der Eigentümer und der Besitzer eines Grundstücks können herangezogen werden. Wer eine belastete Fläche kauft, übernimmt also ein mögliches Kostenrisiko.

    Das Verzeichnis ist nicht öffentlich einsehbar wie ein Stadtplan. Die Daten beziehen sich auf einzelne Grundstücke und damit auf deren Eigentümer. Sie bekommen deshalb eine schriftliche Auskunft auf Antrag. Wichtig ist auch, was das Verzeichnis nicht leistet. Die Behörden erfassen die Flächen, die ihnen bekannt sind. Ein fehlender Eintrag belegt also nicht, dass der Boden sauber ist. Er zeigt nur, dass dort bisher nichts erfasst ist.

    Inhalt

    Was steht im Altlastenverzeichnis?

    Die Auskunft sagt, ob Ihr Grundstück erfasst ist und in welcher Gruppe. Das Gesetz unterscheidet dabei mehrere Stufen.

    1

    Verdachtsfläche

    Bei diesem Grundstück besteht der Verdacht, dass der Boden schädlich verändert ist. Belegt ist das noch nicht.

    2

    Altlastverdächtige Fläche

    Eine alte Ablagerung oder ein früherer Betriebsstandort mit Verdacht auf Schäden oder Gefahren. Meist folgt eine Untersuchung.

    3

    Altlast

    Hier ist bestätigt, dass von der Fläche schädliche Bodenveränderungen oder andere Gefahren ausgehen.

    4

    Schädliche Bodenveränderung

    Der Boden ist in seinen Funktionen beeinträchtigt, auch ohne alte Anlage oder Deponie. Viele Länder erfassen auch solche Flächen.

    5

    Kein Eintrag

    Das Grundstück ist nicht erfasst. Sie erhalten dann eine entsprechende Mitteilung der Behörde.

    Anlässe

    Wann brauchen Sie eine Altlastenauskunft?

    Grundstückskauf

    Eine Sanierung kann sehr teuer sein. Mit der Auskunft sehen Sie vor dem Notartermin, ob ein Verdacht bekannt ist. So können Sie Preis und Vertrag darauf abstimmen.

    Finanzierung

    Bei manchen Finanzierungen fragt die Bank nach Altlasten. Das kommt vor allem bei Gewerbeflächen und früheren Betriebsgeländen vor.

    Bauvorhaben

    Wer baut, bewegt Boden. Ist die Fläche erfasst, können Auflagen für Aushub und Entsorgung folgen. Die Auskunft hilft bei der Planung.

    Verkauf

    Als Verkäufer schaffen Sie Klarheit für Käufer und Notar. Eine aktuelle Auskunft beantwortet eine häufige Frage im Kaufprozess.

    Erbe oder Schenkung

    Vor der Übernahme eines Grundstücks lohnt der Blick auf mögliche Belastungen. Das gilt vor allem bei alten Gewerbe- oder Hofgrundstücken.

    Varianten

    Katasterauskunft, Untersuchung, Gutachten

    Die Auskunft aus dem Verzeichnis ist der erste Schritt. Je nach Ergebnis folgen weitere.

    Auskunft aus dem Verzeichnis

    Sie zeigt, was die Behörde über das Grundstück weiß. Für die meisten Käufe ist das die wichtigste erste Information.

    Untersuchung durch die Behörde

    Hat die Behörde Anhaltspunkte für eine Belastung, soll sie den Sachverhalt ermitteln. Bei einem hinreichenden Verdacht kann sie Untersuchungen anordnen, auch gegenüber dem Eigentümer.

    Eigenes Bodengutachten

    Ein Gutachter untersucht den Boden vor Ort. Das ist sinnvoll, wenn ein Verdacht besteht oder die frühere Nutzung unklar ist.

    Zuständigkeit

    Wer erteilt die Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis?

    In den meisten Ländern ist die untere Bodenschutzbehörde zuständig. Das ist in der Regel der Landkreis oder die kreisfreie Stadt. So ist es etwa in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Eine Gemeinde, die zu einem Landkreis gehört, erteilt die Auskunft dort meist nicht. In Baden-Württemberg schließt das Gesetz die Großen Kreisstädte ausdrücklich aus. In Nordrhein-Westfalen ist für Flächen unter Bergaufsicht die Bezirksregierung Arnsberg zuständig.

    Einige Länder weichen davon ab. In Hessen erteilen die Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel die Auskunft aus der Altflächendatei. In Niedersachsen sind neben Landkreisen und kreisfreien Städten auch einzelne Städte zuständig, etwa Göttingen oder Lüneburg. In der Region Hannover ist die Region für ihr ganzes Gebiet zuständig.

    In den Stadtstaaten gilt wieder etwas anderes. In Berlin wenden Sie sich an das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks. In Hamburg führt die Umweltbehörde das sogenannte Altlasthinweiskataster zentral. In Bremen teilen sich die Senatorin für Umwelt und der Magistrat Bremerhaven die Aufgabe.

