Teilungserklärung beantragen

Villingen-Schwenningen

    ab 19,90 €Privater Antragsservice

    Nur Flurstücksnummer, keine Adresse? Direkt zum Antrag

    SSL-verschlüsseltHosting in Deutschland
    • Kopie aus der Grundakte beim Grundbuchamt
    • Wir ermitteln das zuständige Grundbuchamt
    • Für Eigentümer, Käufer und Verwalter
    • Für Wohnungen in Villingen, Schwenningen und den Ortschaften
    • ZuständigGrundbuchamt Villingen-Schwenningen
    • Unser Serviceab 19,90 €
    • Gebühr Amtje nach Stelle
    • Dauerje nach Grundbuchamt
    Zuständigkeit

    Wo liegt die Teilungserklärung für Villingen-Schwenningen?

    Zuständig ist das Amtsgericht Villingen-Schwenningen – Grundbuchamt mit der elektronischen Grundakte. Papierakten der früheren Grundbuchämter wurden ins Grundbuchzentralarchiv gebracht. Welche Stelle Ihr Dokument hat, hängt von seinem Alter ab.

    Grundbuchamt Villingen-Schwenningen

    Amtsgericht Villingen-Schwenningen – Grundbuchamt (Grundakten).

    Quelle: Amtsgericht Böblingen – Grundbucheinsicht, Grundbuchausdrucke, Ausdrucke aus der Grundakte · abgerufen 28.09.2026

    Archiv für Papierakten

    Das Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg in Kornwestheim verwahrt die papiernen Grundakten. Liegt Ihre Akte dort, erteilt das Archiv die Auskunft.

    Grundakte

    Grundakte vor Ort oder im Archiv

    Neuere Dokumente führt das Grundbuchamt in Villingen-Schwenningen elektronisch. Ältere Teilungserklärungen können noch als Papier im Archiv liegen.

    Für Sie ändert das am Antrag nichts. Wir senden ihn an die Stelle, bei der Ihre Unterlagen liegen.

    Tipp:Tragen Sie, wenn bekannt, die Nummer Ihrer Wohnung aus dem Aufteilungsplan ein.
    Kosten

    Was kostet die Teilungserklärung für Villingen-Schwenningen?

    Sie zahlen unseren Servicepreis und die Gebühr des Grundbuchamts für die Kopie aus der Grundakte. Die Höhe hängt vom Umfang der Unterlagen ab.

    Unser Antragsserviceab 19,90 €

    Antrag erstellen, zuständige Stelle ermitteln, Versand. Den genauen Preis sehen Sie im Antrag, bevor Sie bezahlen.

    Berechtigung

    Wer darf die Teilungserklärung anfordern?

    Die Teilungserklärung liegt in der Grundakte. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung). Das gilt zum Beispiel für Eigentümer einer Wohnung, Käufer in konkreten Verhandlungen und Erben.

    Wohnungseigentümer
    Käufer in Verhandlung
    Erben
    Gläubiger
    So funktioniert's

    In drei Schritten zur Teilungserklärung

    1. Adresse eingeben

      Sie geben die Adresse in Villingen-Schwenningen ein und wählen die Teilungserklärung.

    2. Angaben ergänzen

      Sie nennen Ihr berechtigtes Interesse, zum Beispiel als Eigentümer oder Käufer, und bezahlen online.

    3. Wir senden den Antrag

      Wir schicken den Antrag an Grundbuchamt Villingen-Schwenningen. Das Amt kopiert die Teilungserklärung aus der Grundakte.

    FAQ

    Häufige Fragen zur Teilungserklärung in Villingen-Schwenningen

    Wer hat die Grundakte für meine Wohnung?

    Das Grundbuchamt des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen. Ältere Papierakten verwahrt das Grundbuchzentralarchiv.

    Bekomme ich die Teilungserklärung bei der Einsichtsstelle der Stadt?

    Die Einsichtsstelle gibt Einsicht in das Grundbuch und erteilt Grundbuchausdrucke. Für die Teilungserklärung stellen wir den Antrag beim Grundbuchamt.

    Wer darf die Teilungserklärung anfordern?

    Wer ein berechtigtes Interesse nachweist, zum Beispiel Eigentümer, Erben oder Käufer in Verhandlung.

    Macht es einen Unterschied, ob die Wohnung in Villingen oder Schwenningen liegt?

    Nein. Für beide Stadtbezirke ist dasselbe Grundbuchamt zuständig.

    Mehr für Ihr Grundstück

    Weitere Dokumente für Villingen-Schwenningen

    Teilungserklärung für Villingen-Schwenningen anfordern

    Wohnung angeben und senden.

    Jetzt beantragen