Teilungserklärung beantragen

Frankfurt am Main

    ab 19,90 €Privater Antragsservice

    Nur Flurstücksnummer, keine Adresse? Direkt zum Antrag

    SSL-verschlüsseltHosting in Deutschland
    • Kopie aus der Grundakte beim Grundbuchamt
    • Wir ermitteln das zuständige Grundbuchamt
    • Für Eigentümer, Käufer und Verwalter
    • Für Wohnungen in allen Frankfurter Grundbuchbezirken
    • ZuständigGrundbuchamt Frankfurt am Main
    • Unser Serviceab 19,90 €
    • Gebühr Amtje nach Stelle
    • Dauerje nach Grundbuchamt
    Zuständigkeit

    Wo liegt die Teilungserklärung für Frankfurt?

    Die Teilungserklärung gehört zu den Urkunden, auf die das Grundbuch Bezug nimmt. Deshalb verwahrt sie das Grundbuchamt in der Grundakte. In Frankfurt ist das je nach Bezirk der Hauptsitz oder die Außenstelle Höchst.

    Grundbuchamt Frankfurt am Main

    Amtsgericht Frankfurt am Main – Grundbuchamt (Grundakten).

    Quelle: Grundbuchamt am Amtsgericht Frankfurt am Main (Hessen – Ordentliche Gerichtsbarkeit) · abgerufen 28.09.2026

    Westliche Stadtteile

    Akten für Griesheim, Höchst, Nied, Schwanheim, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim liegen in der Außenstelle Höchst. Akteneinsicht gibt es für diese Bezirke nur dort.

    Akten vor Ort

    Die Grundakten bleiben im Frankfurter Grundbuchamt

    In Hessen sollen Grundakten möglichst in den Räumen des Grundbuchamts bleiben. Wer selbst hineinsehen will, muss also zum richtigen Frankfurter Standort. Mit einem schriftlichen Antrag erhalten Sie stattdessen eine Kopie.

    Am Hauptsitz gibt es mehrere Einsichtsplätze. Für die westlichen Stadtteile ist der Weg aber immer die Außenstelle Höchst.

    Tipp:Nennen Sie Lage und Nummer der Wohnung, wenn Sie diese kennen. Das erleichtert die Suche in der Akte.
    Kosten

    Was kostet die Teilungserklärung für Frankfurt?

    Sie zahlen unseren Servicepreis und die Gebühr des Grundbuchamts für die Kopie aus der Grundakte. Die Höhe hängt vom Umfang der Unterlagen ab.

    Unser Antragsserviceab 19,90 €

    Antrag erstellen, zuständige Stelle ermitteln, Versand. Den genauen Preis sehen Sie im Antrag, bevor Sie bezahlen.

    Berechtigung

    Wer darf die Teilungserklärung anfordern?

    Die Teilungserklärung liegt in der Grundakte. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung). Das gilt zum Beispiel für Eigentümer einer Wohnung, Käufer in konkreten Verhandlungen und Erben.

    Wohnungseigentümer
    Käufer in Verhandlung
    Erben
    Gläubiger
    So funktioniert's

    In drei Schritten zur Teilungserklärung

    1. Adresse eingeben

      Sie geben die Adresse in Frankfurt ein und wählen die Teilungserklärung.

    2. Angaben ergänzen

      Sie nennen Ihr berechtigtes Interesse, zum Beispiel als Eigentümer oder Käufer, und bezahlen online.

    3. Wir senden den Antrag

      Wir schicken den Antrag an Grundbuchamt Frankfurt am Main. Das Amt kopiert die Teilungserklärung aus der Grundakte.

    FAQ

    Häufige Fragen zur Teilungserklärung in Frankfurt

    Wo liegt die Teilungserklärung für eine Wohnung in Sossenheim?

    In der Außenstelle Höchst. Sie führt die Akten für Sossenheim und sieben weitere westliche Stadtteile.

    Kann ich die Frankfurter Grundakte selbst einsehen?

    Ja, mit berechtigtem Interesse an den Einsichtsplätzen des zuständigen Standorts. Eine Kopie per Antrag erspart Ihnen den Weg dorthin.

    Muss ich Eigentümer der Wohnung sein?

    Nein. Ein berechtigtes Interesse genügt, etwa als Kaufinteressent oder Verwalter. Ob es reicht, prüft das Grundbuchamt Frankfurt am Main.

    Wie lange dauert die Kopie?

    Das hängt vom Frankfurter Standort ab, der die Akte führt. Wir leiten den Antrag gleich an die richtige Stelle.

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