    Manche Länder führen die Daten zusätzlich in einer Landesdatenbank. Beispiele sind das Landesamt für Umwelt in Bayern und das Landesamt in Sachsen. Anfragen gehen trotzdem an die Behörde vor Ort. Welche Stelle für Ihr Grundstück zuständig ist, ermitteln wir anhand der Adresse.

    Kosten

    Was kostet Altlastenverzeichnis?

    Sie zahlen unseren Servicepreis und die Gebühr der zuständigen Stelle. Die Gebühr legt die Stelle selbst fest. Sie ist je nach Bundesland und Kommune verschieden.

    Unser Antragsserviceab 19,90 €

    Antrag erstellen, zuständige Stelle ermitteln, Versand. Den genauen Preis sehen Sie im Antrag, bevor Sie bezahlen.

    So funktioniert's

    In drei Schritten zum Antrag

    1. Adresse eingeben

      Sie geben die Adresse in ein und wählen die Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis.

    2. Angaben ergänzen

      Sie ergänzen Ihre Angaben und bezahlen online. Eine Vollmacht des Eigentümers laden Sie bei Bedarf hoch.

    3. Wir senden den Antrag

      Wir schicken den Antrag an Bodenschutzbehörde. Die Behörde prüft, ob das Grundstück im Altlastenkataster erfasst ist.

    Tipps

    Tipps für Ihren Antrag

    • Geben Sie die genaue Adresse an. Bei Grundstücken ohne Hausnummer hilft die Flurstücksnummer.
    • Sind Sie nicht Eigentümer, legen Sie eine Vollmacht des Eigentümers bei. Viele Behörden verlangen sie wegen der personenbezogenen Daten.
    • Stellen Sie den Antrag früh vor dem Notartermin. Die Bearbeitungszeit hängt stark von der Behörde ab.
    • Lesen Sie einen fehlenden Eintrag richtig. Er bedeutet nur, dass nichts bekannt ist. Bei alten Gewerbeflächen kann ein Bodengutachten sinnvoll sein.
    • In Baden-Württemberg können Pflichten zum Bodenschutz auch im Baulastenverzeichnis stehen. Prüfen Sie dort bei Bedarf mit.
    • Fragen Sie den Verkäufer nach der früheren Nutzung des Grundstücks. Betriebe, Lager oder Tanks sind wichtige Hinweise.
    Beliebte Städte

    Altlastenverzeichnis in Ihrer Stadt

    Für diese Städte zeigen wir, welche Stelle zuständig ist und was vor Ort anders ist.

    Alle Städte ansehen →

    FAQ

    Häufige Fragen zum Altlastenverzeichnis

    Ist Altlastenkataster dasselbe wie Altlastenverzeichnis?

    Ja, im Kern schon. Jedes Land wählt eigene Namen, etwa Bodenbelastungskataster in Berlin oder Altflächendatei in Hessen. Gemeint ist immer die Liste der belasteten und verdächtigen Flächen.

    Wer darf eine Auskunft beantragen?

    Das Recht auf Umweltinformationen gilt grundsätzlich für jede Person. Die Daten betreffen aber einzelne Eigentümer. Viele Behörden erteilen die Auskunft deshalb nur dem Eigentümer oder mit dessen Vollmacht.

    Bedeutet „kein Eintrag“, dass das Grundstück sauber ist?

    Nein. Die Behörde kann nur erfassen, was ihr bekannt ist. Ein fehlender Eintrag heißt, dass keine Belastung und kein Verdacht erfasst sind. Eine Garantie für sauberen Boden ist das nicht.

    Warum ist nicht meine Gemeinde zuständig?

    Bodenschutz ist in den meisten Ländern Sache der Landkreise und kreisfreien Städte. In Hessen sind es die Regierungspräsidien. Die Gemeinde verwaltet das Verzeichnis dort nicht. In den Stadtstaaten übernehmen Landes- oder Bezirksbehörden diese Aufgabe.

    Steht eine Altlast im Grundbuch?

    Nein, das Grundbuch zeigt Eigentum und Rechte an einem Grundstück. Altlasten führen die Umweltbehörden in eigenen Verzeichnissen.

    Muss ich als Käufer für eine Altlast haften?

    Das kann passieren. Das Gesetz verpflichtet neben dem Verursacher auch den Eigentümer zur Sanierung. Auch ein Verkäufer kann haften, wenn er die Altlast kannte oder kennen musste. Klären Sie das vor dem Kauf.

    Was kostet die Auskunft bei der Behörde?

    Das ist je nach Land und Behörde verschieden. Eine bundesweit einheitliche Gebühr gibt es nicht. Die Gebühr der Behörde kommt zu unserem Servicepreis hinzu.

    Kann ich die Auskunft auch selbst beantragen?

    Ja. Sie können sich direkt an die zuständige Bodenschutzbehörde wenden. Dann zahlen Sie nur deren Gebühr. Unser Service nimmt Ihnen die Suche nach der richtigen Stelle und den Antrag ab.

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