Grundbuchauszug beantragen

Rosenheim

    ab 19,90 €Privater Antragsservice

    Nur Flurstücksnummer, keine Adresse? Direkt zum Antrag

    SSL-verschlüsseltHosting in Deutschland
    • Antrag in wenigen Minuten, ohne Behördengang
    • Wir ermitteln die zuständige Stelle für Ihre Adresse
    • Einfacher oder beglaubigter Auszug
    • Für das ganze Rosenheimer Stadtgebiet
    • ZuständigGrundbuchamt Rosenheim
    • Unser Serviceab 19,90 €
    • Gebühr Amt10 € bzw. 20 €
    • Dauermeist 3–7 Werktage
    Zuständigkeit

    Welches Grundbuchamt ist für Rosenheim da?

    Die bayerischen Grundbuchämter sitzen bei den Amtsgerichten. Das Amtsgericht Rosenheim ist für die kreisfreie Stadt und den Landkreis Rosenheim zuständig. Für ein Grundstück in der Stadt gibt es daher genau eine Stelle.

    Grundbuchamt Rosenheim

    Amtsgericht Rosenheim – Grundbuchamt.

    Quelle: Justizportal des Bundes und der Länder – Gerichtssuche (Grundbuchsachen): Rosenheim · abgerufen 28.09.2026

    Ein Gericht, zwei Gebiete

    Rosenheimer Grundbuch: Stadt und Landkreis unter einem Dach

    In der Verwaltung sind Stadt und Landkreis Rosenheim getrennt. Beim Grundbuch ist das anders: Beide gehören zum Bezirk desselben Amtsgerichts.

    Für Sie heißt das: Ob das Grundstück in der Stadt oder im Landkreis liegt, der Antrag geht nach Rosenheim. Die genaue Lage prüfen wir trotzdem anhand der Adresse.

    Tipp:Liegt Ihnen ein älterer Rosenheimer Ausdruck vor, übernehmen Sie Gemarkung und Blattnummer von dort.
    Kosten

    Was der Grundbuchausdruck für Rosenheim kostet

    Sie zahlen unseren Servicepreis und die Gebühr des Grundbuchamts. Die Gebühren des Amts sind bundesweit gleich. Sie stehen im Kostenverzeichnis zum Gerichts- und Notarkostengesetz (Nr. 17000 und 17001).

    Unser Antragsserviceab 19,90 €

    Antrag erstellen, zuständige Stelle ermitteln, Versand. Den genauen Preis sehen Sie im Antrag, bevor Sie bezahlen.

    Einfacher Ausdruck10 €

    Gebühr des Grundbuchamts. Reicht in der Regel für Hauskauf und Bank.

    Amtlicher Ausdruck20 €

    Gebühr des Grundbuchamts. Beglaubigt, meist nur für Behörden oder Gerichte.

    Quelle: GNotKG, Anlage 1 · abgerufen 28.09.2026

    Berechtigung

    Wer darf den Auszug beantragen?

    Das Grundbuch ist nicht öffentlich. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung). Im Antrag wählen Sie Ihren Grund aus. Einen Nachweis laden Sie direkt hoch oder reichen ihn später nach.

    Eigentümer
    Käufer in Verhandlung
    Erben
    Gläubiger
    So funktioniert's

    Vom Antrag zum Rosenheimer Grundbuchausdruck

    1. Adresse eingeben

      Sie geben die Adresse in Rosenheim ein und wählen den Grundbuchauszug.

    2. Angaben ergänzen

      Sie nennen Ihr berechtigtes Interesse und bezahlen online.

    3. Wir senden den Antrag

      Wir schicken den Antrag an Grundbuchamt Rosenheim. Den Auszug erhalten Sie meist in 3 bis 7 Werktagen.

    FAQ

    Fragen zum Rosenheimer Grundbuch

    Erhalte ich beim Amtsgericht Rosenheim auch Auszüge für Orte im Landkreis?

    Ja. Das Gericht ist für den ganzen Landkreis Rosenheim zuständig, nicht nur für die Stadt.

    Heißt das Dokument in Rosenheim anders?

    In Bayern spricht man amtlich vom Grundbuchausdruck. Gemeint ist dasselbe wie mit dem Grundbuchauszug.

    Steht eine Baulast im Rosenheimer Grundbuch?

    Baulasten im engeren Sinn kennt Bayern nicht. Vergleichbare Rechte sind als Dienstbarkeit in Abteilung II eingetragen.

    Kann ich den Rosenheimer Auszug auch selbst über das BayernPortal beantragen?

    Ja. Das BayernPortal leitet zum Online-Verfahren des örtlichen Grundbuchamts. Wir nehmen Ihnen diese Schritte ab.

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    Grundbuchausdruck für Rosenheim anfordern

    Rosenheimer Adresse eintragen, Grund nennen, und wir schicken den Antrag ans Amtsgericht.

    Jetzt beantragen