Teilungserklärung beantragen

Reutlingen

    ab 19,90 €Privater Antragsservice

    Nur Flurstücksnummer, keine Adresse? Direkt zum Antrag

    SSL-verschlüsseltHosting in Deutschland
    • Kopie aus der Grundakte beim Grundbuchamt
    • Wir ermitteln das zuständige Grundbuchamt
    • Für Eigentümer, Käufer und Verwalter
    • Für Wohnungen in der Kernstadt und allen Bezirken
    • ZuständigGrundbuchamt Böblingen
    • Unser Serviceab 19,90 €
    • Gebühr Amtje nach Stelle
    • Dauerje nach Grundbuchamt
    Zuständigkeit

    Wo liegt die Teilungserklärung für Reutlingen?

    Die Teilungserklärung ist Teil der Grundakte zum Wohnungsgrundbuch. Weil das Reutlinger Grundbuch in Böblingen geführt wird, liegt auch die Grundakte dort. Unser Antrag geht deshalb an das Amtsgericht Böblingen.

    Grundbuchamt Böblingen

    Amtsgericht Böblingen – Grundbuchamt (Grundakten).

    Quelle: § 12 Grundbuchordnung (gesetze-im-internet.de) · abgerufen 28.09.2026

    Ältere Papierakten

    Neue Grundakten sind in Baden-Württemberg elektronisch. Alte Papierakten verwahrt ein zentrales Archiv der Justiz. Das kann bei älteren Wohnanlagen die Bearbeitung verlängern.

    Grundakte in Böblingen

    Warum die Reutlinger Teilungserklärung aus Böblingen kommt

    Grundbuch und Grundakte gehören zusammen. Für Reutlingen liegen beide beim Grundbuchamt Böblingen.

    Die Teilungserklärung legt fest, was zu Ihrer Wohnung gehört und was allen Eigentümern gemeinsam gehört. Sie ist wichtig für Kauf, Umbau und Streit in der Gemeinschaft.

    Tipp:Nennen Sie die Wohnungsnummer aus dem Kaufvertrag oder einem alten Grundbuchauszug.

    Quelle Ortschaften: Stadt Reutlingen: Stadtbezirke · abgerufen 28.09.2026

    Stadtbezirke (12 Bezirksgemeinden) neben der Kernstadt
    • Altenburg
    • Betzingen
    • Bronnweiler
    • Degerschlacht
    • Gönningen
    • Mittelstadt
    • Oferdingen
    • Ohmenhausen
    • Reicheneck
    • Rommelsbach
    • Sickenhausen
    • Sondelfingen
    Kosten

    Was kostet die Teilungserklärung für Reutlingen?

    Sie zahlen unseren Servicepreis und die Gebühr des Grundbuchamts für die Kopie aus der Grundakte. Die Höhe hängt vom Umfang der Unterlagen ab.

    Unser Antragsserviceab 19,90 €

    Antrag erstellen, zuständige Stelle ermitteln, Versand. Den genauen Preis sehen Sie im Antrag, bevor Sie bezahlen.

    Berechtigung

    Wer darf die Teilungserklärung anfordern?

    Die Teilungserklärung liegt in der Grundakte. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung). Das gilt zum Beispiel für Eigentümer einer Wohnung, Käufer in konkreten Verhandlungen und Erben.

    Wohnungseigentümer
    Käufer in Verhandlung
    Erben
    Gläubiger
    So funktioniert's

    In drei Schritten zur Teilungserklärung

    1. Adresse eingeben

      Sie geben die Adresse in Reutlingen ein und wählen die Teilungserklärung.

    2. Angaben ergänzen

      Sie nennen Ihr berechtigtes Interesse, zum Beispiel als Eigentümer oder Käufer, und bezahlen online.

    3. Wir senden den Antrag

      Wir schicken den Antrag an Grundbuchamt Böblingen. Das Amt kopiert die Teilungserklärung aus der Grundakte.

    FAQ

    Häufige Fragen zur Teilungserklärung in Reutlingen

    Wer gibt die Teilungserklärung für Reutlinger Wohnungen heraus?

    Das Grundbuchamt beim Amtsgericht Böblingen. Dort liegt die Grundakte für Reutlinger Grundstücke.

    Bekomme ich die Urkunde auch bei der Stadt Reutlingen?

    Nein. Die Stadt führt weder Grundbuch noch Grundakten und hat keine Grundbucheinsichtsstelle.

    Wer darf die Kopie anfordern?

    Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, etwa Eigentümer, Käufer in Verhandlung oder Erben.

    Was, wenn die Wohnanlage schon Jahrzehnte alt ist?

    Dann kann die Urkunde noch in Papier im zentralen Archiv liegen. Wir beantragen sie trotzdem über das Grundbuchamt Böblingen.

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