Grundbuchauszug beantragen

Bundesweit

    ab 19,90 €Privater Antragsservice

    Nur Flurstücksnummer, keine Adresse? Direkt zum Antrag

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    • Antrag online, ohne Weg zum Amt
    • Wir ermitteln das zuständige Grundbuchamt
    • Einfacher oder amtlicher Ausdruck
    • Für Grundstück, Haus und Wohnung
    • ZuständigGrundbuchamt
    • Unser Serviceab 19,90 €
    • Gebühr Amt10 € bzw. 20 €
    • Dauermeist 3–7 Werktage
    Erklärt

    Was ist ein Grundbuchauszug?

    Das Grundbuch ist ein staatliches Register über Grundstücke und die Rechte daran. Es wird bei den Amtsgerichten geführt. Die zuständige Abteilung heißt Grundbuchamt. Jede Eigentumswohnung hat dort ein eigenes Blatt, das Wohnungsgrundbuch.

    Der Grundbuchauszug gibt den Inhalt eines solchen Grundbuchblatts wieder. Weil das Grundbuch heute elektronisch geführt wird, spricht das Gesetz von einem Ausdruck. In Bayern heißt das Dokument deshalb meist Grundbuchausdruck. Gemeint ist dasselbe.

    Auf das Grundbuch darf man sich verlassen. Das Gesetz vermutet: Wer als Inhaber eines Rechts eingetragen ist, dem steht es auch zu. Wer ein Grundstück kauft, darf in der Regel auf den Inhalt des Grundbuchs vertrauen. Darum verlangen Käufer, Banken und Notare einen aktuellen Auszug.

    Das Grundbuch ist nicht öffentlich. Einen Auszug bekommt nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Das regelt § 12 der Grundbuchordnung.

    Vom Grundbuch zu unterscheiden ist die Grundakte. Dort liegen die Urkunden, auf denen die Eintragungen beruhen, zum Beispiel Kaufverträge oder Teilungserklärungen. Diese Urkunden sind nicht Teil des Grundbuchauszugs. Sie werden gesondert angefordert.

    Inhalt

    Was steht im Grundbuchauszug?

    Jedes Grundbuchblatt besteht aus der Aufschrift, dem Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen. So schreibt es die Grundbuchverfügung vor. Der Auszug gibt diese Teile in derselben Ordnung wieder.

    1

    Aufschrift

    Sie nennt das Amtsgericht, den Grundbuchbezirk und die Nummer von Band und Blatt. Mit diesen Angaben findet das Amt das Blatt später schnell wieder.

    2

    Bestandsverzeichnis

    Hier steht das Grundstück selbst: Gemarkung, Flurstücksnummer, Lage mit Straße und Hausnummer, Wirtschaftsart und Größe. Die Angaben zum Flurstück stammen aus dem Liegenschaftskataster.

    3

    Abteilung I: Eigentümer

    Sie nennt die Eigentümer. Dazu kommt die Grundlage der Eintragung, etwa der Tag der Auflassung nach einem Kauf, ein Erbschein oder ein Testament.

    4

    Abteilung II: Lasten und Beschränkungen

    Hier stehen Belastungen des Grundstücks, zum Beispiel ein Wegerecht, ein Wohnrecht oder ein Vorkaufsrecht. Auch Beschränkungen des Eigentümers stehen hier, etwa ein Vermerk über eine Zwangsversteigerung.

    5

    Abteilung III: Grundpfandrechte

    Hier stehen Grundschulden, Hypotheken und Rentenschulden. Meist sichern sie einen Kredit. Wie viel davon noch offen ist, zeigt das Grundbuch nicht.

    6

    Datum des Abrufs

    Jeder Ausdruck trägt das Datum, an dem die Daten abgerufen wurden. Er zeigt also den Stand dieses Tages.

    Anlässe

    Wann brauchen Sie einen Grundbuchauszug?

    Hauskauf

    Als Käufer wollen Sie wissen, ob der Verkäufer wirklich Eigentümer ist. Sie sehen außerdem, welche Rechte und Grundschulden eingetragen sind. Einen Auszug bekommen Sie in der Regel erst, wenn Sie in konkreten Verhandlungen stehen.

    Finanzierung

    Banken verlangen vor einem Kredit oft einen aktuellen Auszug. Sie prüfen, welche Grundschulden schon eingetragen sind und an welcher Stelle eine neue stehen würde.

