Flurkarte beantragen

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    ab 19,90 €Privater Antragsservice

    Nur Flurstücksnummer, keine Adresse? Direkt zum Antrag

    SSL-verschlüsseltHosting in Deutschland
    • Antrag online, ohne Weg zum Amt
    • Wir ermitteln die zuständige Katasterbehörde
    • Für Bauantrag, Kauf und Grenzfragen
    • Karte oder beschreibender Nachweis
    • ZuständigVermessungs- bzw. Katasterbehörde
    • Unser Serviceab 19,90 €
    • Gebühr Amtje nach Stelle
    • Dauerje nach Katasterbehörde
    Erklärt

    Was ist eine Flurkarte?

    Die Flurkarte ist die Karte des Liegenschaftskatasters. Das Kataster ist das amtliche Verzeichnis aller Flurstücke in einem Land. Es besteht aus beschreibenden Angaben und aus einer Karte. Diese Karte ist die Flurkarte.

    Der Name ist nicht überall gleich. In Bayern und Berlin heißt sie Flurkarte. In Hessen, Niedersachsen, Hamburg und Bremen spricht man meist von der Liegenschaftskarte. Gemeint ist in allen Fällen ein Auszug aus der Karte des Katasters.

    Kataster und Grundbuch hängen eng zusammen. Das Grundbuch benennt die Grundstücke nach dem Liegenschaftskataster. Das Grundbuch sagt, wem ein Grundstück gehört und welche Rechte darauf lasten. Das Kataster zeigt, wo das Grundstück liegt, wie groß es ist und wie es genutzt wird.

    Das Liegenschaftskataster ist Sache der Länder. Jedes Land hat ein eigenes Vermessungsgesetz. Deshalb sind Namen, zuständige Stellen und Bestellwege verschieden.

    Die Karte selbst bekommen Sie in mehreren Ländern ohne besondere Begründung. Für Angaben über die Eigentümer verlangen die Länder dagegen ein berechtigtes Interesse. Als Eigentümer haben Sie dieses Interesse für Ihr eigenes Flurstück.

    Inhalt

    Was steht auf der Flurkarte?

    Die Flurkarte gibt den Inhalt des Katasters als Karte wieder. Welche Angaben das Kataster führt, legt das jeweilige Landesgesetz fest. In Sachsen etwa sind das die folgenden.

    1

    Flurstücke und Nummern

    Jedes Flurstück ist mit seiner Nummer eingetragen. Zusammen mit der Gemarkung und oft der Flur ist es damit eindeutig bestimmt.

    2

    Grenzen und Grenzsteine

    Die Karte zeigt die Grenzen der Flurstücke. Abmarkungen, also etwa Grenzsteine, sind ebenfalls verzeichnet.

    3

    Gebäude

    Häuser, Garagen und andere Gebäude sind mit ihrem Umriss eingezeichnet. So sehen Sie, wie ein Gebäude auf dem Grundstück steht.

    4

    Lage und Hausnummern

    Straßennamen und Hausnummern stehen auf der Karte. Sie helfen, ein Flurstück einer Adresse zuzuordnen.

    5

    Nutzung

    Die Karte zeigt, wie eine Fläche genutzt wird, etwa als Wohnbaufläche, Acker, Wald oder Straße.

    6

    Maßstab

    Auszüge gibt es in verschiedenen Maßstäben. In Bremen etwa gibt es die Karte in der Regel im Maßstab 1:500, in Bremerhaven 1:1.000.

    Anlässe

    Wann brauchen Sie eine Flurkarte?

    Bauantrag

    Wer bauen oder anbauen will, braucht Unterlagen zum Grundstück, oft einen Auszug aus dem Kataster. Welche Form das Bauamt verlangt, ist unterschiedlich. In Bayern gibt es dafür einen eigenen Katasterauszug zur Bauvorlage.

    Hauskauf

    Vor dem Kauf sehen Sie auf der Karte, wo die Grenzen verlaufen. Sie erkennen, ob Garage, Zufahrt oder Garten wirklich zum Grundstück gehören.

    Grenzfragen

    Beim Streit um Zaun, Hecke oder Mauer zeigt die Flurkarte den Verlauf der Grenze. Sie ist ein guter Ausgangspunkt für ein Gespräch mit dem Nachbarn.

    Teilung oder Verkauf

    Sie wollen einen Teil des Grundstücks verkaufen oder teilen. Mit der Karte planen Sie, wo die neue Grenze verlaufen könnte.

    Erbfall

    Erben wissen oft nicht, wo Äcker, Wiesen oder Waldstücke genau liegen. Die Flurkarte zeigt es anhand der Flurstücksnummern aus dem Grundbuch.

    Varianten

    Welche Auszüge aus dem Kataster gibt es?

    Neben der Karte führt das Kataster beschreibende Nachweise. Die Namen unterscheiden sich je nach Land.

    Flurkarte oder Liegenschaftskarte

    Der Kartenauszug mit Grenzen, Nummern und Gebäuden. Er genügt für die meisten Zwecke und enthält keine Namen von Eigentümern.

    Flurstücksnachweis

    Eine Liste mit den Daten eines Flurstücks, etwa Lage, Fläche und Nutzung. Er eignet sich, wenn Sie Zahlen statt einer Karte brauchen.

    Flurstücks- und Eigentumsnachweis

    Er nennt zusätzlich die Eigentümer. Dafür müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen, wenn es nicht Ihr eigenes Flurstück ist.

    Auszug zur Bauvorlage

    Einige Länder bieten einen eigenen Auszug für den Bauantrag an. In Bayern heißt er Katasterauszug zur Bauvorlage. Fragen Sie vorher beim Bauamt nach, welche Form verlangt wird.

