Erschließungsbescheinigung beantragen

Bundesweit

    ab 19,90 €Privater Antragsservice

    Nur Flurstücksnummer, keine Adresse? Direkt zum Antrag

    SSL-verschlüsseltHosting in Deutschland
    • Wir ermitteln die zuständige Stelle
    • Klarheit über offene Beiträge
    • Einfacher Antrag online
    • Hilfe bei Vollmacht und Angaben
    • ZuständigGemeinde
    • Unser Serviceab 19,90 €
    • Gebühr Amtje nach Stelle
    • Dauerje nach Gemeinde
    Erklärt

    Was ist eine Erschließungsbescheinigung?

    Damit ein Grundstück bebaut werden kann, braucht es eine Straße und weitere Anlagen. Das nennt man Erschließung. Die Gemeinde baut diese Anlagen und holt einen Teil der Kosten von den Eigentümern zurück. Das ist der Erschließungsbeitrag.

    Die Erschließungsbescheinigung ist eine schriftliche Auskunft der Gemeinde. Sie sagt, ob für Ihr Grundstück Erschließungsbeiträge bezahlt, noch offen oder künftig zu erwarten sind. Viele Stellen nennen sie Anliegerbescheinigung, zum Beispiel in Bayern, Bremen und Hamburg. In Berlin heißt sie Erschließungsbeitragsbescheinigung.

    Ein eigenes Gesetz für diese Bescheinigung gibt es nicht. Sie ist eine Auskunft der Stelle, die die Beiträge erhebt. Deshalb unterscheiden sich Inhalt und Form von Gemeinde zu Gemeinde.

    Warum ist das wichtig? Den Beitrag zahlt, wer Eigentümer ist, wenn der Bescheid kommt. Außerdem ruht der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück. Ein Käufer kann also einen Bescheid für Arbeiten bekommen, die schon vor dem Kauf liefen.

    Für Käufer gibt es eine gesetzliche Regel im Bürgerlichen Gesetzbuch. Ohne andere Absprache trägt der Verkäufer die Beiträge für Arbeiten, die bis zum Vertragsschluss begonnen haben. Gegenüber der Gemeinde haftet trotzdem der neue Eigentümer. Die Bescheinigung schafft hier Klarheit.

    Inhalt

    Was steht in der Erschließungsbescheinigung?

    Der genaue Inhalt hängt von der Gemeinde ab. Diese Punkte sind typisch.

    1

    Erschließungsbeiträge

    Ob für die Straße vor dem Grundstück Beiträge abgerechnet und bezahlt sind. Oder ob die Straße noch nicht endgültig hergestellt ist.

    2

    Stand der Herstellung

    Die Bescheinigung kann angeben, ob die Straße endgültig hergestellt ist. Erst dann entsteht die Pflicht, den Erschließungsbeitrag zu zahlen.

    3

    Betroffene Anlagen

    Zur Erschließung zählen etwa Straßen, Wege und Plätze, die zum Anbau bestimmt sind. Auch Parkflächen, Grünanlagen und Lärmschutzanlagen können dazugehören.

    4

    Straßenausbaubeiträge

    Manche Gemeinden nennen auch Beiträge für den späteren Ausbau einer Straße. Ob es diese Beiträge gibt, hängt vom Land und von der Gemeinde ab.

    5

    Weitere Beiträge

    Einige Bescheinigungen gehen auch auf Beiträge für Wasser und Abwasser ein. Diese erhebt aber oft eine andere Stelle, zum Beispiel ein Zweckverband.

    6

    Stand der Auskunft

    Die Bescheinigung gibt den Stand am Tag der Auskunft wieder. Geplante Arbeiten können später noch zu Beiträgen führen.

    Anlässe

    Wann brauchen Sie eine Erschließungsbescheinigung?

    Grundstückskauf

    Der Beitrag trifft den Eigentümer zum Zeitpunkt des Bescheids. Die Bescheinigung zeigt vorher, ob noch etwas offen ist. So regeln Sie das im Kaufvertrag.

