Baulastenverzeichnis beantragen

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    Nur Flurstücksnummer, keine Adresse? Direkt zum Antrag

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    • Auszug oder Negativbescheinigung
    • Einfacher Antrag online
    • Hilfe bei Vollmacht und Angaben
    • ZuständigBaulastenverzeichnis führende Stelle
    • Unser Serviceab 19,90 €
    • Gebühr Amtje nach Stelle
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    Erklärt

    Was ist das Baulastenverzeichnis?

    Eine Baulast ist eine Verpflichtung, die ein Eigentümer gegenüber der Bauaufsicht übernimmt. Er verpflichtet sich damit, auf seinem Grundstück etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Oft dient das einem Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück.

    Das Baulastenverzeichnis ist die Liste dieser Verpflichtungen. Eine Baulast wird erst mit dem Eintrag in dieses Verzeichnis wirksam. Sie gilt dann auch für jeden späteren Eigentümer. Wer ein Grundstück kauft, übernimmt also die eingetragenen Baulasten mit. Löschen kann die Bauaufsicht eine Baulast erst, wenn kein öffentliches und kein privates Interesse mehr an ihr besteht.

    Eine Baulast entsteht nicht von selbst. Der Eigentümer muss sie schriftlich erklären. Die Unterschrift wird entweder vor der Bauaufsicht geleistet oder beglaubigt. Ohne Mitwirkung des Eigentümers gibt es also keine Baulast.

    Das Verzeichnis ist vom Grundbuch getrennt. Das Grundbuch führt das Amtsgericht, das Baulastenverzeichnis eine Stelle der Bauverwaltung. Ein Grundbuchauszug zeigt deshalb keine Baulasten. Für ein vollständiges Bild brauchen Sie beide Dokumente.

    Die Regeln stehen in den Bauordnungen der Länder. Bayern ist eine Ausnahme: Die Bayerische Bauordnung kennt keine Baulast. In allen anderen Ländern gibt es ein Baulastenverzeichnis. Auch Brandenburg regelt es in seiner Bauordnung.

    Inhalt

    Was steht im Baulastenverzeichnis?

    Der Auszug zeigt, welche Verpflichtung besteht, welches Grundstück sie trägt und zu wessen Gunsten sie gilt.

    1

    Das belastete Grundstück

    Das Grundstück wird mit seinen Katasterdaten bezeichnet. So ist klar, welche Fläche betroffen ist.

    2

    Der Inhalt der Baulast

    Der Text beschreibt die Pflicht genau. Oft geht es darum, dass eine Fläche nicht bebaut werden darf oder dass der Nachbar sie nutzen darf.

    3

    Häufige Fälle

    Oft sichert eine Baulast eine Zufahrt über das Nachbargrundstück. Ebenso häufig geht es um Abstandsflächen, die auf dem Nachbargrund liegen und frei bleiben müssen.

    4

    Das begünstigte Grundstück

    Viele Baulasten sichern ein Vorhaben auf einem anderen Grundstück. Dieses Grundstück ist im Eintrag genannt.

    5

    Pläne und Skizzen

    Betrifft die Baulast nur einen Teil der Fläche, ist dieser oft in einem Lageplan markiert.

    6

    Weitere Pflichten

    In manchen Ländern stehen dort noch andere Pflichten. In Baden-Württemberg können das auch Pflichten aus dem Altlasten- und Bodenschutzrecht sein.

    Anlässe

    Wann brauchen Sie einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis?

    Hauskauf

    Baulasten gehen auf den Käufer über. Ein Auszug vor dem Kauf zeigt, ob Sie etwa eine Zufahrt dulden oder eine Fläche frei lassen müssen. Beides kann Ihre Baupläne einschränken.

    Bauantrag

    Eine Baulast kann festlegen, wo und wie Sie bauen dürfen. Prüfen Sie das, bevor Sie planen. Das spart spätere Änderungen.

    Finanzierung

    Eine Baulast kann den Wert eines Grundstücks mindern. Deshalb kann die Bank einen Auszug verlangen.

    Verkauf

    Mit einem aktuellen Auszug beantworten Sie eine häufige Frage von Käufer und Notar. Gibt es keine Baulast, belegt das eine Negativbescheinigung.

    Streit mit dem Nachbarn

    Nutzt der Nachbar einen Teil Ihres Grundstücks, zeigt der Auszug, ob dafür eine Baulast besteht.

    Grundstück teilen

    Wird ein Grundstück geteilt, können Zufahrt oder Abstandsflächen über Baulasten gesichert werden. Prüfen Sie, was bereits eingetragen ist.

    Varianten

    Auszug oder Negativbescheinigung

    Welche Antwort Sie erhalten, hängt davon ab, ob für Ihr Grundstück etwas eingetragen ist.

    Auszug aus dem Baulastenverzeichnis

    Ist eine Baulast eingetragen, erhalten Sie eine Abschrift oder einen Auszug. Er zeigt die Einträge zu Ihrem Grundstück.

    Negativbescheinigung

    Ist nichts eingetragen, bestätigt die Stelle das schriftlich. Damit können Sie bei Kauf und Finanzierung belegen, dass keine Baulast besteht.

    Hamburg: nur als Auszug

    In Hamburg ist eine reine Einsicht vor Ort nicht möglich. Sie erhalten dort stattdessen einen Auszug, den Sie online anfordern.

    Bayern: Grundbuch statt Baulast

    In Bayern werden solche Pflichten meist über Dienstbarkeiten gesichert. Diese stehen in Abteilung II des Grundbuchs. Dort hilft Ihnen ein Grundbuchauszug weiter.

    Zuständigkeit

    Wer führt das Baulastenverzeichnis?

