Teilungserklärung beantragen

Stuttgart

    ab 19,90 €Privater Antragsservice

    Nur Flurstücksnummer, keine Adresse? Direkt zum Antrag

    SSL-verschlüsseltHosting in Deutschland
    • Kopie aus der Grundakte beim Grundbuchamt
    • Wir ermitteln das zuständige Grundbuchamt
    • Für Eigentümer, Käufer und Verwalter
    • Für Wohnungen in allen 23 Stadtbezirken
    • ZuständigGrundbuchamt Böblingen / Waiblingen
    • Unser Serviceab 19,90 €
    • Gebühr Amtje nach Stelle
    • Dauerje nach Grundbuchamt
    Zuständigkeit

    Wo liegt die Teilungserklärung für Stuttgart?

    Die Teilungserklärung liegt in der Grundakte. Für Dokumente ab dem 1. Januar 2018 ist das Grundbuchamt in Böblingen oder Waiblingen zuständig, je nach Stadtbezirk. Ältere Dokumente verwahrt das Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg.

    Grundbuchamt Böblingen / Waiblingen

    Amtsgericht Böblingen oder Amtsgericht Waiblingen – Grundbuchamt (Grundakten).

    Quelle: Amtsgericht Böblingen, „Grundbucheinsicht-Grundbuchausdrucke-Ausdrucke aus der Grundakte“ · abgerufen 28.09.2026

    Grundbuchzentralarchiv Kornwestheim

    Das Archiv verwahrt die Papier-Grundakten mit Dokumenten vor dem 1. Januar 2018. Es erteilt Auskünfte für die grundbuchführenden Amtsgerichte. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.

    Neu oder alt

    Das Datum entscheidet über die Stelle

    Ist Ihre Teilungserklärung älter, liegt sie in der Regel als Papier im Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg in Kornwestheim.

    Neuere Dokumente führen die Grundbuchämter elektronisch. Wurde die Erklärung später geändert, kann ein Teil in Kornwestheim und ein Teil in Böblingen oder Waiblingen liegen.

    Tipp:Kennen Sie das ungefähre Datum der Teilungserklärung, geben Sie es an. Das hilft bei der Wahl der richtigen Stelle.

    Quelle Ortschaften: Landeshauptstadt Stuttgart, „Daten zu Stadtbezirken“ (Stand 02.06.2026) · abgerufen 28.09.2026

    Stadtbezirke
    • Mitte
    • Nord
    • Ost
    • Süd
    • West
    • Bad Cannstatt
    • Birkach
    • Botnang
    • Degerloch
    • Feuerbach
    • Hedelfingen
    • Möhringen
    • Mühlhausen
    • Münster
    • Obertürkheim
    • Plieningen
    • Sillenbuch
    • Stammheim
    • Untertürkheim
    • Vaihingen
    • Wangen
    • Weilimdorf
    • Zuffenhausen
    Kosten

    Was kostet die Teilungserklärung für Stuttgart?

    Sie zahlen unseren Servicepreis und die Gebühr des Grundbuchamts für die Kopie aus der Grundakte. Die Höhe hängt vom Umfang der Unterlagen ab.

    Unser Antragsserviceab 19,90 €

    Antrag erstellen, zuständige Stelle ermitteln, Versand. Den genauen Preis sehen Sie im Antrag, bevor Sie bezahlen.

    Berechtigung

    Wer darf die Teilungserklärung anfordern?

    Die Teilungserklärung liegt in der Grundakte. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung). Das gilt zum Beispiel für Eigentümer einer Wohnung, Käufer in konkreten Verhandlungen und Erben.

    Wohnungseigentümer
    Käufer in Verhandlung
    Erben
    Gläubiger
    So funktioniert's

    In drei Schritten zur Teilungserklärung

    1. Adresse eingeben

      Sie geben die Adresse in Stuttgart ein und wählen die Teilungserklärung.

    2. Angaben ergänzen

      Sie nennen Ihr berechtigtes Interesse, zum Beispiel als Eigentümer oder Käufer, und bezahlen online.

    3. Wir senden den Antrag

      Wir schicken den Antrag an Grundbuchamt Böblingen / Waiblingen. Das Amt kopiert die Teilungserklärung aus der Grundakte.

    FAQ

    Häufige Fragen zur Teilungserklärung in Stuttgart

    Wo liegt eine ältere Teilungserklärung für Stuttgart?

    Stammt sie aus der Zeit vor dem 1. Januar 2018, liegt sie im Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg in Kornwestheim.

    Welches Grundbuchamt hat neuere Dokumente?

    Böblingen für 14 Stadtbezirke, Waiblingen für die neun nördlichen Bezirke. Wir ordnen Ihre Adresse zu.

    Wer darf die Teilungserklärung anfordern?

    Nur wer ein berechtigtes Interesse darlegt, etwa als Eigentümer, Käufer oder Verwalter.

    Wie lange dauert es?

    Das hängt davon ab, welche Stelle die Akte führt. Papierakten aus dem Archiv werden schriftlich angefordert.

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