    Verkauf

    Als Eigentümer legen Sie Käufern und Maklern den Auszug vor. So klären Sie früh, ob Lasten auf dem Grundstück liegen, die den Verkauf betreffen.

    Erbfall

    Erben sehen im Grundbuch, welche Grundstücke zum Nachlass gehören und wie sie belastet sind. Den Nachweis, dass Sie Erbe sind, legen Sie dem Antrag bei.

    Alte Grundschuld

    Ist ein Kredit abgezahlt, bleibt die Grundschuld trotzdem eingetragen, bis sie gelöscht wird. Mit dem Auszug prüfen Sie, ob das schon geschehen ist.

    Varianten

    Welche Form des Grundbuchauszugs brauchen Sie?

    Das Grundbuchamt gibt den Inhalt in verschiedenen Formen heraus. Der Inhalt ist gleich, die Beweiskraft nicht.

    Einfacher Ausdruck

    Er trägt die Aufschrift „Ausdruck“ und das Datum des Abrufs. Für Kaufverhandlungen, Bank und eigene Unterlagen reicht er meist aus.

    Amtlicher Ausdruck

    Er ist gesiegelt und gilt als beglaubigte Abschrift. Manche Gerichte und Behörden verlangen diese Form. Fragen Sie im Zweifel nach, bevor Sie bestellen.

    Einsicht ohne Ausdruck

    Sie können das Grundbuch auch nur einsehen, ohne einen Ausdruck mitzunehmen. Auch dafür brauchen Sie ein berechtigtes Interesse.

    Abdruck beim Notar

    Auch Notare dürfen den Inhalt des Grundbuchs mitteilen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse darlegen. Das bietet sich an, wenn Sie ohnehin einen Termin beim Notar haben.

    Berechtigung

    Wer darf den Auszug beantragen?

    Das Grundbuch ist nicht öffentlich. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung). Im Antrag wählen Sie Ihren Grund aus. Einen Nachweis laden Sie direkt hoch oder reichen ihn später nach.

    Eigentümer
    Käufer in Verhandlung
    Erben
    Gläubiger
    Zuständigkeit

    Wer stellt den Grundbuchauszug aus?

    Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Ihr Wohnort spielt keine Rolle. Wohnen Sie in Hamburg und erben ein Haus in Sachsen, wenden Sie sich an das Grundbuchamt in Sachsen.

    Die Länder dürfen die Grundbücher bei einzelnen Amtsgerichten bündeln. Baden-Württemberg hat das getan. Seit 2018 führen dort nur noch 13 Amtsgerichte die Grundbücher. Das Grundbuch für Freiburg liegt deshalb in Emmendingen, das für Heidelberg in Mannheim. Stuttgart ist sogar geteilt: Zuständig sind Böblingen und Waiblingen, je nach Stadtbezirk. Ausdrucke gibt es in Baden-Württemberg zusätzlich bei Grundbucheinsichtsstellen mancher Gemeinden.

    Auch die Stadtstaaten haben eigene Regeln. In Berlin gibt es acht Grundbuchämter. Für Pankow, Tiergarten und Wedding ist das Amtsgericht Mitte zuständig. In Hamburg gibt es ebenfalls acht Grundbuchämter, deren Bezirke straßengenau abgegrenzt sind. In Bremen gehört das Überseehafengebiet zur Stadt Bremen, im Grundbuch aber zum Amtsgericht Bremerhaven.

    In Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen führt jedes Amtsgericht das Grundbuch für seinen eigenen Bezirk. In Bayern sind das 73, in Sachsen 25 Amtsgerichte. Auch der Antragsweg ist verschieden. Das Amtsgericht Bremen verlangt zum Beispiel einen schriftlichen und begründeten Antrag. Wir ermitteln das richtige Amt für Ihre Adresse und senden den Antrag in der dort verlangten Form.

    Kosten

    Was kostet ein Grundbuchauszug?

    Sie zahlen unseren Servicepreis und die Gebühr des Grundbuchamts. Die Gebühren des Amts sind bundesweit gleich. Sie stehen im Kostenverzeichnis zum Gerichts- und Notarkostengesetz (Nr. 17000 und 17001).

    Unser Antragsserviceab 19,90 €

    Antrag erstellen, zuständige Stelle ermitteln, Versand. Den genauen Preis sehen Sie im Antrag, bevor Sie bezahlen.