    In den meisten Ländern führt die untere Bauaufsichtsbehörde das Verzeichnis. Welche Behörde das ist, hängt von der Größe der Gemeinde ab. In Nordrhein-Westfalen sind es die kreisfreien sowie die Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte. Für die übrigen Gemeinden ist der Kreis zuständig.

    Ähnlich ist es in Hessen, Niedersachsen und Sachsen. Dort sind meist Landkreise und kreisfreie Städte zuständig. Einzelne Städte haben aber eine eigene Bauaufsicht. Baden-Württemberg geht einen anderen Weg: Dort führt jede Gemeinde ihr Baulastenverzeichnis selbst, auch wenn das Landratsamt die Baugenehmigung erteilt. In Hessen erlaubt die Bauordnung inzwischen, betroffene Flächen auch elektronisch bereitzustellen.

    In den Stadtstaaten gibt es eigene Regeln. In Berlin ist die Bauaufsicht des Bezirksamts zuständig, in dem das Grundstück liegt. In Hamburg führt seit 2026 die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen das Verzeichnis zentral. Auszüge gibt es dort über den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung. In Bremen sind die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven zuständig.

    In Bayern gibt es kein Baulastenverzeichnis. Nachbarn sichern dort zum Beispiel Zufahrten oder Abstandsflächen meist mit einer Dienstbarkeit im Grundbuch. Eine Zustimmung des Nachbarn kann auch in der Bauakte der Bauaufsicht liegen.

    Kosten

    Was kostet Baulastenverzeichnis?

    Sie zahlen unseren Servicepreis und die Gebühr der zuständigen Stelle. Die Gebühr legt die Stelle selbst fest. Sie ist je nach Bundesland und Kommune verschieden.

    Unser Antragsserviceab 19,90 €

    Antrag erstellen, zuständige Stelle ermitteln, Versand. Den genauen Preis sehen Sie im Antrag, bevor Sie bezahlen.

    So funktioniert's

    In drei Schritten zum Antrag

    1. Adresse eingeben

      Sie geben die Adresse in ein und wählen die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.

    2. Angaben ergänzen

      Sie ergänzen Ihre Angaben und bezahlen online. Eine Vollmacht des Eigentümers laden Sie bei Bedarf hoch.

    3. Wir senden den Antrag

      Wir schicken den Antrag an Baulastenverzeichnis führende Stelle. Sie erhalten einen Auszug oder eine Negativbescheinigung.

    Tipps

    Tipps für Ihren Antrag

    • Geben Sie die genaue Adresse an. Kennen Sie Gemarkung und Flurstück, tragen Sie diese zusätzlich ein.
    • Einsicht erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Ob ein Kaufinteressent ohne Vollmacht Auskunft erhält, entscheidet die Stelle. Mit einer Vollmacht des Eigentümers sind Sie auf der sicheren Seite.
    • Bestellen Sie den Auszug zusammen mit dem Grundbuchauszug. Erst beide zusammen zeigen, welche Lasten auf dem Grundstück liegen.
    • Liegt das Grundstück in Bayern, fragen Sie nach dem Grundbuchauszug. Dienstbarkeiten stehen dort in Abteilung II.
    • Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor dem Notartermin. Die Bearbeitungszeit hängt von der Stelle ab.
    • Prüfen Sie im Auszug auch das begünstigte Grundstück. So erkennen Sie, wem die Baulast nützt und wer ihre Löschung verhindern kann.
    Beliebte Städte

    Baulastenverzeichnis in Ihrer Stadt

    Für diese Städte zeigen wir, welche Stelle zuständig ist und was vor Ort anders ist.

    Alle Städte ansehen →

    FAQ

    Häufige Fragen zum Baulastenverzeichnis

    Warum steht eine Baulast nicht im Grundbuch?

    Die Baulast ist eine Pflicht gegenüber der Bauaufsicht, also öffentliches Recht. Sie wird im Baulastenverzeichnis eingetragen und dort wirksam. Das Grundbuch erfasst sie nicht.

    Gibt es in Bayern ein Baulastenverzeichnis?

    Nein. Die Bayerische Bauordnung kennt keine Baulast. Solche Sicherungen laufen dort meist über Dienstbarkeiten im Grundbuch. Für ein Grundstück in Bayern hilft deshalb ein Grundbuchauszug.

    Wer darf das Baulastenverzeichnis einsehen?

    Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Als Eigentümer haben Sie es. Als Kaufinteressent legen Sie am besten eine Vollmacht des Eigentümers bei.

    Was ist eine Negativbescheinigung?

    Sie bestätigt, dass für das Grundstück keine Baulast eingetragen ist. Damit belegen Sie gegenüber Käufer, Notar oder Bank, dass keine Baulast eingetragen ist.

    Geht eine Baulast beim Kauf auf mich über?

    Ja. Eine eingetragene Baulast wirkt auch gegenüber späteren Eigentümern. Deshalb lohnt der Auszug vor dem Kauf.

    Kann eine Baulast gelöscht werden?

    Ja, wenn niemand mehr ein Interesse an ihr hat. Das entscheidet die Bauaufsicht. Der Eigentümer kann die Löschung beantragen, zum Beispiel in Niedersachsen ausdrücklich.

    Was kostet ein Auszug bei der Behörde?

    Die Gebühr legt jedes Land und oft jede Stelle selbst fest. Eine bundesweit einheitliche Gebühr gibt es nicht. Sie kommt zu unserem Servicepreis hinzu.

    Kann ich den Auszug auch selbst beantragen?

    Ja. Sie können sich direkt an die Stelle wenden, die das Verzeichnis führt. Dann zahlen Sie nur deren Gebühr. Wir übernehmen die Suche nach der Stelle und den Antrag.

    Auszug aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

    Geben Sie die Adresse ein, wir senden den Antrag an die richtige Stelle.

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