Das Wichtigste in Kürze
- Der einfache Ausdruck kostet 10 €, der amtliche Ausdruck 20 €.
- Die Gebühren gelten in allen Ländern gleich. Grundlage ist das Kostenverzeichnis zum GNotKG.
- Die bloße Einsicht in das Grundbuch beim Grundbuchamt ist gebührenfrei.
- Kopien aus der Grundakte, etwa der Teilungserklärung, werden nach Seiten berechnet.
Die Gebühren des Grundbuchamts im Überblick
Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Seine Gebühren regelt das Gerichts- und Notarkostengesetz, kurz GNotKG. Die Beträge stehen im Kostenverzeichnis in der Anlage 1 zu diesem Gesetz. Sie gelten bundesweit, also in München genauso wie in Hamburg oder Dresden.
Für den Grundbuchauszug sind die Nummern 17000 bis 17003 maßgeblich. Sie unterscheiden zwischen einfachem und beglaubigtem Inhalt und zwischen Papier und Datei. Die Tabelle zeigt die Beträge mit Stand 2026.
Die Gebühr schuldet, wer den Auszug beantragt. Das gilt auch für Eigentümer. Wer eine fremde Stelle mit dem Antrag beauftragt, zahlt die Gebühr des Amts zusätzlich zu deren Honorar.
| Leistung | Gebühr | Grundlage |
|---|---|---|
| Einsicht in das Grundbuch beim Amt | gebührenfrei | keine Gebühr im Kostenverzeichnis |
| Einfacher Ausdruck | 10 € | KV 17000 GNotKG |
| Amtlicher Ausdruck (beglaubigt) | 20 € | KV 17001 GNotKG |
| Unbeglaubigte Datei statt Ausdruck | 5 € | KV 17002 GNotKG |
| Beglaubigte Datei statt Ausdruck | 10 € | KV 17003 GNotKG |
Einfacher oder amtlicher Ausdruck: welcher reicht?
Der Inhalt ist in beiden Fällen gleich. Der einfache Ausdruck trägt die Aufschrift „Ausdruck“ und das Datum, an dem die Daten abgerufen wurden. Der amtliche Ausdruck ist zusätzlich gesiegelt. Er gilt als beglaubigte Abschrift.
Den amtlichen Ausdruck brauchen Sie, wenn eine Stelle ausdrücklich eine beglaubigte Abschrift verlangt. Für eigene Unterlagen und für Kaufverhandlungen genügt meist der einfache Ausdruck. Fragen Sie im Zweifel bei der Stelle nach, die den Auszug sehen will. So zahlen Sie nicht 10 € mehr als nötig.
Einzelne Ämter haben eigene Regeln zur Form. Das Amtsgericht München etwa erstellt einen Teilauszug nur als amtlichen Ausdruck. Ein Teilauszug zeigt nur ausgewählte Teile des Grundbuchblatts.
Wann ist ein Blick ins Grundbuch gebührenfrei?
Die Einsicht in das Grundbuch beim Grundbuchamt kostet nichts. Das Kostenverzeichnis sieht dafür keine Gebühr vor. Die Justiz in Bayern, Sachsen und Baden-Württemberg weist darauf auch ausdrücklich hin. Sie sehen das Grundbuch dann vor Ort ein, nehmen aber keinen Ausdruck mit.
Auch für die gebührenfreie Einsicht brauchen Sie ein berechtigtes Interesse. Das Amt prüft es genauso wie bei einem Ausdruck. Wer ohne Anlass nur nachsehen will, wem ein Grundstück gehört, bekommt keine Einsicht.
Von den Gerichtskosten befreit sind der Bund, die Länder und bestimmte öffentliche Kassen. Für Privatleute gilt diese Befreiung nicht. Sie zahlen für jeden Ausdruck die volle Gebühr.
Grundbuchabdruck beim Notar: was er kostet
Den Inhalt des Grundbuchs dürfen auch Notare mitteilen. Voraussetzung ist wieder ein berechtigtes Interesse. Der Notar kann dazu einen Grundbuchabdruck ausstellen. Das bietet sich an, wenn Sie ohnehin einen Termin beim Notar haben.
Für Notare gelten eigene Nummern im Kostenverzeichnis. Ein einfacher Abdruck kostet 10 €, ein beglaubigter Abdruck 15 €. Als Datei sind es 5 € oder 10 €. Für eine Einsicht mit Mitteilung des Inhalts sieht das Gesetz 15 € vor.
Beim Notar kommen Auslagen hinzu. Er darf die Umsatzsteuer berechnen. Außerdem gibt er die Gebühr weiter, die er selbst für den Abruf aus dem Grundbuch zahlt. Das sind 8 € je Grundbuchblatt.
Beim Hauskauf sieht der Notar ohnehin in das Grundbuch. Die eigene Einsichtsgebühr von 15 € entsteht dann nicht, weil die Einsicht zu seinem Beurkundungsauftrag gehört.
Kosten für Unterlagen aus der Grundakte
Manche Unterlagen stehen nicht im Grundbuch selbst, sondern in der Grundakte. Dort liegen zum Beispiel die Teilungserklärung einer Eigentumswohnung oder alte Urkunden. Kopien daraus berechnet das Amt nach Seiten.
Diese Dokumentenpauschale beträgt für die ersten 50 Seiten 0,50 € je Seite. Jede weitere Seite kostet 0,15 €. Farbige Seiten kosten 1,00 € und ab der 51. Seite 0,30 €. Pläne größer als DIN A3 werden gesondert berechnet.
Eine Teilungserklärung mit Aufteilungsplan kann viele Seiten haben. Fragen Sie deshalb vorher, welche Teile Sie wirklich brauchen. Oft reichen die Erklärung und der Plan Ihrer Wohnung.
Selbst beantragen oder beantragen lassen
Sie können den Auszug selbst beim zuständigen Grundbuchamt beantragen. Dann zahlen Sie nur die Gebühr von 10 € oder 20 €. Zuständig ist das Amt, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Wie der Antrag gestellt werden muss, regelt jedes Amt selbst.
Unser Antragsservice kostet ab 19,90 € zuzüglich der Gebühr des Amts. Dafür ermitteln wir das zuständige Grundbuchamt und senden den Antrag in der dort verlangten Form. Das spart vor allem Zeit, wenn das Grundstück weit entfernt liegt.
Wann und wie die Gebühr des Amts bezahlt wird, unterscheidet sich je nach Land. In Bayern etwa kommt die Rechnung von der Landesjustizkasse Bamberg. Das gilt für Anträge vor Ort und per Post.
Grundbuchauszug ausführlich erklärt
Was drinsteht, wer ihn bekommt, was er kostet und welche Stelle zuständig ist.
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