    Einfacher Ausdruck10 €

    Gebühr des Grundbuchamts. Reicht in der Regel für Hauskauf und Bank.

    Amtlicher Ausdruck20 €

    Gebühr des Grundbuchamts. Beglaubigt, meist nur für Behörden oder Gerichte.

    So funktioniert's

    In drei Schritten zum Antrag

    1. Adresse eingeben

      Sie geben die Adresse in ein und wählen den Grundbuchauszug.

    2. Angaben ergänzen

      Sie nennen Ihr berechtigtes Interesse und bezahlen online.

    3. Wir senden den Antrag

      Wir schicken den Antrag an Grundbuchamt. Den Auszug erhalten Sie meist in 3 bis 7 Werktagen.

    Tipps

    Tipps für Ihren Antrag

    • Geben Sie die genaue Adresse an. Im Grundbuch ist das Grundstück nach Grundbuchbezirk geordnet, nicht nach Stadtteil.
    • Hat das Grundstück keine Hausnummer, etwa ein Acker oder ein Garten, nennen Sie die Gemarkung und die Flurstücksnummer.
    • Nennen Sie Ihren Grund konkret. Legen Sie einen Nachweis bei, zum Beispiel einen Erbschein oder ein Schreiben der Bank.
    • Bestellen Sie den amtlichen Ausdruck nur, wenn er verlangt wird. Für die meisten Zwecke genügt der einfache Ausdruck.
    • Bei einer Eigentumswohnung zeigt der Auszug die Wohnung, aber nicht die Teilungserklärung. Diese fordern Sie bei Bedarf gesondert an.
    Beliebte Städte

    Grundbuchauszug in Ihrer Stadt

    Für diese Städte zeigen wir, welche Stelle zuständig ist und was vor Ort anders ist.

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    FAQ

    Häufige Fragen zum Grundbuchauszug

    Kann jeder einen Grundbuchauszug beantragen?

    Nein. Sie müssen ein berechtigtes Interesse darlegen. Eigentümer, Erben und Gläubiger haben es in der Regel. Wer als Kauf- oder Mietinteressent nur den Namen des Eigentümers erfahren will, hat meist kein solches Interesse. So sehen es die Gerichte.

    Erfährt der Eigentümer, dass ich einen Auszug beantragt habe?

    Das Grundbuchamt führt ein Protokoll über Einsichten und Ausdrucke. Der Eigentümer kann Auskunft daraus verlangen. Er kann also erfahren, wer Einsicht genommen hat.

    Wie aktuell ist ein Grundbuchauszug?

    Er zeigt den Stand am Tag des Abrufs. Das Datum steht auf dem Ausdruck.

    Steht der Kaufpreis im Grundbuch?

    Nein. Das Grundbuch nennt den Eigentümer und die Grundlage des Erwerbs, zum Beispiel den Tag der Auflassung. Der Kaufvertrag mit dem Preis liegt in der Grundakte.

    Was bedeutet eine Vormerkung im Grundbuch?

    Eine Vormerkung sichert einen Anspruch auf ein Recht am Grundstück. Ein typischer Fall ist der Hauskauf: Bis der Käufer als Eigentümer eingetragen ist, sichert eine Vormerkung seinen Anspruch. Vormerkungen stehen in der zweiten oder dritten Abteilung, je nachdem, welches Recht sie sichern.

    Was ist der Unterschied zur Flurkarte?

    Das Grundbuch zeigt die Rechte am Grundstück. Die Flurkarte zeigt Lage und Grenzen der Flurstücke. Sie kommt nicht vom Grundbuchamt, sondern von der Vermessungs- oder Katasterbehörde.

    Kann ich den Auszug auch selbst beim Amt beantragen?

    Ja. Sie können sich direkt an das zuständige Grundbuchamt wenden. Dann zahlen Sie nur die Gebühr des Amts. Unser Service nimmt Ihnen die Suche nach dem Amt und den Antrag ab.

    Bekomme ich den Auszug per E-Mail?

    Wie der Auszug verschickt wird, entscheidet das Grundbuchamt. Einen direkten Online-Abruf gibt es nur für zugelassene Stellen, etwa Notare, Banken und Behörden. Für Privatleute ist er nicht vorgesehen.

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