Teilungserklärung beantragen

Karlsruhe

    ab 19,90 €Privater Antragsservice

    Nur Flurstücksnummer, keine Adresse? Direkt zum Antrag

    SSL-verschlüsseltHosting in Deutschland
    • Kopie aus der Grundakte beim Grundbuchamt
    • Wir ermitteln das zuständige Grundbuchamt
    • Für Eigentümer, Käufer und Verwalter
    • Für Eigentumswohnungen in ganz Karlsruhe
    • ZuständigGrundbuchamt Maulbronn
    • Unser Serviceab 19,90 €
    • Gebühr Amtje nach Stelle
    • Dauerje nach Grundbuchamt
    Zuständigkeit

    Wer hat die Teilungserklärung für Karlsruhe?

    Die Teilungserklärung gehört zur Grundakte. Diese führt das Grundbuchamt, für Karlsruhe also das Amtsgericht Maulbronn. Ältere Akten in Papierform können noch im Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg in Kornwestheim liegen.

    Grundbuchamt Maulbronn

    Amtsgericht Maulbronn – Grundbuchamt (Grundakten).

    Quelle: Amtsgericht Maulbronn, „Zuständigkeit des Grundbuchamtes Maulbronn“ (Gemarkungsliste) · abgerufen 28.09.2026

    Alte Grundakten aus Papier

    Das Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg in Kornwestheim verwahrt Grundakten und Grundbücher in Papierform. Ist die Karlsruher Teilungserklärung älter, kann sie dort liegen.

    Grundakte

    Wo die Karlsruher Grundakten liegen

    Seit die Karlsruher Grundbuchämter ihre Aufgaben an Maulbronn abgegeben haben, führt Maulbronn auch die Grundakten. Die Teilungserklärung ist dort Teil der Akte zur Wohnung.

    Einen festen Stichtag, ab dem alle Akten in Maulbronn liegen, nennt das Gericht nicht. Bei älteren Wohnanlagen kann deshalb auch das Archiv in Kornwestheim die Unterlagen haben.

    Tipp:Geben Sie die Nummer der Wohnung aus dem Kaufvertrag oder der Hausgeldabrechnung an. So findet das Amt das richtige Wohnungsgrundbuch.
    Kosten

    Was kostet die Teilungserklärung für Karlsruhe?

    Sie zahlen unseren Servicepreis und die Gebühr des Grundbuchamts für die Kopie aus der Grundakte. Die Höhe hängt vom Umfang der Unterlagen ab.

    Unser Antragsserviceab 19,90 €

    Antrag erstellen, zuständige Stelle ermitteln, Versand. Den genauen Preis sehen Sie im Antrag, bevor Sie bezahlen.

    Berechtigung

    Wer darf die Teilungserklärung anfordern?

    Die Teilungserklärung liegt in der Grundakte. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung). Das gilt zum Beispiel für Eigentümer einer Wohnung, Käufer in konkreten Verhandlungen und Erben.

    Wohnungseigentümer
    Käufer in Verhandlung
    Erben
    Gläubiger
    So funktioniert's

    In drei Schritten zur Teilungserklärung

    1. Adresse eingeben

      Sie geben die Adresse in Karlsruhe ein und wählen die Teilungserklärung.

    2. Angaben ergänzen

      Sie nennen Ihr berechtigtes Interesse, zum Beispiel als Eigentümer oder Käufer, und bezahlen online.

    3. Wir senden den Antrag

      Wir schicken den Antrag an Grundbuchamt Maulbronn. Das Amt kopiert die Teilungserklärung aus der Grundakte.

    FAQ

    Häufige Fragen zur Teilungserklärung in Karlsruhe

    Wo liegt die Teilungserklärung für eine Wohnung in Karlsruhe?

    In der Grundakte beim Grundbuchamt Maulbronn. Ältere Papierakten verwahrt teils das Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg.

    Warum nicht bei einem Gericht in Karlsruhe?

    Die Grundbücher für Karlsruhe führt seit der Zusammenlegung das Amtsgericht Maulbronn. Dort liegen deshalb auch die Grundakten mit der Teilungserklärung.

    Gilt das auch für Wohnungen in Durlach oder Neureut?

    Ja. Auch diese Gemarkungen führt das Grundbuchamt Maulbronn.

    Wer darf die Teilungserklärung anfordern?

    Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, etwa als Eigentümer, Käufer in Verhandlung oder Erbe. Den Grund wählen Sie im Antrag aus.

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    Teilungserklärung für Karlsruhe jetzt anfordern

    Adresse der Karlsruher Wohnung eingeben, Interesse angeben. Die Anfrage beim Grundbuchamt übernehmen wir.

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