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Villingen-Schwenningen

    ab 19,90 €Privater Antragsservice

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    • Acht Dokumente in einer Bestellung
    • Die passende Stelle ermitteln wir
    • Ohne Termin und ohne Formular
    • Für alle Stadtbezirke und Ortschaften
    • BundeslandBaden-Württemberg
    • GrundbuchGrundbuchamt Villingen-Schwenningen
    • Unser Serviceab 19,90 €
    • Dauermeist 3–7 Werktage
    Zuständigkeit

    Welche Stellen in Villingen-Schwenningen zuständig sind

    Grundbuch, Flurkarte, Baulasten und Bebauungsplan liegen bei Stellen in der Stadt selbst. Nur das Altlastenkataster führt das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis. Den Bodenrichtwert ermittelt ein gemeinsamer Gutachterausschuss.

    DokumentZuständige Stelle
    Grundbuchauszug Amtsgericht Villingen-Schwenningen – Grundbuchamt
    Flurkarte Stadt Villingen-Schwenningen – Vermessungsamt
    Bodenrichtwert Gemeinsamer Gutachterausschuss nordöstlicher Schwarzwald-Baar-Kreis
    Teilungserklärung Amtsgericht Villingen-Schwenningen – Grundbuchamt (Grundakten)
    Altlastenverzeichnis Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis – Amt für Umwelt, Wasser- und Bodenschutz
    Baulastenverzeichnis Stadt Villingen-Schwenningen
    Erschließungsbescheinigung Stadt Villingen-Schwenningen
    Bebauungsplan Stadt Villingen-Schwenningen – Stadtplanungsamt
    Aufbau der Stadt

    Stadtbezirke und Ortschaften

    Villingen-Schwenningen besteht aus den Stadtbezirken Villingen und Schwenningen, dem Stadtbezirk Mühlhausen und acht Ortschaften. So legt es die Hauptsatzung der Großen Kreisstadt fest.

    Früher hatten Villingen und Schwenningen sogar je ein eigenes Grundbuchamt. Heute führt beide Bezirke das Amtsgericht Villingen-Schwenningen.

    Quelle Ortschaften: Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Villingen-Schwenningen (Beschluss 03.12.2025), §§ 1, 19 · abgerufen 28.09.2026

    Stadtbezirke Villingen und Schwenningen, Stadtbezirk Mühlhausen (Bezirksverfassung) und 8 Ortschaften (Ortschaftsverfassung)
    • Villingen
    • Schwenningen
    • Mühlhausen
    • Herzogenweiler
    • Marbach
    • Obereschach
    • Pfaffenweiler
    • Rietheim
    • Tannheim
    • Weigheim
    • Weilersbach
    So funktioniert's

    So beantragen Sie Dokumente für Villingen-Schwenningen

    1. Dokument und Adresse wählen

      Sie wählen das Dokument und geben die Adresse in Villingen-Schwenningen ein.

    2. Angaben ergänzen

      Sie ergänzen die nötigen Angaben und bezahlen online.

    3. Wir senden den Antrag

      Wir ermitteln die zuständige Stelle und schicken den Antrag dorthin.

    FAQ

    Häufige Fragen zu Grundstücksdokumenten in Villingen-Schwenningen

    Wo liegt das Grundbuch für Villingen-Schwenningen?

    Beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen, also in der Stadt selbst. Es ist zugleich zuständig für Konstanz, Waldshut und Teile des Landkreises Lörrach.

    Gibt es eine Grundbucheinsichtsstelle der Stadt?

    Ja. Die Grundbucheinsichtsstelle beim städtischen Vermessungsamt gewährt Einsicht und erteilt Grundbuchausdrucke, wenn ein berechtigtes Interesse besteht.

    Warum gehe ich für Altlasten zum Landratsamt?

    Auch Große Kreisstädte führen in Baden-Württemberg kein Altlastenkataster. Zuständig ist das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis.

    Kann ich alles in einem Antrag bestellen?

    Ja. Sie wählen die Dokumente für Ihr Grundstück zusammen aus. Jede Anfrage leiten wir an die passende Stelle.

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