Ratgeber · Hauskauf

Was kostet ein Grundbuchauszug? Die Gebühren 2026

Ein Grundbuchauszug kostet beim Grundbuchamt 10 € oder 20 €. Die Gebühren sind bundesweit gleich und stehen im Gerichts- und Notarkostengesetz. Hier lesen Sie, welche Form was kostet, wann keine Gebühr anfällt und welche Kosten dazukommen können.

Lesezeit ca. 5 Min.Stand: September 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Der einfache Ausdruck kostet 10 €, der amtliche Ausdruck 20 €.
  • Die Gebühren gelten in allen Ländern gleich. Grundlage ist das Kostenverzeichnis zum GNotKG.
  • Die bloße Einsicht in das Grundbuch beim Grundbuchamt ist gebührenfrei.
  • Kopien aus der Grundakte, etwa der Teilungserklärung, werden nach Seiten berechnet.

Die Gebühren des Grundbuchamts im Überblick

Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Seine Gebühren regelt das Gerichts- und Notarkostengesetz, kurz GNotKG. Die Beträge stehen im Kostenverzeichnis in der Anlage 1 zu diesem Gesetz. Sie gelten bundesweit, also in München genauso wie in Hamburg oder Dresden.

Für den Grundbuchauszug sind die Nummern 17000 bis 17003 maßgeblich. Sie unterscheiden zwischen einfachem und beglaubigtem Inhalt und zwischen Papier und Datei. Die Tabelle zeigt die Beträge mit Stand 2026.

Die Gebühr schuldet, wer den Auszug beantragt. Das gilt auch für Eigentümer. Wer eine fremde Stelle mit dem Antrag beauftragt, zahlt die Gebühr des Amts zusätzlich zu deren Honorar.

LeistungGebührGrundlage
Einsicht in das Grundbuch beim Amtgebührenfreikeine Gebühr im Kostenverzeichnis
Einfacher Ausdruck10 €KV 17000 GNotKG
Amtlicher Ausdruck (beglaubigt)20 €KV 17001 GNotKG
Unbeglaubigte Datei statt Ausdruck5 €KV 17002 GNotKG
Beglaubigte Datei statt Ausdruck10 €KV 17003 GNotKG
Gut zu wissen:Neben den Gebühren für den einfachen und den amtlichen Ausdruck erhebt das Amt keine Pauschale für die Seiten. Ein langer Auszug kostet also nicht mehr als ein kurzer.

Einfacher oder amtlicher Ausdruck: welcher reicht?

Der Inhalt ist in beiden Fällen gleich. Der einfache Ausdruck trägt die Aufschrift „Ausdruck“ und das Datum, an dem die Daten abgerufen wurden. Der amtliche Ausdruck ist zusätzlich gesiegelt. Er gilt als beglaubigte Abschrift.

Den amtlichen Ausdruck brauchen Sie, wenn eine Stelle ausdrücklich eine beglaubigte Abschrift verlangt. Für eigene Unterlagen und für Kaufverhandlungen genügt meist der einfache Ausdruck. Fragen Sie im Zweifel bei der Stelle nach, die den Auszug sehen will. So zahlen Sie nicht 10 € mehr als nötig.

Einzelne Ämter haben eigene Regeln zur Form. Das Amtsgericht München etwa erstellt einen Teilauszug nur als amtlichen Ausdruck. Ein Teilauszug zeigt nur ausgewählte Teile des Grundbuchblatts.

Wann ist ein Blick ins Grundbuch gebührenfrei?

Die Einsicht in das Grundbuch beim Grundbuchamt kostet nichts. Das Kostenverzeichnis sieht dafür keine Gebühr vor. Die Justiz in Bayern, Sachsen und Baden-Württemberg weist darauf auch ausdrücklich hin. Sie sehen das Grundbuch dann vor Ort ein, nehmen aber keinen Ausdruck mit.

Auch für die gebührenfreie Einsicht brauchen Sie ein berechtigtes Interesse. Das Amt prüft es genauso wie bei einem Ausdruck. Wer ohne Anlass nur nachsehen will, wem ein Grundstück gehört, bekommt keine Einsicht.

Von den Gerichtskosten befreit sind der Bund, die Länder und bestimmte öffentliche Kassen. Für Privatleute gilt diese Befreiung nicht. Sie zahlen für jeden Ausdruck die volle Gebühr.

