Teilungserklärung beantragen

Esslingen am Neckar

    ab 19,90 €Privater Antragsservice

    Nur Flurstücksnummer, keine Adresse? Direkt zum Antrag

    SSL-verschlüsseltHosting in Deutschland
    • Kopie aus der Grundakte beim Grundbuchamt
    • Wir ermitteln das zuständige Grundbuchamt
    • Für Eigentümer, Käufer und Verwalter
    • Für Eigentumswohnungen in ganz Esslingen
    • ZuständigGrundbuchamt Böblingen
    • Unser Serviceab 19,90 €
    • Gebühr Amtje nach Stelle
    • Dauerje nach Grundbuchamt
    Zuständigkeit

    Wer hat die Teilungserklärung für Esslingen?

    Das Grundbuch nimmt bei Wohnungseigentum auf die Teilungserklärung Bezug. Die Urkunde liegt deshalb in der Grundakte. Für Esslingen am Neckar führt sie das Grundbuchamt beim Amtsgericht Böblingen.

    Grundbuchamt Böblingen

    Amtsgericht Böblingen – Grundbuchamt (Grundakten).

    Quelle: § 12 Grundbuchordnung (gesetze-im-internet.de) · abgerufen 28.09.2026

    Alte Akten

    Grundakten führt Baden-Württemberg inzwischen elektronisch. Frühere Papierakten liegen in einem zentralen Archiv der Justiz. Bei älteren Häusern kann das die Antwort verzögern.

    Grundakte

    Die Esslinger Grundakte liegt in Böblingen

    Wer eine Teilungserklärung für Esslingen sucht, wird bei der Stadt nicht fündig. Grundbuch und Grundakte führt das Grundbuchamt Böblingen.

    In der Teilungserklärung steht, welche Räume zur Wohnung gehören. Sie regelt auch Sondernutzungsrechte, etwa an einem Garten oder Stellplatz.

    Tipp:Haben Sie die Nummer des Wohnungsgrundbuchs, geben Sie diese an. Das erleichtert die Suche.
    Kosten

    Was kostet die Teilungserklärung für Esslingen?

    Sie zahlen unseren Servicepreis und die Gebühr des Grundbuchamts für die Kopie aus der Grundakte. Die Höhe hängt vom Umfang der Unterlagen ab.

    Unser Antragsserviceab 19,90 €

    Antrag erstellen, zuständige Stelle ermitteln, Versand. Den genauen Preis sehen Sie im Antrag, bevor Sie bezahlen.

    Berechtigung

    Wer darf die Teilungserklärung anfordern?

    Die Teilungserklärung liegt in der Grundakte. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung). Das gilt zum Beispiel für Eigentümer einer Wohnung, Käufer in konkreten Verhandlungen und Erben.

    Wohnungseigentümer
    Käufer in Verhandlung
    Erben
    Gläubiger
    So funktioniert's

    In drei Schritten zur Kopie

    1. Adresse eingeben

      Sie geben die Adresse in Esslingen ein und wählen die Teilungserklärung.

    2. Angaben ergänzen

      Sie nennen Ihr berechtigtes Interesse, zum Beispiel als Eigentümer oder Käufer, und bezahlen online.

    3. Wir senden den Antrag

      Wir schicken den Antrag an Grundbuchamt Böblingen. Das Amt kopiert die Teilungserklärung aus der Grundakte.

    FAQ

    Häufige Fragen zur Teilungserklärung in Esslingen

    Welches Amt schickt die Teilungserklärung für Esslingen?

    Das Grundbuchamt beim Amtsgericht Böblingen. Dort liegt die Grundakte für Esslinger Wohnungen.

    Hat die Stadt Esslingen eine Kopie?

    Nein. Die Teilungserklärung gehört zur Grundakte beim Grundbuchamt, nicht zu den Akten der Stadt.

    Wer darf die Urkunde anfordern?

    Personen mit berechtigtem Interesse. Dazu zählen Eigentümer, Käufer in Verhandlung und Erben.

    Die Wohnanlage ist alt. Was ist dann anders?

    Die Urkunde kann noch als Papierakte im zentralen Archiv liegen. Die Anfrage läuft trotzdem über das Grundbuchamt Böblingen.

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