Das Wichtigste in Kürze
- Ein Flurstück wird durch die Gemarkung, oft die Flur und seine Nummer bestimmt.
- Die Nummer steht im Grundbuch, im Kaufvertrag und im Bescheid über den Grundsteuerwert.
- Kartenportale der Länder helfen bei der Suche. Nicht jedes zeigt aber die Nummer kostenlos an.
- Die Nummer allein genügt nicht. Nennen Sie immer auch die Gemarkung.
Wofür brauchen Sie die Flurstücksnummer?
Eine Adresse bezeichnet ein Haus. Rechtlich zählt aber das Flurstück. Grundbuch und Kataster ordnen alles nach Gemarkung und Flurstück, nicht nach Straße und Hausnummer.
Besonders wichtig ist die Nummer bei Flächen ohne Hausnummer. Dazu gehören Äcker, Wiesen, Waldstücke und viele Gärten. Ohne Nummer findet dort weder das Grundbuchamt noch die Katasterbehörde das richtige Stück.
- Grundsteuererklärung: Gemarkung, Flur und Flurstück gehörten zu den Angaben
- Bauantrag: Der Lageplan bezeichnet das Baugrundstück nach Gemarkung, Flur und Flurstück
- Anträge auf Grundbuchauszug, Flurkarte oder Bodenrichtwert für Flächen ohne Adresse
- Kauf und Schenkung: Für die Eintragung ins Grundbuch muss das Grundstück genau bezeichnet sein
Wie ist die Flurstücksnummer aufgebaut?
Ein Flurstück ist eine vermessene, klar abgegrenzte Fläche. Es ist die kleinste Einheit im Liegenschaftskataster. Ein Grundstück im Grundbuch besteht aus mindestens einem Flurstück.
Mehrere Flurstücke bilden eine Flur, mehrere Fluren eine Gemarkung. Die Gemarkung trägt meist den Namen der Gemeinde. In großen Städten ist sie oft nach einem Stadtteil benannt. Die Nummer eines Flurstücks ist nur zusammen mit Gemarkung und gegebenenfalls Flur eindeutig.
Viele Nummern bestehen aus zwei Teilen, dem Zähler und dem Nenner. Der Schrägstrich trennt beide Teile, etwa bei 2/48. Es gibt aber auch Nummern ohne Nenner.
Nicht jede Gemarkung ist in Fluren gegliedert. Dann bleibt die Angabe zur Flur leer. Im BayernAtlas etwa suchen Sie ein Flurstück mit Gemarkung und Nummer, ganz ohne Flur.
| Teil | Bedeutung | Beispiel |
|---|---|---|
| Gemarkung | Vermessungsbezirk, oft nach Gemeinde oder Stadtteil benannt | Gemarkung Helgoland |
| Flur | Teil der Gemarkung, nicht überall vorhanden | Flur 6 |
| Flurstück | Nummer des Flurstücks, oft mit Zähler und Nenner | 2/48 |
Im Grundbuch nachsehen
Das Grundbuch nennt jedes Grundstück im Bestandsverzeichnis. Dort stehen die Gemarkung und die Nummer des Flurstücks nach der Karte des Katasters. Das schreibt § 6 der Grundbuchverfügung vor.
Haben Sie einen älteren Grundbuchauszug, finden Sie die Angaben dort. Prüfen Sie aber, ob sich seitdem etwas geändert hat. Gehören mehrere Flurstücke zum Grundstück, sind alle einzeln aufgeführt.
Einen neuen Auszug bekommt nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Eigentümer haben dieses Interesse in der Regel. So regelt es § 12 der Grundbuchordnung.
Im Kaufvertrag und in anderen Urkunden
Im notariellen Kaufvertrag ist das Grundstück genau bezeichnet. Für die Eintragung muss es übereinstimmend mit dem Grundbuch oder mit dem Grundbuchblatt angegeben sein. Deshalb finden Sie im Vertrag meist Gemarkung, Flurstück und Grundbuchblatt.
Auch ein Schenkungsvertrag nennt die Angaben. Die Finanzverwaltung in Schleswig-Holstein nennt Kauf- und Schenkungsvertrag ausdrücklich als Fundstellen. Bei einer Eigentumswohnung finden Sie Grundbuchblatt und Miteigentumsanteil außerdem in der Teilungserklärung.
In den Unterlagen zur Grundsteuer
Für die neue Grundsteuer haben Eigentümer eine Erklärung auf den 1. Januar 2022 abgegeben. Darin waren Gemarkung, Flur und Flurstück anzugeben. Haben Sie eine Kopie aufbewahrt, stehen die Angaben dort.
Danach kam der Bescheid des Finanzamts über den Grundsteuerwert. Das Muster der Finanzverwaltung Brandenburg nennt darin Gemarkung, Flur und Flurstück. In Ländern mit eigenem Modell sieht der Bescheid anders aus.
Den Betrag, den Sie zahlen, setzt dagegen die Gemeinde mit dem Grundsteuerbescheid fest. Das ist ein eigenes Schreiben. Suchen Sie die Flurstücksnummer daher zuerst im Bescheid des Finanzamts.
In den Kartenportalen der Länder
Die Vermessungsverwaltungen der Länder zeigen ihre Karten im Internet. In Nordrhein-Westfalen gibt es dafür TIM-online. Dort klicken Sie in die Karte und sehen die Daten des Flurstücks.
Nicht jedes Portal zeigt die Nummer. Im frei zugänglichen BayernAtlas enthält die Karte keine Flurstücksnummern. Sie erscheinen erst im kostenpflichtigen BayernAtlas-plus. Kennen Sie Gemarkung und Nummer, können Sie das Flurstück im BayernAtlas aber suchen.
Für die Grundsteuer haben manche Länder eigene Portale eingerichtet. Im Grundsteuerportal von Nordrhein-Westfalen suchen Sie nach Adresse oder nach Gemarkung und Flurstück.
Bei der Katasterbehörde nachfragen
Finden Sie die Nummer nirgends, hilft ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster. Die Flurkarte zeigt die Nummern aller Flurstücke rund um Ihr Haus. Der Flurstücksnachweis nennt zusätzlich Lage, Fläche und Nutzung.
Gehören mehrere Flurstücke zu Ihrem Grundstück, etwa Garten oder Zufahrt, sehen Sie das auf der Karte. Der Bestandsnachweis listet alle Flurstücke eines Grundbuchblatts auf.
Für die reine Karte und den Flurstücksnachweis brauchen Sie in vielen Ländern keinen Grund. In Niedersachsen etwa kann jede Person diese Auszüge bestellen. Nur Angaben zu Eigentümern setzen ein berechtigtes Interesse voraus.
Flurkarte ausführlich erklärt
Was drinsteht, wer ihn bekommt, was er kostet und welche Stelle zuständig ist.
Alles zum Thema Flurkarte →