Baulastenverzeichnis beantragen

Villingen-Schwenningen

    ab 19,90 €Privater Antragsservice

    Nur Flurstücksnummer, keine Adresse? Direkt zum Antrag

    SSL-verschlüsseltHosting in Deutschland
    • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
    • Wir ermitteln die zuständige Stelle
    • Wichtig vor Kauf und Bauantrag
    • Für Grundstücke in allen Stadtbezirken und Ortschaften
    • ZuständigStadt Villingen-Schwenningen
    • Unser Serviceab 19,90 €
    • Gebühr Amtje nach Stelle
    • Dauerje nach Stelle
    Zuständigkeit

    Wer führt das Baulastenverzeichnis in Villingen-Schwenningen?

    Das Baulastenverzeichnis führt in Baden-Württemberg die Gemeinde. Für Villingen-Schwenningen ist das die Stadt Villingen-Schwenningen. Eingesehen wird es im städtischen Bauaktenarchiv.

    Bauaktenarchiv

    Baulasten liegen im Bauaktenarchiv

    Die Baulasten werden im Baulastenverzeichnis eingetragen. Einsehen lässt es sich im Bauaktenarchiv der Stadt, wo auch die Bauakten verwahrt werden.

    Eine Baulast bindet auch spätere Eigentümer, etwa bei einer Zufahrt oder Abstandsfläche. Vor einem Kauf lohnt deshalb der Blick ins Verzeichnis.

    Kosten

    Was kostet die Baulastenauskunft für Villingen-Schwenningen?

    Sie zahlen unseren Servicepreis und die Gebühr der zuständigen Stelle. Die Gebühr legt die Stelle selbst fest. Sie ist je nach Bundesland und Kommune verschieden.

    Unser Antragsserviceab 19,90 €

    Antrag erstellen, zuständige Stelle ermitteln, Versand. Den genauen Preis sehen Sie im Antrag, bevor Sie bezahlen.

    So funktioniert's

    In drei Schritten zur Baulastenauskunft

    1. Adresse eingeben

      Sie geben die Adresse in Villingen-Schwenningen ein und wählen die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.

    2. Angaben ergänzen

      Sie ergänzen Ihre Angaben und bezahlen online. Eine Vollmacht des Eigentümers laden Sie bei Bedarf hoch.

    3. Wir senden den Antrag

      Wir schicken den Antrag an Stadt Villingen-Schwenningen. Sie erhalten einen Auszug oder eine Negativbescheinigung.

    FAQ

    Häufige Fragen zur Baulastenauskunft in Villingen-Schwenningen

    Ist das Baurechtsamt zuständig?

    Nicht für die Einsicht. Das Baulastenverzeichnis sehen Sie im Bauaktenarchiv der Stadt ein.

    Zeigt der Grundbuchauszug Baulasten?

    Nein. Baulasten stehen in Baden-Württemberg nur im Baulastenverzeichnis der Gemeinde.

    Gilt das auch für Marbach oder Obereschach?

    Ja. Die Stadt führt ein Verzeichnis für das ganze Stadtgebiet.

    Wer bekommt die Auskunft?

    Jeder mit berechtigtem Interesse, zum Beispiel Eigentümer, Kaufinteressenten oder Bauherren.

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