Gut zu wissen:Planen Sie einen Weg zum Amt, prüfen Sie vorher die Sprechzeiten und bringen Sie Nachweise für Ihr Interesse mit.

Grundbuchabdruck beim Notar: was er kostet

Den Inhalt des Grundbuchs dürfen auch Notare mitteilen. Voraussetzung ist wieder ein berechtigtes Interesse. Der Notar kann dazu einen Grundbuchabdruck ausstellen. Das bietet sich an, wenn Sie ohnehin einen Termin beim Notar haben.

Für Notare gelten eigene Nummern im Kostenverzeichnis. Ein einfacher Abdruck kostet 10 €, ein beglaubigter Abdruck 15 €. Als Datei sind es 5 € oder 10 €. Für eine Einsicht mit Mitteilung des Inhalts sieht das Gesetz 15 € vor.

Beim Notar kommen Auslagen hinzu. Er darf die Umsatzsteuer berechnen. Außerdem gibt er die Gebühr weiter, die er selbst für den Abruf aus dem Grundbuch zahlt. Das sind 8 € je Grundbuchblatt.

Beim Hauskauf sieht der Notar ohnehin in das Grundbuch. Die eigene Einsichtsgebühr von 15 € entsteht dann nicht, weil die Einsicht zu seinem Beurkundungsauftrag gehört.

Kosten für Unterlagen aus der Grundakte

Manche Unterlagen stehen nicht im Grundbuch selbst, sondern in der Grundakte. Dort liegen zum Beispiel die Teilungserklärung einer Eigentumswohnung oder alte Urkunden. Kopien daraus berechnet das Amt nach Seiten.

Diese Dokumentenpauschale beträgt für die ersten 50 Seiten 0,50 € je Seite. Jede weitere Seite kostet 0,15 €. Farbige Seiten kosten 1,00 € und ab der 51. Seite 0,30 €. Pläne größer als DIN A3 werden gesondert berechnet.

Eine Teilungserklärung mit Aufteilungsplan kann viele Seiten haben. Fragen Sie deshalb vorher, welche Teile Sie wirklich brauchen. Oft reichen die Erklärung und der Plan Ihrer Wohnung.

Selbst beantragen oder beantragen lassen

Sie können den Auszug selbst beim zuständigen Grundbuchamt beantragen. Dann zahlen Sie nur die Gebühr von 10 € oder 20 €. Zuständig ist das Amt, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Wie der Antrag gestellt werden muss, regelt jedes Amt selbst.

Unser Antragsservice kostet ab 19,90 € zuzüglich der Gebühr des Amts. Dafür ermitteln wir das zuständige Grundbuchamt und senden den Antrag in der dort verlangten Form. Das spart vor allem Zeit, wenn das Grundstück weit entfernt liegt.

Wann und wie die Gebühr des Amts bezahlt wird, unterscheidet sich je nach Land. In Bayern etwa kommt die Rechnung von der Landesjustizkasse Bamberg. Das gilt für Anträge vor Ort und per Post.

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FAQ

Häufige Fragen

Kostet der Auszug für eine Eigentumswohnung mehr?

Nein, die Gebühr ist dieselbe. Jede Wohnung hat aber ein eigenes Grundbuchblatt. Hat Ihr Stellplatz ein eigenes Blatt, brauchen Sie dafür einen weiteren Ausdruck. Dann fällt die Gebühr ein zweites Mal an.

Wie lange ist ein Grundbuchauszug gültig?

Der Auszug zeigt den Stand am Tag des Abrufs. Das Datum steht darauf. Wie aktuell er sein muss, bestimmt die Stelle, die ihn verlangt, zum Beispiel die Bank.

Bekomme ich den Auszug günstiger als Datei?

Ja, eine Datei statt Papier kostet 5 € statt 10 € oder 10 € statt 20 €. Ob das Amt Dateien an Privatleute verschickt, fragen Sie dort nach.

Zahlen Banken und Notare dieselbe Gebühr?

Zugelassene Stellen wie Notare und Banken rufen Grundbuchdaten meist elektronisch ab. Dafür zahlen sie 8 € je Abruf eines Grundbuchblatts. Für Privatleute ist dieser Abruf nicht vorgesehen.

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