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Schwerin

    ab 19,90 €Privater Antragsservice

    SSL-verschlüsseltHosting in Deutschland
    • Für alle 17 Schweriner Ortsteile
    • Flurkarte vom Kreis Ludwigslust-Parchim
    • Grundbuchauszug vom Schweriner Amtsgericht
    • Baulasten, Altlasten, Beiträge von der Stadt
    • BundeslandMecklenburg-Vorpommern
    • GrundbuchGrundbuchamt Schwerin
    • Unser Serviceab 19,90 €
    • Dauermeist 3–7 Werktage
    Zuständigkeit

    Stadt, Kreis oder Gericht: wer in Schwerin was ausstellt

    Für das Grundbuch der Landeshauptstadt ist das Amtsgericht Schwerin zuständig. Die Flurkarte kommt vom Fachdienst Vermessung und Geoinformation des Landkreises Ludwigslust-Parchim. Er ist per Vertrag auch für die Landeshauptstadt zuständig. Baulasten, Altlasten, Anliegerbeiträge und Bebauungspläne liegen bei Fachdiensten der Stadt Schwerin.

    DokumentZuständige Stelle
    Grundbuchauszug Amtsgericht Schwerin – Grundbuchamt
    Flurkarte Landkreis Ludwigslust-Parchim – Fachdienst Vermessung und Geoinformation
    Bodenrichtwert Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Schwerin
    Teilungserklärung Amtsgericht Schwerin – Grundbuchamt (Grundakten)
    Altlastenverzeichnis Landeshauptstadt Schwerin – Fachdienst Umwelt
    Baulastenverzeichnis Landeshauptstadt Schwerin – Fachdienst Bauen und Denkmalpflege
    Erschließungsbescheinigung Landeshauptstadt Schwerin – Fachgruppe Erschließungs- und Ausbaubeiträge
    Bebauungsplan Landeshauptstadt Schwerin – Fachdienst Stadtentwicklung und Stadtplanung
    Kataster im Nachbarkreis

    Warum die Schweriner Flurkarte aus Ludwigslust kommt

    Schwerin ist kreisfrei, hat aber kein eigenes Katasteramt. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim führt das Liegenschaftskataster für sein Kreisgebiet und für die Landeshauptstadt. Der Hauptsitz dieses Fachdienstes ist in Ludwigslust.

    Den Gutachterausschuss für Grundstückswerte gibt es dagegen eigens für Schwerin. Er leitet die Bodenrichtwerte für die rund 98.000 Einwohner zählende Stadt ab.

    Quelle Ortschaften: Hauptsatzung der Landeshauptstadt Schwerin (Lesefassung), § 11 Ortsteile, Ortsteilvertretungen · abgerufen 29.09.2026

    Ortsteile
    • Schelfstadt, Werdervorstadt, Schelfwerder
    • Altstadt, Feldstadt, Paulsstadt, Lewenberg
    • Großer Dreesch
    • Neu Zippendorf
    • Mueßer Holz
    • Gartenstadt, Ostorf
    • Lankow
    • Weststadt
    • Krebsförden
    • Wüstmark, Göhrener Tannen
    • Görries
    • Friedrichsthal
    • Neumühle, Sacktannen
    • Warnitz
    • Wickendorf, Medewege
    • Zippendorf
    • Mueß
    So funktioniert's

    Ihr Weg zu Schweriner Grundstücksunterlagen

    1. Dokument und Adresse wählen

      Sie wählen das Dokument und geben die Adresse in Schwerin ein.

    2. Angaben ergänzen

      Sie ergänzen die nötigen Angaben und bezahlen online.

    3. Wir senden den Antrag

      Wir ermitteln die zuständige Stelle und schicken den Antrag dorthin.

    FAQ

    Fragen zu Grundstücksunterlagen aus Schwerin

    Warum ist für die Schweriner Flurkarte ein Landkreis zuständig?

    Seit einem Kooperationsvertrag führt der Landkreis Ludwigslust-Parchim das Kataster auch für Schwerin. Sie müssen dafür aber nicht nach Ludwigslust. Wir schicken den Antrag an die richtige Stelle.

    Bekomme ich in Schwerin eine Altlastenauskunft ohne Vollmacht?

    Als Eigentümer ja, mit Eigentumsnachweis. Wer nicht Eigentümer ist, braucht nach Angaben der Stadt Schwerin eine Vollmacht des Eigentümers.

    Was verlangt Schwerin für eine Anliegerbescheinigung?

    Einen Nachweis, dass Ihnen das Grundstück gehört, und einen Auszug aus der Flurkarte. Beides können Sie bei uns gleich mitbestellen.

    Welcher Schweriner Fachdienst gibt Auskunft über Baulasten?

    Der Fachdienst Bauen und Denkmalpflege der Stadt. Er ist in Schwerin die untere Bauaufsichtsbehörde.

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