Ratgeber · Finanzierung

Unterlagen für die Baufinanzierung: was die Bank sehen will

Für einen Immobilienkredit prüft die Bank zwei Dinge: Sie als Kreditnehmer und das Haus als Sicherheit. Dieser Artikel zeigt vor allem die Unterlagen zum Objekt, also zu Grundstück, Gebäude oder Wohnung. Sie erfahren, wozu die Bank sie braucht und wo Sie sie bekommen.

Lesezeit ca. 5 Min.Stand: September 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bank bewertet das Haus, weil es über eine Grundschuld den Kredit sichert.
  • Zentral sind Grundbuchauszug, Flurkarte, Baulasten und Pläne mit Flächenangaben.
  • Bei einer Eigentumswohnung kommen Teilungserklärung und Unterlagen der Gemeinschaft dazu.
  • Welche Unterlagen genau nötig sind, legt jede Bank selbst fest.

Warum die Bank Unterlagen zum Haus braucht

Ein Baukredit wird meist durch eine Grundschuld gesichert. Sie steht in Abteilung III des Grundbuchs. Zahlt der Kreditnehmer nicht, kann die Bank die Zwangsvollstreckung in das Grundstück betreiben. Deshalb will sie wissen, was das Grundstück wert ist und welche Rechte schon darauf lasten.

Das Gesetz verlangt von Banken, Wohnimmobilien nach zuverlässigen Standards zu bewerten. Die Gutachter müssen fachlich kompetent und vom Kreditgeschäft unabhängig sein. Die Bewertung wird dokumentiert und aufbewahrt. Dafür braucht der Gutachter Ihre Unterlagen.

Für Pfandbriefbanken ist das noch genauer geregelt. Ihr Gutachter muss das Objekt besichtigen. Das Gutachten muss alle Umstände nennen, die den Wert beeinflussen. Ausdrücklich genannt sind Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte, Sanierungsvermerke und Baulasten. Genau diese Punkte zeigen die Unterlagen, die wir unten erklären.

Grundbuchauszug: Eigentum, Lasten und Rang

Der Grundbuchauszug ist die wichtigste Objektunterlage. Die Bank sieht darin, wer Eigentümer ist und welche Rechte in Abteilung II eingetragen sind. Ein Wohnrecht oder ein Nießbrauch kann den Wert für die Bank stark mindern.

In Abteilung III sieht die Bank bestehende Grundschulden. Rechte in derselben Abteilung haben Rang nach der Reihenfolge ihrer Eintragung. Die Bank will wissen, an welcher Stelle ihre neue Grundschuld stehen würde. Bei einer Zwangsversteigerung wird ein Recht mit besserem Rang zuerst bedient.

Viele Kreditinstitute sind zum elektronischen Abruf aus dem Grundbuch zugelassen. Sie holen den Auszug dann selbst. Fragt Ihre Bank trotzdem nach einem Auszug, beantragen Sie ihn beim zuständigen Grundbuchamt. Als Eigentümer oder als Käufer mit Vollmacht des Verkäufers haben Sie das nötige Interesse.

Gut zu wissen:Die Grundschuld wird erst mit einer beglaubigten Erklärung eingetragen. In der Praxis bestellen Sie sie deshalb beim Notar.

Flurkarte und Lageplan: wo das Grundstück liegt

Die Flurkarte zeigt die Grenzen und die Größe der Flurstücke. Die Bank gleicht damit ab, ob Grundstück und Gebäude so zusammenpassen, wie es im Angebot steht. Liegt eine Garage auf einem fremden Flurstück, fällt das hier auf.

Die Flurkarte gibt die Vermessungs- oder Katasterbehörde heraus. Wer das ist, regelt jedes Land selbst. In Bayern sind es die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Für Nachweise mit Angaben zu den Eigentümern brauchen Sie ein berechtigtes Interesse.

Baulasten, Bebauungsplan und Erschließung

Eine Baulast ist eine Pflicht des Eigentümers gegenüber der Bauaufsicht. Sie kann etwa verlangen, dass eine Fläche für den Nachbarn frei bleibt. Baulasten wirken auch gegenüber jedem neuen Eigentümer. Sie stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis der Bauaufsicht.

In Bayern gibt es kein Baulastenverzeichnis. Entsprechende Angaben stehen dort in den einzelnen Bauakten. Die Bank fragt dann oft nach der Baugenehmigung oder nach Auskünften aus der Bauakte.

