Teilungserklärung beantragen

Offenburg

    ab 19,90 €Privater Antragsservice

    Nur Flurstücksnummer, keine Adresse? Direkt zum Antrag

    SSL-verschlüsseltHosting in Deutschland
    • Kopie aus der Grundakte beim Grundbuchamt
    • Wir ermitteln das zuständige Grundbuchamt
    • Für Eigentümer, Käufer und Verwalter
    • Für Eigentumswohnungen in ganz Offenburg
    • ZuständigGrundbuchamt Achern
    • Unser Serviceab 19,90 €
    • Gebühr Amtje nach Stelle
    • Dauerje nach Grundbuchamt
    Zuständigkeit

    Wo liegt die Teilungserklärung für Offenburg?

    Die Grundakte führt dasselbe Amt wie das Grundbuch. Für Offenburg ist das Amtsgericht Achern zuständig. Papierakten aus der Zeit vor der Reform können im Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim liegen.

    Grundbuchamt Achern

    Amtsgericht Achern – Grundbuchamt (Grundakten).

    Quelle: Amtsgericht Böblingen – Grundbucheinsicht, Grundbuchausdrucke, Ausdrucke aus der Grundakte · abgerufen 28.09.2026

    Wenn die Akte im Archiv liegt

    Das Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg in Kornwestheim verwahrt die papiernen Grundakten. Ist eine Akte dort eingelagert, gibt das Archiv die Auskunft.

    Grundakte

    Achern oder Archiv?

    Neuere Unterlagen führt das Grundbuchamt Achern elektronisch. Ältere Teilungserklärungen liegen oft noch als Papier im Grundbuchzentralarchiv.

    Welcher Fall bei Ihrer Offenburger Wohnung vorliegt, müssen Sie nicht wissen. Wir senden den Antrag an die richtige Stelle.

    Tipp:Kennen Sie die Nummer der Wohnung im Aufteilungsplan, geben Sie diese im Antrag an.
    Kosten

    Was kostet die Teilungserklärung für Offenburg?

    Sie zahlen unseren Servicepreis und die Gebühr des Grundbuchamts für die Kopie aus der Grundakte. Die Höhe hängt vom Umfang der Unterlagen ab.

    Unser Antragsserviceab 19,90 €

    Antrag erstellen, zuständige Stelle ermitteln, Versand. Den genauen Preis sehen Sie im Antrag, bevor Sie bezahlen.

    Berechtigung

    Wer darf die Teilungserklärung anfordern?

    Die Teilungserklärung liegt in der Grundakte. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung). Das gilt zum Beispiel für Eigentümer einer Wohnung, Käufer in konkreten Verhandlungen und Erben.

    Wohnungseigentümer
    Käufer in Verhandlung
    Erben
    Gläubiger
    So funktioniert's

    In drei Schritten zur Teilungserklärung

    1. Adresse eingeben

      Sie geben die Adresse in Offenburg ein und wählen die Teilungserklärung.

    2. Angaben ergänzen

      Sie nennen Ihr berechtigtes Interesse, zum Beispiel als Eigentümer oder Käufer, und bezahlen online.

    3. Wir senden den Antrag

      Wir schicken den Antrag an Grundbuchamt Achern. Das Amt kopiert die Teilungserklärung aus der Grundakte.

    FAQ

    Häufige Fragen zur Teilungserklärung in Offenburg

    Wer hat die Teilungserklärung für meine Offenburger Wohnung?

    Das Grundbuchamt Achern führt die Grundakte. Liegt die Akte noch auf Papier vor, ist das Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim zuständig.

    Gibt es die Grundakte auch in Offenburg?

    Nein. Für Offenburger Wohnungen ist das Grundbuchamt in Achern zuständig.

    Wer darf eine Kopie bekommen?

    Wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Dazu gehören Eigentümer, Kaufinteressenten in Verhandlung, Erben und Gläubiger.

    Spielt die Ortschaft eine Rolle?

    Nein. Ob Kernstadt oder Elgersweier: Für alle Offenburger Wohnungen gilt das Grundbuchamt Achern.

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