Ratgeber · Bauen

Flurkarte, Lageplan und Liegenschaftsbuch: was ist der Unterschied?

Wer bauen will, stößt auf drei Begriffe: Flurkarte, Lageplan und Liegenschaftsbuch. Sie klingen ähnlich, meinen aber verschiedene Dokumente mit verschiedenem Zweck. Hier lesen Sie, was jedes zeigt, wer es ausstellt und welches das Bauamt verlangt.

Lesezeit ca. 5 Min.Stand: September 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Flurkarte und Liegenschaftsbuch sind die zwei Teile des Liegenschaftskatasters: die Karte und die Beschreibung.
  • Der Lageplan ist eine Bauvorlage. Er baut auf der Flurkarte auf und zeigt zusätzlich Ihr Bauvorhaben.
  • Einen amtlichen Lageplan fertigen nur die Katasterbehörde oder öffentlich bestellte Vermessungsingenieure an.
  • Die Namen sind je nach Land verschieden. Welche Form Sie brauchen, entscheidet die Baugenehmigungsbehörde.

Das Liegenschaftskataster: Karte und Beschreibung

Jedes Land führt ein Liegenschaftskataster. Es ist das amtliche Verzeichnis aller Flurstücke. Das Grundbuch benennt die Grundstücke nach diesem Verzeichnis. So regelt es § 2 der Grundbuchordnung.

Das Kataster hat zwei Teile. Der darstellende Teil ist die Karte. Der beschreibende Teil ist eine Aufstellung mit Daten zu jedem Flurstück. Lange hießen diese beiden Teile Flurkarte und Liegenschaftsbuch.

Heute führen die Länder beides in einem gemeinsamen System, kurz ALKIS genannt. In Bayern hat es die digitale Flurkarte und das automatisierte Liegenschaftsbuch abgelöst. Die alten Namen sind aber geblieben, auf Formularen ebenso wie im Alltag.

Die Flurkarte: das Grundstück von oben

Die Flurkarte zeigt die Flurstücke mit ihren Grenzen und Nummern. Dazu kommen die Gebäude und die Lagebezeichnungen, also Straßen und Hausnummern. Sie ist ein Auszug aus dem darstellenden Teil des Katasters.

Der Name hängt vom Land ab. In Bayern heißt sie Flurkarte. In Hessen und Niedersachsen heißt sie Liegenschaftskarte. Gemeint ist in allen Ländern die Karte des Katasters.

Namen von Eigentümern stehen nicht auf der Karte. Deshalb geben viele Länder die reine Karte ohne besondere Begründung ab. In Hessen etwa darf jede Person Auszüge erhalten. Nur für Angaben zu Eigentümern braucht man dort ein berechtigtes Interesse.

Gut zu wissen:Die Flurkarte zeigt den Bestand. Ihr geplantes Haus ist darauf nicht zu sehen. Dafür gibt es den Lageplan.

Das Liegenschaftsbuch: die Daten zum Flurstück

Das Liegenschaftsbuch ist der beschreibende Teil des Katasters. Es enthält keine Karte, sondern Angaben in Textform. Dazu gehören Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer, die Lage, die Fläche und die tatsächliche Nutzung.

Auch hier sind die Namen verschieden. In Niedersachsen heißt der Auszug Liegenschaftsbeschreibung. Das Landesamt in Sachsen-Anhalt spricht weiter vom Liegenschaftsbuch. In Bayern bestellen Sie einen Flurstücks- und Eigentumsnachweis, in Hessen einen Flurstücks- und Eigentümernachweis.

Für Auszüge mit Eigentümern brauchen Sie ein berechtigtes Interesse. Als Eigentümer haben Sie es für Ihr eigenes Flurstück. Das erklärt zum Beispiel das Landesamt in Niedersachsen.

  • Flurstücksnachweis: nur die Daten des Flurstücks, ohne Eigentümer
  • Flurstücks- und Eigentumsnachweis: zusätzlich die Eigentümer
  • Bestandsnachweis: alle Flurstücke, die auf einem Grundbuchblatt gebucht sind

Der Lageplan: die Vorlage für den Bauantrag

Der Lageplan ist kein bloßer Auszug aus dem Kataster. Er ist eine Bauvorlage, die Sie mit dem Bauantrag einreichen. Er entsteht auf Grundlage der Flurkarte und ergänzt sie um Angaben zum Bauvorhaben.

