Bodenrichtwert beantragen

Bundesweit

    ab 19,90 €Privater Antragsservice

    Nur Flurstücksnummer, keine Adresse? Direkt zum Antrag

    SSL-verschlüsseltHosting in Deutschland
    • Schriftliche Auskunft vom Gutachterausschuss
    • Wir ermitteln den zuständigen Ausschuss
    • Für Erbschaft, Grundsteuer und Kauf
    • Kein berechtigtes Interesse nötig
    • ZuständigGutachterausschuss
    • Unser Serviceab 19,90 €
    • Gebühr Amtje nach Stelle
    • Dauerje nach Gutachterausschuss
    Erklärt

    Was ist der Bodenrichtwert?

    Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für den Boden. Er wird in Euro je Quadratmeter angegeben. Grundlage sind echte Kaufpreise aus der Gegend. Das regelt § 196 des Baugesetzbuchs.

    Die Kaufpreise kommen aus der Kaufpreissammlung. Jeder Notar muss eine Abschrift jedes Grundstückskaufvertrags an den Gutachterausschuss senden. Der Ausschuss wertet diese Verträge aus und leitet daraus die Bodenrichtwerte ab.

    Für die Werte teilt der Ausschuss das Gebiet in Richtwertzonen. In einer Zone sind Art und Maß der Nutzung weitgehend gleich, etwa ein Wohngebiet mit Einfamilienhäusern. Für jede Zone gibt es einen Wert. Er gilt für ein gedachtes, unbebautes Musterstück in dieser Zone.

    Auch in bebauten Gebieten gilt der Wert so, als wäre der Boden unbebaut. Das Haus ist also nicht enthalten, auch Bäume und Bewuchs nicht. Der Bodenrichtwert ist deshalb nicht der Preis Ihres Hauses und auch nicht der genaue Wert Ihres Grundstücks.

    Nach Bundesrecht werden die Werte mindestens alle zwei Jahre neu ermittelt. Einige Länder verlangen eine jährliche Ermittlung, zum Beispiel Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Jeder Wert gilt für einen bestimmten Stichtag.

    Inhalt

    Was steht in der Auskunft zum Bodenrichtwert?

    Eine Auskunft nennt nicht nur eine Zahl. Sie beschreibt auch, für welches Musterstück der Wert gilt. Nur so können Sie ihn richtig mit Ihrem Grundstück vergleichen.

    1

    Wert je Quadratmeter

    Der Bodenrichtwert in Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche. Er bezieht sich auf das gedachte Musterstück der Zone.

    2

    Stichtag

    Das Datum, auf das sich der Wert bezieht. Für Steuerfragen kommt es oft auf einen bestimmten Stichtag an.

    3

    Richtwertzone

    Das Gebiet, für das der Wert gilt. Oft ist es auf einer Karte eingezeichnet, mit der Nummer der Zone.

    4

    Entwicklungszustand

    Ob es sich etwa um Bauland oder um landwirtschaftliche Fläche handelt. Für Acker, Wald und Bauland gibt es sehr unterschiedliche Werte.

    5

    Merkmale des Musterstücks

    Die Merkmale, die den Wert bestimmen, etwa die Art der Nutzung oder das Maß der Bebauung. Weicht Ihr Grundstück davon ab, kann sein Wert höher oder niedriger liegen.

    Anlässe

    Wann brauchen Sie den Bodenrichtwert?

    Erbschaft und Schenkung

    Für die Steuer bewertet das Finanzamt unbebaute Grundstücke regelmäßig nach Fläche und Bodenrichtwert. Mit der Auskunft können Sie den Bescheid nachvollziehen.

    Grundsteuer

    Im Bundesmodell der Grundsteuer ergibt sich der Wert eines unbebauten Grundstücks aus Fläche mal Bodenrichtwert. Einige Länder haben eigene Modelle. Dort kann der Bodenrichtwert eine andere Rolle spielen.