    Kaufvertrag beim Notar

    Das Gesetz legt fest, wer Beiträge für bereits begonnene Arbeiten trägt. Die Parteien können etwas anderes vereinbaren. Dafür brauchen Sie den genauen Stand.

    Finanzierung

    Für die Finanzierung eines Bauplatzes kann die Bank wissen wollen, ob noch Erschließungskosten anfallen.

    Neubau auf eigenem Grund

    Wer bauen will, sollte die Kosten für Straße und Anschlüsse kennen. Die Bescheinigung hilft bei der Planung.

    Verkauf

    Als Verkäufer zeigen Sie mit der Bescheinigung, dass Beiträge bezahlt sind. Das schafft Vertrauen beim Käufer.

    Erbe oder Schenkung

    Wer ein Grundstück übernimmt, übernimmt auch das Risiko offener Beiträge. Die Bescheinigung zeigt, ob noch ein Bescheid droht.

    Varianten

    Drei Arten von Beiträgen

    Rund um die Erschließung gibt es verschiedene Beiträge. Sie haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen und oft unterschiedliche Stellen.

    Erschließungsbeitrag

    Er deckt die erstmalige Herstellung einer Straße und ähnlicher Anlagen. Grundlage ist das Baugesetzbuch oder, in Baden-Württemberg und Bayern, das Landesrecht.

    Straßenausbaubeitrag

    Er betrifft den späteren Umbau oder die Erneuerung einer bestehenden Straße. Ob er erhoben wird, regelt jedes Land und oft jede Gemeinde selbst.

    Anschlussbeitrag

    Er betrifft die Anschlüsse an Wasser und Abwasser. Diese Beiträge erhebt oft ein Zweckverband oder ein anderer Träger.

    Zuständigkeit

    Wer stellt die Erschließungsbescheinigung aus?

    Zuständig ist in der Regel die Gemeinde, in der das Grundstück liegt. Sie erhebt die Erschließungsbeiträge und kennt deshalb den Stand. Anders als bei Baulasten oder Altlasten ist also nicht der Landkreis gefragt. In Niedersachsen bleibt die Erschließung auch in einer Samtgemeinde Aufgabe der Mitgliedsgemeinde.

    Die Rechtsgrundlage ist nicht überall gleich. Grundsätzlich regelt das Baugesetzbuch den Erschließungsbeitrag. Baden-Württemberg und Bayern haben ihn aber in ihre Kommunalabgabengesetze übernommen. Viele Länder setzen zudem Fristen. In Baden-Württemberg, Niedersachsen und Sachsen gilt eine Grenze von 20 Jahren. Sie beginnt, sobald das Grundstück den Vorteil der Erschließung hat. In Bayern entfällt der Beitrag, wenn der Bau der Anlage vor mindestens 25 Jahren begonnen hat.

    Auch bei den Straßenausbaubeiträgen gibt es große Unterschiede. Bayern und Berlin erheben sie nicht mehr. Nordrhein-Westfalen erhebt keine Beiträge für Ausbauten, die ab 2024 beschlossen wurden. In Hessen, Niedersachsen und Sachsen können die Gemeinden selbst entscheiden.

    In den Stadtstaaten sind besondere Stellen zuständig. In Berlin ist es das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks. In Hamburg gilt das Land selbst als Gemeinde. Dort stellt die Abteilung Anliegerbeiträge die Anliegerbescheinigung aus. In Bremen ist es das Amt für Straßen und Verkehr, in Bremerhaven das Baureferat.

    Kosten

    Was kostet Erschließungsbescheinigung?

    Sie zahlen unseren Servicepreis und die Gebühr der zuständigen Stelle. Die Gebühr legt die Stelle selbst fest. Sie ist je nach Bundesland und Kommune verschieden.

    Unser Antragsserviceab 19,90 €

    Antrag erstellen, zuständige Stelle ermitteln, Versand. Den genauen Preis sehen Sie im Antrag, bevor Sie bezahlen.

    So funktioniert's

    In drei Schritten zum Antrag

    1. Adresse eingeben

      Sie geben die Adresse in ein und wählen die Erschließungsbescheinigung.

