Teilungserklärung beantragen

Berlin

    ab 19,90 €Privater Antragsservice

    Nur Flurstücksnummer, keine Adresse? Direkt zum Antrag

    SSL-verschlüsseltHosting in Deutschland
    • Kopie aus der Grundakte beim Grundbuchamt
    • Wir ermitteln das zuständige Grundbuchamt
    • Für Eigentümer, Käufer und Verwalter
    • Für Wohnungen in allen Berliner Bezirken
    • ZuständigBerliner Grundbuchamt
    • Unser Serviceab 19,90 €
    • Gebühr Amtje nach Stelle
    • Dauerje nach Grundbuchamt
    Zuständigkeit

    Wo liegt die Teilungserklärung in Berlin?

    Zuständig ist dasselbe Grundbuchamt, das auch das Wohnungsgrundbuch führt. In Berlin sind das acht Amtsgerichte, verteilt nach Grundbuchbezirken. Die Einsicht kann sich laut Service Berlin auch auf einzelne Teile der Grundakte beschränken.

    Berliner Grundbuchamt

    Amtsgericht des Grundbuchbezirks – Grundbuchamt (Grundakten).

    Quelle: Zuständigkeiten in Grundbuchsachen (Der Präsident des Kammergerichts – Zentrale Grundbuchdatenstelle, Stand Februar 2024) · abgerufen 28.09.2026

    Grundakte

    Teilungserklärung aus der Berliner Grundakte

    Zu jedem Grundbuchblatt gehört eine Grundakte. Darin liegt bei Eigentumswohnungen auch die Teilungserklärung.

    Welches Berliner Amtsgericht die Akte führt, hängt vom Grundbuchbezirk ab. Wohnungen in Köpenick und Treptow führt zum Beispiel das Amtsgericht Köpenick.

    Tipp:Nennen Sie im Antrag die Wohnungsnummer aus dem Kaufvertrag oder der Abrechnung. So findet das Amt das richtige Blatt leichter.

    Quelle Ortschaften: Service-Portal Berlin – Thema: Bezirksämter · abgerufen 28.09.2026

    Bezirke (12, je mit Bezirksamt)
    • Charlottenburg-Wilmersdorf
    • Friedrichshain-Kreuzberg
    • Lichtenberg
    • Marzahn-Hellersdorf
    • Mitte
    • Neukölln
    • Pankow
    • Reinickendorf
    • Spandau
    • Steglitz-Zehlendorf
    • Tempelhof-Schöneberg
    • Treptow-Köpenick
    Kosten

    Was kostet die Teilungserklärung für Berlin?

    Sie zahlen unseren Servicepreis und die Gebühr des Grundbuchamts für die Kopie aus der Grundakte. Die Höhe hängt vom Umfang der Unterlagen ab.

    Unser Antragsserviceab 19,90 €

    Antrag erstellen, zuständige Stelle ermitteln, Versand. Den genauen Preis sehen Sie im Antrag, bevor Sie bezahlen.

    Berechtigung

    Wer darf die Teilungserklärung anfordern?

    Die Teilungserklärung liegt in der Grundakte. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung). Das gilt zum Beispiel für Eigentümer einer Wohnung, Käufer in konkreten Verhandlungen und Erben.

    Wohnungseigentümer
    Käufer in Verhandlung
    Erben
    Gläubiger
    So funktioniert's

    In drei Schritten zur Teilungserklärung

    1. Adresse eingeben

      Sie geben die Adresse in Berlin ein und wählen die Teilungserklärung.

    2. Angaben ergänzen

      Sie nennen Ihr berechtigtes Interesse, zum Beispiel als Eigentümer oder Käufer, und bezahlen online.

    3. Wir senden den Antrag

      Wir schicken den Antrag an Berliner Grundbuchamt. Das Amt kopiert die Teilungserklärung aus der Grundakte.

    FAQ

    Häufige Fragen zur Teilungserklärung in Berlin

    Welches Berliner Grundbuchamt hat meine Teilungserklärung?

    Das Amt, das das Wohnungsgrundbuch führt. Das richtet sich nach dem Grundbuchbezirk, nicht nach dem Verwaltungsbezirk. Wir ermitteln es aus Ihrer Adresse.

    Kann ich die Grundakte in Berlin auch selbst einsehen?

    Ja. Laut Service Berlin ist die Einsicht in jedem Berliner Grundbuchamt möglich. Sie brauchen dafür ein berechtigtes Interesse.

    Wer darf die Teilungserklärung anfordern?

    Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, etwa Eigentümer, Käufer in Verhandlung oder Erben. Den Grund wählen Sie im Antrag aus.

    Wie lange dauert die Kopie aus der Berliner Grundakte?

    Die Bearbeitungszeit hängt vom jeweiligen Grundbuchamt ab. Die Akte muss dort zuerst herausgesucht werden.

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    Wohnungsadresse eingeben und Ihr Interesse angeben. Den Antrag an das zuständige Berliner Grundbuchamt erledigen wir.

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