Was genau hineingehört, regelt jedes Land selbst. In Niedersachsen enthält schon der einfache Lageplan den Maßstab, die Grenzen und die Fläche des Grundstücks. Dazu kommen die vorhandenen Gebäude, die Eigentümer und Hinweise auf Baulasten.

Viele Länder kennen mehrere Stufen. Niedersachsen unterscheidet den einfachen und den qualifizierten Lageplan. Den qualifizierten braucht man in der Regel, wenn an der Grenze gebaut wird oder Grenzabstände einzuhalten sind. Er sagt auch etwas darüber, wie zuverlässig die Grenzen sind.

Welche Art Sie brauchen, entscheidet die Baugenehmigungsbehörde. Das ist je nach Land die Stadt, die Gemeinde oder der Landkreis.

Wann ist ein Lageplan amtlich?

Einen amtlichen Lageplan fertigt die Katasterbehörde oder ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur an. In Nordrhein-Westfalen ist er zum Beispiel nötig, wenn die Grenzen des Baugrundstücks nicht festgestellt sind. Er ist auch nötig, wenn auf dem Grundstück oder beim Nachbarn eine Baulast ruht.

In einfachen Fällen genügt in Nordrhein-Westfalen ein Lageplan des Entwurfsverfassers, etwa Ihres Architekten. Bei unübersichtlichen Grenzen muss ihn dagegen ein Vermessungsingenieur anfertigen.

In Bayern ist die Grundlage der Katasterauszug zur Bauvorlage. Er besteht aus einer Flurkarte und einem Verzeichnis der Eigentümer des Baugrundstücks und der Nachbarn. Weil er Eigentümerdaten enthält, legen Sie ein berechtigtes Interesse dar, etwa Ihr Bauvorhaben.

In München gilt eine Besonderheit. Dort beantragen Sie für ein Baugesuch einen digitalen amtlichen Lageplan bei der Stadt. Er enthält die Daten des Katasterauszugs bereits.

Welches Dokument brauchen Sie wofür?

Für eine erste Planung und das Gespräch mit der Bank genügt oft ein einfacher Auszug aus Karte und Liegenschaftsbuch. Darauf weist das Landesamt in Niedersachsen hin. Wird die Planung konkret, kommen mit dem Bauantrag in der Regel Lagepläne hinzu.

Die Tabelle zeigt die Unterschiede im Überblick. Die genauen Namen und Anforderungen sind je nach Land verschieden.

DokumentWas es zeigtTypischer Zweck
Flurkarte oder LiegenschaftskarteGrenzen, Flurstücksnummern, GebäudeÜberblick beim Kauf, Grenzfragen, erste Planung
Liegenschaftsbuch oder FlurstücksnachweisLage, Fläche, Nutzung, auf Wunsch EigentümerNachweis der Daten eines Flurstücks
LageplanGrundstück mit Bestand und geplantem BauvorhabenBauantrag
Amtlicher Lageplanwie der Lageplan, angefertigt von Katasterbehörde oder VermessungsingenieurBauantrag in besonderen Fällen, etwa bei Baulasten
Gut zu wissen:Fragen Sie bei der Baugenehmigungsbehörde nach, bevor Sie einen Lageplan bestellen. Sonst zahlen Sie womöglich für die falsche Form.

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FAQ

Häufige Fragen

Darf ich den Lageplan selbst zeichnen?

Das hängt vom Land und vom Einzelfall ab. In Nordrhein-Westfalen darf ein einfacher Lageplan vom Entwurfsverfasser stammen, zum Beispiel vom Architekten. Ein amtlicher Lageplan kommt immer von der Katasterbehörde oder von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.

Was kostet ein Lageplan?

Das ist je nach Land und Stelle verschieden. In Niedersachsen hängt die Gebühr vor allem vom Herstellungswert des Bauvorhabens ab. Muss vorher noch vermessen werden, kommt dieser Aufwand hinzu.

Zeigt das Liegenschaftsbuch verbindlich, wem das Grundstück gehört?

Nein. Maßgeblich für das Eigentum ist das Grundbuch. In Niedersachsen etwa führt das Kataster die Angaben zur Buchung im Grundbuch nur nachrichtlich. Für einen verlässlichen Nachweis brauchen Sie daher einen Grundbuchauszug.

Ist die Flurkarte dasselbe wie ein Bebauungsplan?

Nein. Die Flurkarte zeigt, was im Kataster steht, also Grenzen und Gebäude. Der Bebauungsplan legt verbindlich fest, was auf einer Fläche gebaut werden darf. Ihn stellt die Gemeinde auf.

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