Grundbuchauszug beantragen

Dresden

    ab 19,90 €Privater Antragsservice

    Nur Flurstücksnummer, keine Adresse? Direkt zum Antrag

    SSL-verschlüsseltHosting in Deutschland
    • Antrag in wenigen Minuten, ohne Behördengang
    • Wir ermitteln die zuständige Stelle für Ihre Adresse
    • Einfacher oder beglaubigter Auszug
    • Für alle Stadtbezirke und Ortschaften
    • ZuständigGrundbuchamt Dresden
    • Unser Serviceab 19,90 €
    • Gebühr Amt10 € bzw. 20 €
    • Dauermeist 3–7 Werktage
    Zuständigkeit

    Welches Grundbuchamt ist für Dresden zuständig?

    In Sachsen führt jedes Amtsgericht das Grundbuch für seinen Bezirk. Der Bezirk des Amtsgerichts Dresden deckt sich genau mit der kreisfreien Stadt. Deshalb ist für jedes Dresdner Grundstück das Grundbuchamt Dresden zuständig.

    Grundbuchamt Dresden

    Amtsgericht Dresden – Grundbuchamt.

    Quelle: Amtsgericht Dresden: Aufgaben und Zuständigkeit · abgerufen 28.09.2026

    Grundbuchbezirke

    Grundbuchbezirke in Dresden

    Innerhalb des Amtsgerichts ist Dresden in Grundbuchbezirke geteilt. Das Amtsgericht Dresden führt dazu eine eigene Liste.

    Für Ihren Antrag müssen Sie den Bezirk nicht kennen. Mit der Adresse findet das Grundbuchamt das richtige Blatt.

    Tipp:Bei Gärten oder Äckern ohne Hausnummer hilft die Flurstücksnummer weiter.

    Quelle Ortschaften: Die Dresdner Stadtbezirke | Landeshauptstadt Dresden · abgerufen 28.09.2026

    Stadtbezirke (10) und Ortschaften (9)
    • Altstadt
    • Blasewitz
    • Cotta
    • Klotzsche
    • Leuben
    • Loschwitz
    • Neustadt
    • Pieschen
    • Plauen
    • Prohlis
    Kosten

    Was kostet ein Grundbuchauszug für Dresden?

    Sie zahlen unseren Servicepreis und die Gebühr des Grundbuchamts. Die Gebühren des Amts sind bundesweit gleich. Sie stehen im Kostenverzeichnis zum Gerichts- und Notarkostengesetz (Nr. 17000 und 17001).

    Unser Antragsserviceab 19,90 €

    Antrag erstellen, zuständige Stelle ermitteln, Versand. Den genauen Preis sehen Sie im Antrag, bevor Sie bezahlen.

    Einfacher Ausdruck10 €

    Gebühr des Grundbuchamts. Reicht in der Regel für Hauskauf und Bank.

    Amtlicher Ausdruck20 €

    Gebühr des Grundbuchamts. Beglaubigt, meist nur für Behörden oder Gerichte.

    Quelle: GNotKG, Anlage 1 · abgerufen 28.09.2026

    Berechtigung

    Wer darf den Auszug beantragen?

    Das Grundbuch ist nicht öffentlich. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung). Im Antrag wählen Sie Ihren Grund aus. Einen Nachweis laden Sie direkt hoch oder reichen ihn später nach.

    Eigentümer
    Käufer in Verhandlung
    Erben
    Gläubiger
    So funktioniert's

    In drei Schritten zum Grundbuchauszug

    1. Adresse eingeben

      Sie geben die Adresse in Dresden ein und wählen den Grundbuchauszug.

    2. Angaben ergänzen

      Sie nennen Ihr berechtigtes Interesse und bezahlen online.

    3. Wir senden den Antrag

      Wir schicken den Antrag an Grundbuchamt Dresden. Den Auszug erhalten Sie meist in 3 bis 7 Werktagen.

    FAQ

    Häufige Fragen zum Grundbuchauszug in Dresden

    Ist für die Dresdner Ortschaften ein anderes Amtsgericht zuständig?

    Nein. Der Bezirk des Amtsgerichts Dresden umfasst die ganze Stadt. Dazu gehören auch die neun Ortschaften.

    Wer darf das Dresdner Grundbuch einsehen?

    Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Das gilt in Dresden für das Grundbuch und für die Grundakte.

    Muss ich den Grundbuchbezirk kennen?

    Nein. Die Adresse reicht. Das Amtsgericht Dresden ordnet sie dem richtigen Grundbuchbezirk zu.

    Wann kommt der Auszug?

    Das bestimmt die Auslastung beim Grundbuchamt Dresden. Wir geben den Antrag ohne Verzug weiter.

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    Grundbuchauszug für Dresden jetzt beantragen

    Adresse und Grund angeben. Den Antrag an das Grundbuchamt Dresden erledigen wir.

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