Beim Kauf eines Bauplatzes muss das Gutachten einer Pfandbriefbank zum Baurecht, zur Erschließung und zu Altlasten Stellung nehmen. Nur gesichertes Baurecht darf dabei zählen. Den Bebauungsplan kann jeder bei der Gemeinde einsehen. Ob Erschließungsbeiträge offen sind, zeigt eine Anliegerbescheinigung der Gemeinde.

Pläne, Flächen und Zustand des Gebäudes

Neben den Rechten zählt das Gebäude selbst. Die Bank fragt meist nach Grundrissen, Schnitten und Ansichten sowie nach einer Berechnung der Wohnfläche. Dazu kommen Fotos und Angaben zum Baujahr und zu Modernisierungen.

Den Energieausweis muss der Verkäufer Ihnen ohnehin vorlegen. Er gilt zehn Jahre. Viele Banken wollen ihn ebenfalls sehen.

Bei einem Neubau über ein Bauunternehmen gibt es eine Baubeschreibung. Sie muss nach dem Gesetz unter anderem Pläne mit Raum- und Flächenangaben, Grundrisse, Schnitte und den Energiestandard enthalten. Außerdem nennt sie verbindlich, wann das Haus fertig sein soll. Diese Baubeschreibung ist für die Bank eine zentrale Unterlage.

Zusätzlich bei einer Eigentumswohnung

Bei einer Wohnung zählt nicht nur das eigene Wohnungsgrundbuch. Die Bank will auch wissen, was genau zu Ihrer Wohnung gehört. Das regelt die Teilungserklärung mit dem Aufteilungsplan. Sie liegt in der Grundakte beim Grundbuchamt.

Wichtig sind außerdem Unterlagen der Eigentümergemeinschaft. Der Verwalter führt eine Beschluss-Sammlung und stellt jedes Jahr einen Wirtschaftsplan und eine Jahresabrechnung auf. Außerdem erstellt er einen Vermögensbericht mit dem Stand der Rücklagen. Daraus sieht die Bank, ob teure Maßnahmen anstehen.

  • Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
  • Beschluss-Sammlung und Protokolle der letzten Versammlungen
  • Wirtschaftsplan und letzte Jahresabrechnung
  • Vermögensbericht mit dem Stand der Rücklagen

Persönliche Unterlagen und die richtige Reihenfolge

Neben dem Haus prüft die Bank Sie als Kreditnehmer. Bei einem Immobilienkredit muss sie Ihre Kreditwürdigkeit eingehend prüfen. Grundlage sind Einkommen, Ausgaben und Ihre weiteren finanziellen Verhältnisse. Die Prüfung darf sich nicht hauptsächlich darauf stützen, dass das Haus mehr wert ist als der Kredit.

Beginnen Sie mit den Objektunterlagen früh. Manche Stellen brauchen mehrere Wochen, und manche geben nur dem Eigentümer Auskunft. Bitten Sie den Verkäufer deshalb um eine Vollmacht. Die persönlichen Nachweise haben Sie meist schneller beisammen.

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FAQ

Häufige Fragen

Darf ich der Bank ein eigenes Wertgutachten vorlegen?

Eine Pfandbriefbank darf ein Gutachten, das der Darlehensnehmer vorlegt oder in Auftrag gibt, nicht zugrunde legen. Andere Banken regeln das selbst. Fragen Sie vorher nach, bevor Sie ein Gutachten bezahlen.

Braucht die Bank einen amtlichen Grundbuchauszug?

Meist genügt der einfache Ausdruck. Der amtliche Ausdruck ist nur nötig, wenn eine beglaubigte Abschrift verlangt wird. Fragen Sie im Zweifel nach, bevor Sie bestellen.

Was ist, wenn im Grundbuch noch eine alte Grundschuld steht?

Sie bleibt eingetragen, bis sie gelöscht wird. Die neue Grundschuld Ihrer Bank stünde sonst im Rang dahinter. Klären Sie mit Bank und Notar, ob die alte Grundschuld gelöscht oder übernommen wird.

Gilt das auch für eine Anschlussfinanzierung?

Im Grundsatz ja, denn auch dann dient das Haus als Sicherheit. Wechseln Sie die Bank, prüft die neue Bank das Objekt meist erneut. Ein aktueller Grundbuchauszug gehört dann meist dazu.

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