    Kauf und Verkauf

    Der Bodenrichtwert gibt einen ersten Anhalt für den Wert eines Bauplatzes. Er ersetzt aber keine Bewertung des einzelnen Grundstücks.

    Pflichtteil und Auseinandersetzung

    Wenn Erben oder Pflichtteilsberechtigte sich über den Wert eines Grundstücks einigen müssen, ist der Bodenrichtwert oft der erste Schritt. Reicht er nicht, kann ein Gutachten helfen.

    Varianten

    Welche Form der Auskunft passt zu Ihnen?

    Den Bodenrichtwert gibt es auf verschiedenen Wegen. Welcher passt, hängt vom Zweck ab.

    Online-Karte

    Die meisten Länder zeigen die Werte in einem Portal, oft BORIS genannt. Dort können Sie selbst nachsehen, meist kostenlos. Für private Zwecke reicht das oft aus.

    Schriftliche Auskunft

    Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bestätigt den Wert schriftlich. Das hilft, wenn ein Finanzamt, ein Gericht oder eine andere Partei einen Nachweis sehen will.

    Frühere Stichtage

    Für eine Erbschaft oder einen alten Kauf brauchen Sie oft einen Wert aus früheren Jahren. Viele Ausschüsse geben auch dazu Auskunft. In Berlin reichen die veröffentlichten Werte zum Beispiel Jahrzehnte zurück.

    Verkehrswertgutachten

    Brauchen Sie den Wert genau Ihres Grundstücks mit Haus, reicht der Bodenrichtwert nicht. Eigentümer und Pflichtteilsberechtigte können beim Gutachterausschuss ein Gutachten über den Verkehrswert beantragen.

    Zuständigkeit

    Wer gibt Auskunft über den Bodenrichtwert?

    Zuständig ist der Gutachterausschuss für das Gebiet, in dem das Grundstück liegt. Die Auskunft erteilt seine Geschäftsstelle. Nach dem Baugesetzbuch kann jeder Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen. Ein berechtigtes Interesse brauchen Sie dafür nicht.

    Wo der Ausschuss sitzt, regelt jedes Land selbst. In Baden-Württemberg werden die Ausschüsse bei den Gemeinden gebildet, benachbarte Gemeinden können sich zusammenschließen. In Bayern gibt es einen Ausschuss bei jedem Landratsamt und jeder kreisfreien Stadt. In Nordrhein-Westfalen gibt es ihn je Kreis, kreisfreier Stadt und großer kreisangehöriger Stadt. In Sachsen sind es die Landkreise und kreisfreien Städte.

    In Niedersachsen sind die Ausschüsse Landesbehörden, gebildet für die Regionaldirektionen des Landesamts für Geoinformation und Landesvermessung. Auch in Hessen sind sie Landesbehörden. Dort haben einige größere Städte wie Frankfurt am Main, Wiesbaden und Kassel einen eigenen Ausschuss. Für die übrigen Gebiete sind Ausschüsse für mehrere Kreise zuständig.

    Berlin und Hamburg haben jeweils einen einzigen Ausschuss für das ganze Land. Im Land Bremen gibt es zwei, einen für Bremen und einen für Bremerhaven. Die Bremer Werte stehen im gemeinsamen Portal mit Niedersachsen. Wir ermitteln für Ihre Adresse den richtigen Ausschuss und senden ihm den Antrag.

    Kosten

    Was kostet Bodenrichtwert?

    Sie zahlen unseren Servicepreis und die Gebühr der zuständigen Stelle. Die Gebühr legt die Stelle selbst fest. Sie ist je nach Bundesland und Kommune verschieden.

    Unser Antragsserviceab 19,90 €

    Antrag erstellen, zuständige Stelle ermitteln, Versand. Den genauen Preis sehen Sie im Antrag, bevor Sie bezahlen.