    2. Angaben ergänzen

      Sie ergänzen Ihre Angaben und bezahlen online.

    3. Wir senden den Antrag

      Wir schicken den Antrag an Gemeinde. Die Stelle bescheinigt, ob Erschließungsbeiträge bezahlt oder noch offen sind.

    Tipps

    Tipps für Ihren Antrag

    • Beantragen Sie die Bescheinigung vor der Unterschrift beim Notar. Offene Beiträge lassen sich dann im Vertrag regeln.
    • Viele Gemeinden erteilen die Auskunft nur dem Eigentümer oder mit seiner Vollmacht. Sind Sie Käufer, bitten Sie den Verkäufer um eine Vollmacht.
    • Fragen Sie auch nach geplanten Arbeiten an der Straße. Beiträge können für Maßnahmen entstehen, die noch nicht abgerechnet sind.
    • Klären Sie Beiträge für Wasser und Abwasser gesondert, wenn die Bescheinigung sie nicht nennt. Zuständig ist dann oft ein Zweckverband oder Versorger.
    • Geben Sie die genaue Adresse und wenn möglich die Flurstücksnummer an. Das hilft bei Grundstücken ohne Hausnummer.
    • Lassen Sie sich offene Beiträge im Kaufvertrag ausdrücklich zuordnen. Ohne Absprache gilt die gesetzliche Regel.
    Beliebte Städte

    Erschließungsbescheinigung in Ihrer Stadt

    Für diese Städte zeigen wir, welche Stelle zuständig ist und was vor Ort anders ist.

    Alle Städte ansehen →

    FAQ

    Häufige Fragen zur Erschließungsbescheinigung

    Ist Anliegerbescheinigung dasselbe wie Erschließungsbescheinigung?

    Ja, in der Praxis meint man dasselbe. Die Namen unterscheiden sich je nach Gemeinde. In Berlin heißt sie Erschließungsbeitragsbescheinigung.

    Wer muss offene Erschließungsbeiträge beim Kauf zahlen?

    Gegenüber der Gemeinde zahlt, wer beim Bescheid Eigentümer ist. Im Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer gilt ohne andere Absprache: Der Verkäufer trägt die Beiträge für Arbeiten, die bis zum Vertragsschluss begonnen haben.

    Wann entsteht ein Erschließungsbeitrag?

    Die Beitragspflicht entsteht, wenn die Erschließungsanlage endgültig fertig ist. Deshalb kann ein Bescheid auch Jahre nach dem Bau der Straße kommen.

    Kann die Gemeinde nach vielen Jahren noch einen Bescheid schicken?

    Das ist möglich, denn die Pflicht entsteht erst mit der endgültigen Herstellung. Einige Länder haben aber Grenzen gesetzt. In Baden-Württemberg, Niedersachsen und Sachsen sind es 20 Jahre, in Bayern gilt eine Regel von 25 Jahren.

    Gibt es noch Straßenausbaubeiträge?

    Das hängt vom Land ab. Bayern und Berlin erheben sie nicht mehr, Nordrhein-Westfalen nicht für neue Maßnahmen ab 2024. In anderen Ländern entscheidet die Gemeinde.

    Darf ich als Kaufinteressent die Bescheinigung beantragen?

    Oft nicht ohne Vollmacht. Viele Gemeinden geben die Auskunft nur an Eigentümer, Notare oder Bevollmächtigte. Eine Vollmacht des Verkäufers löst das Problem.

    Was kostet die Bescheinigung bei der Gemeinde?

    Die Gebühr legt die Gemeinde selbst fest. Eine bundesweit einheitliche Gebühr gibt es nicht. Sie kommt zu unserem Servicepreis hinzu.

    Kann ich die Bescheinigung auch selbst beantragen?

    Ja. Sie können sich direkt an die Gemeinde wenden. Dann zahlen Sie nur deren Gebühr. Wir übernehmen die Suche nach der richtigen Stelle und den Antrag.

    Erschließungsbescheinigung jetzt beantragen

    Geben Sie die Adresse ein, wir senden den Antrag an die zuständige Gemeinde.

    Jetzt beantragen