Ihre Stadt in Rheinland-Pfalz

Andere Stadt? Direkt zum Antrag – wir ermitteln die Stelle für Ihre Adresse.

Zuständigkeit

Wer ist in Rheinland-Pfalz wofür zuständig?

Die Übersicht zeigt die Regel im Land. Welche Stelle es für Ihr Grundstück genau ist, steht auf der Seite Ihrer Stadt. Für jede andere Adresse ermitteln wir sie im Antrag.

DokumentZuständig in Rheinland-Pfalz
GrundbuchauszugAmtsgericht des Bezirks (Grundbuchamt)
FlurkarteVermessungs- und Katasteramt
BodenrichtwertGutachterausschuss beim Vermessungs- und Katasteramt, in sechs Städten bei der Stadt
TeilungserklärungAmtsgericht des Bezirks (Grundakte)
AltlastenverzeichnisStruktur- und Genehmigungsdirektion Nord oder Süd
BaulastenverzeichnisKreis- oder Stadtverwaltung, teils Verbandsgemeindeverwaltung
ErschließungsbescheinigungGemeinde, bei Ortsgemeinden die Verbandsgemeindeverwaltung
BebauungsplanGemeinde, bei Ortsgemeinden über die Verbandsgemeindeverwaltung
Dokumente

Diese Dokumente beantragen wir in Rheinland-Pfalz