Teilungserklärung beantragen

Düsseldorf

    ab 19,90 €Privater Antragsservice

    Nur Flurstücksnummer, keine Adresse? Direkt zum Antrag

    SSL-verschlüsseltHosting in Deutschland
    • Kopie aus der Grundakte beim Grundbuchamt
    • Wir ermitteln das zuständige Grundbuchamt
    • Für Eigentümer, Käufer und Verwalter
    • Für Wohnanlagen in allen zehn Stadtbezirken
    • ZuständigGrundbuchamt Düsseldorf
    • Unser Serviceab 19,90 €
    • Gebühr Amtje nach Stelle
    • Dauerje nach Grundbuchamt
    Zuständigkeit

    Wo bekommt man in Düsseldorf die Teilungserklärung?

    Das Grundbuchamt beim Amtsgericht Düsseldorf ist für Wohnungseigentum in der ganzen Stadt zuständig. Die Teilungserklärung ist dort in der Grundakte abgelegt. Die Grundbuchordnung erlaubt Einsicht und Abschrift bei berechtigtem Interesse.

    Grundbuchamt Düsseldorf

    Amtsgericht Düsseldorf – Grundbuchamt (Grundakten).

    Quelle: Amtsgericht Düsseldorf – Grundbuchabteilungen · abgerufen 28.09.2026

    Grundakte

    Warum die Teilungserklärung in der Grundakte liegt

    Im Wohnungsgrundbuch steht nicht die ganze Teilungserklärung. Dort wird nur auf sie Bezug genommen. Die Urkunde selbst liegt in der Grundakte.

    Nordrhein-Westfalen stellt die Grundakten nach und nach auf elektronische Führung um. Ältere Vorbände können noch in einem Archiv liegen. Dann kann die Kopie länger dauern.

    Kosten

    Was kostet die Teilungserklärung für Düsseldorf?

    Sie zahlen unseren Servicepreis und die Gebühr des Grundbuchamts für die Kopie aus der Grundakte. Die Höhe hängt vom Umfang der Unterlagen ab.

    Unser Antragsserviceab 19,90 €

    Antrag erstellen, zuständige Stelle ermitteln, Versand. Den genauen Preis sehen Sie im Antrag, bevor Sie bezahlen.

    Berechtigung

    Wer darf die Teilungserklärung anfordern?

    Die Teilungserklärung liegt in der Grundakte. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung). Das gilt zum Beispiel für Eigentümer einer Wohnung, Käufer in konkreten Verhandlungen und Erben.

    Wohnungseigentümer
    Käufer in Verhandlung
    Erben
    Gläubiger
    So funktioniert's

    In drei Schritten zur Teilungserklärung

    1. Adresse eingeben

      Sie geben die Adresse in Düsseldorf ein und wählen die Teilungserklärung.

    2. Angaben ergänzen

      Sie nennen Ihr berechtigtes Interesse, zum Beispiel als Eigentümer oder Käufer, und bezahlen online.

    3. Wir senden den Antrag

      Wir schicken den Antrag an Grundbuchamt Düsseldorf. Das Amt kopiert die Teilungserklärung aus der Grundakte.

    FAQ

    Häufige Fragen zur Teilungserklärung in Düsseldorf

    Nennt das Grundbuchamt Düsseldorf die Teilungserklärung ausdrücklich?

    Nicht auf seiner Seite. Die Zuständigkeit folgt aber aus der Grundbuchordnung. Danach gehören Urkunden, auf die das Grundbuch Bezug nimmt, zur Einsicht dazu.

    Wer darf die Düsseldorfer Teilungserklärung anfordern?

    Wer ein berechtigtes Interesse hat. Dazu zählen Wohnungseigentümer, Erben und Käufer in konkreten Verhandlungen.

    Reicht die Adresse der Düsseldorfer Wohnanlage?

    Meist ja. Kennen Sie die Nummer der Wohnung oder das Grundbuchblatt, geben Sie beides mit an.

    Wie lange dauert die Kopie?

    Das hängt vom Grundbuchamt ab. Bei sehr alten Akten kann es länger dauern.

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