Erschließungsbescheinigung beantragen

Villingen-Schwenningen

    ab 19,90 €Privater Antragsservice

    Nur Flurstücksnummer, keine Adresse? Direkt zum Antrag

    SSL-verschlüsseltHosting in Deutschland
    • Bescheinigung über Erschließungsbeiträge
    • Wir ermitteln die zuständige Stelle
    • Wichtig für Kaufvertrag und Notar
    • Für Grundstücke im ganzen Stadtgebiet
    • ZuständigStadt Villingen-Schwenningen
    • Unser Serviceab 19,90 €
    • Gebühr Amtje nach Stelle
    • Dauerje nach Gemeinde
    Zuständigkeit

    Wer ist in Villingen-Schwenningen für Erschließungsbeiträge zuständig?

    In Baden-Württemberg erhebt die Gemeinde die Erschließungsbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz. Für Grundstücke im Stadtgebiet ist die Stadt Villingen-Schwenningen zuständig. Dorthin senden wir Ihren Antrag.

    Vor dem Kauf

    Offene Beiträge rechtzeitig klären

    Die Bescheinigung zeigt, ob für Ihr Grundstück noch Erschließungsbeiträge offen sind. Käufer und Notar wissen dann, woran sie sind.

    Ob Villingen, Schwenningen oder eine der Ortschaften: Zuständig ist immer die Stadtverwaltung. Wir richten den Antrag an sie.

    Tipp:Klären Sie offene Beiträge, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben.
    Kosten

    Was kostet die Erschließungsbescheinigung für Villingen-Schwenningen?

    Sie zahlen unseren Servicepreis und die Gebühr der zuständigen Stelle. Die Gebühr legt die Stelle selbst fest. Sie ist je nach Bundesland und Kommune verschieden.

    Unser Antragsserviceab 19,90 €

    Antrag erstellen, zuständige Stelle ermitteln, Versand. Den genauen Preis sehen Sie im Antrag, bevor Sie bezahlen.

    So funktioniert's

    In drei Schritten zur Bescheinigung

    1. Adresse eingeben

      Sie geben die Adresse in Villingen-Schwenningen ein und wählen die Erschließungsbescheinigung.

    2. Angaben ergänzen

      Sie ergänzen Ihre Angaben und bezahlen online.

    3. Wir senden den Antrag

      Wir schicken den Antrag an Stadt Villingen-Schwenningen. Die Stelle bescheinigt, ob Erschließungsbeiträge bezahlt oder noch offen sind.

    FAQ

    Häufige Fragen zur Erschließungsbescheinigung in Villingen-Schwenningen

    Wer stellt die Bescheinigung aus?

    Die Stadt Villingen-Schwenningen, denn sie erhebt die Erschließungsbeiträge.

    Nach welchem Recht werden die Beiträge erhoben?

    Nach dem Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg. Das Baugesetzbuch gilt nur für sehr alte Fälle.

    Gilt das auch für die Ortschaften?

    Ja. Auch für Weilersbach oder Pfaffenweiler ist die Stadtverwaltung zuständig.

    Wie lange dauert es?

    Das bestimmt die Stadt. Ihren Antrag schicken wir zügig weiter.

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    Erschließungsbescheinigung jetzt beantragen

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