Teilungserklärung beantragen

Nürnberg

    ab 19,90 €Privater Antragsservice

    Nur Flurstücksnummer, keine Adresse? Direkt zum Antrag

    SSL-verschlüsseltHosting in Deutschland
    • Kopie aus der Grundakte beim Grundbuchamt
    • Wir ermitteln das zuständige Grundbuchamt
    • Für Eigentümer, Käufer und Verwalter
    • Für Eigentumswohnungen im ganzen Stadtgebiet
    • ZuständigGrundbuchamt Nürnberg
    • Unser Serviceab 19,90 €
    • Gebühr Amtje nach Stelle
    • Dauerje nach Grundbuchamt
    Zuständigkeit

    Wo liegt die Teilungserklärung in Nürnberg?

    Zuständig ist das Grundbuchamt Nürnberg, das auch das Wohnungsgrundbuch führt. Die Teilungserklärung ist dort Teil der Grundakte. Das Amt ist für das gesamte Nürnberger Stadtgebiet zuständig.

    Grundbuchamt Nürnberg

    Amtsgericht Nürnberg – Grundbuchamt (Grundakten).

    Quelle: Amtsgericht Nürnberg – Grundbuchamt (Bayerisches Staatsministerium der Justiz) · abgerufen 28.09.2026

    Schriftlich

    Nürnberg wünscht schriftliche Anträge

    Das Grundbuchamt Nürnberg bittet um schriftliche Anträge für Auskünfte und Kopien aus Grundakten. So sollen längere Wartezeiten vermieden werden.

    Über unseren Service geht Ihr Antrag schriftlich an das Amt. Sie müssen dafür nicht persönlich vorbeikommen.

    Tipp:Geben Sie die Nummer Ihrer Wohnung laut Kaufvertrag an. Das erleichtert die Suche in großen Anlagen.
    Kosten

    Was kostet die Teilungserklärung für Nürnberg?

    Sie zahlen unseren Servicepreis und die Gebühr des Grundbuchamts für die Kopie aus der Grundakte. Die Höhe hängt vom Umfang der Unterlagen ab.

    Unser Antragsserviceab 19,90 €

    Antrag erstellen, zuständige Stelle ermitteln, Versand. Den genauen Preis sehen Sie im Antrag, bevor Sie bezahlen.

    Berechtigung

    Wer darf die Teilungserklärung anfordern?

    Die Teilungserklärung liegt in der Grundakte. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung). Das gilt zum Beispiel für Eigentümer einer Wohnung, Käufer in konkreten Verhandlungen und Erben.

    Wohnungseigentümer
    Käufer in Verhandlung
    Erben
    Gläubiger
    So funktioniert's

    In drei Schritten zur Nürnberger Teilungserklärung

    1. Adresse eingeben

      Sie geben die Adresse in Nürnberg ein und wählen die Teilungserklärung.

    2. Angaben ergänzen

      Sie nennen Ihr berechtigtes Interesse, zum Beispiel als Eigentümer oder Käufer, und bezahlen online.

    3. Wir senden den Antrag

      Wir schicken den Antrag an Grundbuchamt Nürnberg. Das Amt kopiert die Teilungserklärung aus der Grundakte.

    FAQ

    Häufige Fragen zur Teilungserklärung in Nürnberg

    Wo bekomme ich die Teilungserklärung für Nürnberg?

    Beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Nürnberg. Sie liegt in der Grundakte Ihrer Wohnung.

    Warum ein schriftlicher Antrag?

    Das Nürnberger Grundbuchamt bittet darum, um Wartezeiten zu vermeiden. Wir stellen den Antrag schriftlich.

    Wer darf die Teilungserklärung bekommen?

    Wer ein berechtigtes Interesse hat, etwa Wohnungseigentümer, Käufer in Verhandlung oder Erben.

    Wie lange dauert die Kopie in Nürnberg?

    Die Bearbeitungszeit hängt vom Grundbuchamt und vom Umfang der Akte ab.

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    Teilungserklärung für Nürnberg jetzt anfordern

    Adresse der Wohnung eingeben, Interesse nennen, bezahlen. Der schriftliche Antrag geht von uns an das Grundbuchamt.

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