    Zuständigkeit

    Wer stellt die Flurkarte aus?

    Zuständig ist die Vermessungs- oder Katasterbehörde des Gebiets, in dem das Flurstück liegt. Welche Behörde das ist, regelt jedes Land selbst. Grob gibt es zwei Modelle: Kreise und Städte oder staatliche Ämter des Landes.

    In Nordrhein-Westfalen führen die Kreise und kreisfreien Städte das Kataster. Große Städte, die zu einem Kreis gehören, sind dafür nicht zuständig. In Sachsen sind es die Landkreise und kreisfreien Städte. Dort dürfen auch befugte Gemeinden und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure Auszüge abgeben. In Baden-Württemberg ist meist das Landratsamt oder der Stadtkreis zuständig. Einige Städte haben dort eine eigene Vermessungsstelle.

    In anderen Ländern ist das Land selbst zuständig. In Bayern sind das die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. In Hessen sind es die Ämter für Bodenmanagement. In Niedersachsen ist es das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung. Dort darf jede Katasterbehörde auch Auszüge für andere Teile des Landes liefern.

    Die Stadtstaaten haben eigene Wege. In Berlin sind die Vermessungsämter der Bezirke zuständig. In Hamburg ist es der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung, bestellt wird dort online. In Bremen ist das Landesamt GeoInformation zuständig, für Bremerhaven das Vermessungs- und Katasteramt Bremerhaven. Viele Länder bieten zudem eigene Portale, in denen Sie Auszüge selbst bestellen können.

    Kosten

    Was kostet Flurkarte?

    Sie zahlen unseren Servicepreis und die Gebühr der zuständigen Stelle. Die Gebühr legt die Stelle selbst fest. Sie ist je nach Bundesland und Kommune verschieden.

    Unser Antragsserviceab 19,90 €

    Antrag erstellen, zuständige Stelle ermitteln, Versand. Den genauen Preis sehen Sie im Antrag, bevor Sie bezahlen.

    So funktioniert's

    In drei Schritten zum Antrag

    1. Adresse eingeben

      Sie geben die Adresse in ein und wählen die Flurkarte.

    2. Angaben ergänzen

      Sie wählen die Ausführung und bezahlen online.

    3. Wir senden den Antrag

      Wir schicken den Antrag an Vermessungs- bzw. Katasterbehörde. Dort wird der Auszug aus dem Liegenschaftskataster erstellt.

    Tipps

    Tipps für Ihren Antrag

    • Sagen Sie, wofür Sie die Karte brauchen. Für einen Bauantrag gelten oft besondere Anforderungen an Form und Maßstab.
    • Fragen Sie beim Bauamt nach, welchen Auszug es verlangt. So vermeiden Sie eine zweite Bestellung.
    • Hat das Grundstück keine Hausnummer, nennen Sie Gemarkung und Flurstücksnummer. Beides steht im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs.
    • Gehören mehrere Flurstücke zu Ihrem Grundstück, nennen Sie alle. Sonst fehlt vielleicht ein Teil auf dem Auszug.
    • Bestellen Sie Eigentümerangaben nur, wenn Sie sie brauchen. Für die reine Karte ist meist keine Begründung nötig.
    Beliebte Städte

    Flurkarte in Ihrer Stadt

    Für diese Städte zeigen wir, welche Stelle zuständig ist und was vor Ort anders ist.

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    FAQ

    Häufige Fragen zur Flurkarte

    Ist die Flurkarte dasselbe wie die Liegenschaftskarte?

    Ja. Beide Begriffe meinen die Karte des Liegenschaftskatasters. Welcher Name gilt, hängt vom Land ab. In Bayern und Berlin heißt sie Flurkarte, in Hessen Liegenschaftskarte.

    Was ist der Unterschied zum Grundbuchauszug?

    Die Flurkarte zeigt Lage, Grenzen und Gebäude. Der Grundbuchauszug zeigt Eigentümer, Rechte und Grundschulden. Die Flurkarte kommt von der Katasterbehörde, der Grundbuchauszug vom Grundbuchamt.

    Steht der Eigentümer auf der Flurkarte?

    Nein. Die Eigentümer stehen in einem gesonderten Nachweis. Diesen bekommen Sie für fremde Flurstücke nur mit berechtigtem Interesse.

    Zeigt die Flurkarte den genauen Grenzverlauf?

    Sie zeigt die Grenzen so, wie sie im Kataster nachgewiesen sind. Maße, die Sie selbst aus der Karte abgreifen, sind aber nur Näherungen. Geht es um Zentimeter, fragen Sie die Katasterbehörde oder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.

    Brauche ich ein berechtigtes Interesse?

    Für die reine Karte in mehreren Ländern nicht. Das gilt zum Beispiel in Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Für Angaben zu Eigentümern brauchen Sie es, außer für Ihr eigenes Flurstück.

    Reicht die Flurkarte für den Bauantrag?

    Das hängt vom Bauamt und vom Land ab. Manche Ämter verlangen einen besonderen Auszug oder einen Lageplan. Fragen Sie vorher nach, welche Form Sie einreichen müssen.

    Was bedeutet Gemarkung?

    Die Gemarkung ist ein Vermessungsbezirk. Sie steht im Grundbuch und im Kataster. Innerhalb der Gemarkung hat jedes Flurstück eine eigene Nummer. In Bayern heißt diese Nummer Flurnummer.

    Kann ich die Flurkarte auch selbst bestellen?

    Ja. Sie können sich direkt an die zuständige Katasterbehörde wenden. Viele Länder bieten dafür auch eigene Portale an. Dann zahlen Sie nur die Gebühr der Stelle. Unser Service nimmt Ihnen die Suche nach der Stelle und den Antrag ab.

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