Teilungserklärung beantragen

Köln

    ab 19,90 €Privater Antragsservice

    Nur Flurstücksnummer, keine Adresse? Direkt zum Antrag

    SSL-verschlüsseltHosting in Deutschland
    • Kopie aus der Grundakte beim Grundbuchamt
    • Wir ermitteln das zuständige Grundbuchamt
    • Für Eigentümer, Käufer und Verwalter
    • Für Eigentumswohnungen in ganz Köln
    • ZuständigGrundbuchamt Köln
    • Unser Serviceab 19,90 €
    • Gebühr Amtje nach Stelle
    • Dauerje nach Grundbuchamt
    Zuständigkeit

    Wer gibt in Köln die Teilungserklärung heraus?

    Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Köln. Dort nimmt eine Bürgerservicestelle Anträge auf Einsicht und Kopien aus den Grundakten an. Das gilt für alle Anträge, die nicht über einen Notar kommen.

    Grundbuchamt Köln

    Amtsgericht Köln – Grundbuchamt (Grundakten).

    Quelle: Amtsgericht Köln – Grundbuchamt · abgerufen 28.09.2026

    Grundakten

    Grundakten in Nordrhein-Westfalen werden digital

    Nordrhein-Westfalen führt die elektronische Grundakte schrittweise ein, Grundbuchamt für Grundbuchamt. Ältere Urkunden können dabei noch auf Papier vorliegen.

    Liegen alte Bände in einem auswärtigen Archiv, kann die Kopie länger dauern. Das kann bei älteren Wohnanlagen eine Rolle spielen.

    Tipp:Nennen Sie, wenn möglich, die Nummer Ihrer Wohnung laut Aufteilungsplan. So findet das Amt die Urkunde leichter.
    Kosten

    Was kostet die Teilungserklärung für Köln?

    Sie zahlen unseren Servicepreis und die Gebühr des Grundbuchamts für die Kopie aus der Grundakte. Die Höhe hängt vom Umfang der Unterlagen ab.

    Unser Antragsserviceab 19,90 €

    Antrag erstellen, zuständige Stelle ermitteln, Versand. Den genauen Preis sehen Sie im Antrag, bevor Sie bezahlen.

    Berechtigung

    Wer darf die Teilungserklärung anfordern?

    Die Teilungserklärung liegt in der Grundakte. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung). Das gilt zum Beispiel für Eigentümer einer Wohnung, Käufer in konkreten Verhandlungen und Erben.

    Wohnungseigentümer
    Käufer in Verhandlung
    Erben
    Gläubiger
    So funktioniert's

    In drei Schritten zur Teilungserklärung

    1. Adresse eingeben

      Sie geben die Adresse in Köln ein und wählen die Teilungserklärung.

    2. Angaben ergänzen

      Sie nennen Ihr berechtigtes Interesse, zum Beispiel als Eigentümer oder Käufer, und bezahlen online.

    3. Wir senden den Antrag

      Wir schicken den Antrag an Grundbuchamt Köln. Das Amt kopiert die Teilungserklärung aus der Grundakte.

    FAQ

    Häufige Fragen zur Teilungserklärung in Köln

    Nennt das Grundbuchamt Köln die Teilungserklärung ausdrücklich?

    Ja. Die Bürgerservicestelle bearbeitet Anträge auf Kopien aus den Grundakten. Teilungserklärungen sind dort ausdrücklich genannt.

    Wer darf die Teilungserklärung für eine Kölner Wohnung bekommen?

    Wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Das sind zum Beispiel Eigentümer, Käufer in Verhandlung oder Erben.

    Hat die Hausverwaltung die Teilungserklärung nicht auch?

    Oft ja. Fehlt sie dort oder ist sie unvollständig, hilft die Kopie aus der Grundakte beim Grundbuchamt Köln.

    Warum dauert es in Köln manchmal länger?

    Die Bearbeitungszeit hängt vom Amt ab. Bei älteren Akten kann es länger dauern, wenn Bände im Archiv liegen.

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    Geben Sie die Adresse der Kölner Wohnung ein, wir senden den Antrag an das Grundbuchamt.

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