Teilungserklärung beantragen

Pforzheim

    ab 19,90 €Privater Antragsservice

    Nur Flurstücksnummer, keine Adresse? Direkt zum Antrag

    SSL-verschlüsseltHosting in Deutschland
    • Kopie aus der Grundakte beim Grundbuchamt
    • Wir ermitteln das zuständige Grundbuchamt
    • Für Eigentümer, Käufer und Verwalter
    • Für Wohnungen in allen 15 Stadtteilen
    • ZuständigGrundbuchamt Maulbronn
    • Unser Serviceab 19,90 €
    • Gebühr Amtje nach Stelle
    • Dauerje nach Grundbuchamt
    Zuständigkeit

    Wo liegt die Teilungserklärung für Pforzheim?

    Grundakten zu Pforzheimer Grundstücken sind über das Grundbuchamt Maulbronn zugänglich. Laut Stadt sind im Grundbuchzentralarchiv Kornwestheim sämtliche Grundakten eingelagert. Die städtische Grundbucheinsichtsstelle gibt sie nicht heraus.

    Grundbuchamt Maulbronn

    Amtsgericht Maulbronn – Grundbuchamt (Grundakten).

    Quelle: Stadt Pforzheim, „Vermessung & Geoinformation“ (Vermessungs- und Liegenschaftsamt) · abgerufen 28.09.2026

    Archiv in Kornwestheim

    Im Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg liegen laut Stadt Pforzheim alle Grundakten. Dort kann die Teilungserklärung ebenfalls eingesehen werden.

    Grundakte

    Was in der Pforzheimer Grundakte steht

    Die Grundakte enthält alle Urkunden zum Grundbuch. Dazu gehören Kaufverträge, Eintragungsbewilligungen und eben die Teilungserklärung.

    Die Grundbucheinsichtsstelle im Vermessungs- und Liegenschaftsamt hilft hier nicht weiter. Sie erteilt nur Grundbuchauszüge.

    Tipp:Nennen Sie die Nummer der Wohnung laut Aufteilungsplan, wenn Sie sie kennen. So findet das Amt schneller das richtige Blatt.
    Kosten

    Was kostet die Teilungserklärung für Pforzheim?

    Sie zahlen unseren Servicepreis und die Gebühr des Grundbuchamts für die Kopie aus der Grundakte. Die Höhe hängt vom Umfang der Unterlagen ab.

    Unser Antragsserviceab 19,90 €

    Antrag erstellen, zuständige Stelle ermitteln, Versand. Den genauen Preis sehen Sie im Antrag, bevor Sie bezahlen.

    Berechtigung

    Wer darf die Teilungserklärung anfordern?

    Die Teilungserklärung liegt in der Grundakte. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung). Das gilt zum Beispiel für Eigentümer einer Wohnung, Käufer in konkreten Verhandlungen und Erben.

    Wohnungseigentümer
    Käufer in Verhandlung
    Erben
    Gläubiger
    So funktioniert's

    In drei Schritten zur Teilungserklärung

    1. Adresse eingeben

      Sie geben die Adresse in Pforzheim ein und wählen die Teilungserklärung.

    2. Angaben ergänzen

      Sie nennen Ihr berechtigtes Interesse, zum Beispiel als Eigentümer oder Käufer, und bezahlen online.

    3. Wir senden den Antrag

      Wir schicken den Antrag an Grundbuchamt Maulbronn. Das Amt kopiert die Teilungserklärung aus der Grundakte.

    FAQ

    Häufige Fragen zur Teilungserklärung in Pforzheim

    Bekomme ich die Teilungserklärung bei der Stadt Pforzheim?

    Nein. Die Grundbucheinsichtsstelle der Stadt gibt keine Grundakten heraus. Zuständig sind das Grundbuchamt Maulbronn und das Grundbuchzentralarchiv.

    Wo liegen die Pforzheimer Grundakten?

    Laut Stadt sind sämtliche Grundakten im Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim eingelagert. Der Zugang läuft über das Grundbuchamt Maulbronn oder direkt über das Archiv.

    Gilt das auch für Wohnungen in Eutingen oder Hohenwart?

    Ja. Für alle Pforzheimer Gemarkungen ist dasselbe Grundbuchamt zuständig.

    Wer darf die Teilungserklärung anfordern?

    Wer ein berechtigtes Interesse hat, etwa als Eigentümer, Käufer in Verhandlung oder Erbe. Den Grund geben Sie im Antrag an.

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    Adresse der Pforzheimer Wohnung eingeben. Die Anfrage nach Maulbronn oder Kornwestheim stellen wir.

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