    So funktioniert's

    In drei Schritten zum Antrag

    1. Adresse eingeben

      Sie geben die Adresse in ein und wählen den Bodenrichtwert.

    2. Angaben ergänzen

      Sie ergänzen den Zweck der Auskunft und bezahlen online.

    3. Wir senden den Antrag

      Wir schicken den Antrag an Gutachterausschuss. Sie erhalten eine schriftliche Auskunft zum Bodenrichtwert.

    Tipps

    Tipps für Ihren Antrag

    • Sehen Sie zuerst im Portal Ihres Landes nach. Reicht Ihnen ein Ausdruck für private Zwecke, sparen Sie sich den Antrag.
    • Nennen Sie den Stichtag, den Sie brauchen, etwa das Datum eines Erbfalls oder eines Kaufs.
    • Geben Sie den Zweck an, zum Beispiel Erbschaftsteuer oder Grundsteuer. Dann kann die Stelle die passende Auskunft geben.
    • Hat das Grundstück keine Hausnummer, nennen Sie Gemarkung und Flurstücksnummer. So findet die Stelle die richtige Zone.
    • Vergleichen Sie Ihr Grundstück mit den Merkmalen des Musterstücks. Große Abweichungen können einen anderen Wert rechtfertigen.
    Beliebte Städte

    Bodenrichtwert in Ihrer Stadt

    Für diese Städte zeigen wir, welche Stelle zuständig ist und was vor Ort anders ist.

    Alle Städte ansehen →

    FAQ

    Häufige Fragen zum Bodenrichtwert

    Ist der Bodenrichtwert der Wert meines Grundstücks?

    Nicht genau. Er ist ein Durchschnittswert für eine Zone und gilt für ein gedachtes Musterstück. Lage, Größe oder Zuschnitt Ihres Grundstücks können davon abweichen.

    Warum weicht ein Kaufpreis vom Bodenrichtwert ab?

    Der Bodenrichtwert ist ein Mittelwert aus vielen Verkäufen. Ein einzelnes Grundstück kann besser oder schlechter liegen, größer oder kleiner sein. Außerdem ändern sich die Preise zwischen zwei Stichtagen. Ein Kaufpreis kann deshalb deutlich davon abweichen.

    Ist das Haus im Bodenrichtwert enthalten?

    Nein. Der Wert gilt immer so, als wäre der Boden unbebaut. Das Gebäude wird bei einer Bewertung gesondert betrachtet.

    Darf jeder den Bodenrichtwert erfragen?

    Ja. Das Baugesetzbuch gibt jedem ein Recht auf Auskunft. Sie müssen weder Eigentümer sein noch einen Grund nachweisen.

    Wo finde ich den Bodenrichtwert online?

    Die Länder stellen ihre Werte in eigenen Portalen bereit. Beispiele sind BORIS-NRW, BORIS Hessen, BORIS Berlin und BORIS.HH in Hamburg. Niedersachsen und Bremen nutzen ein gemeinsames Portal. In Baden-Württemberg sind im Landesportal nicht alle Ausschüsse vollständig vertreten.

    Kostet die Auskunft etwas?

    Im Online-Portal Ihres Landes können Sie den Wert oft kostenlos einsehen. Eine schriftliche Auskunft der Geschäftsstelle ist meist gebührenpflichtig. Die Höhe hängt von der Stelle ab.

    Welche Rolle spielt der Bodenrichtwert bei der Grundsteuer?

    Im Bundesmodell wird ein unbebautes Grundstück mit Fläche mal Bodenrichtwert bewertet. Mehrere Länder haben eigene Regeln zur Grundsteuer. Welche Regeln gelten, hängt vom Land ab.

    Kann ich die Auskunft auch selbst beantragen?

    Ja. Sie können sich direkt an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wenden. Dann zahlen Sie nur deren Gebühr. Unser Service nimmt Ihnen die Suche nach dem Ausschuss und den Antrag ab.

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