Grundbuchauszug beantragen

Oldenburg (Oldb)

    ab 19,90 €Privater Antragsservice

    Nur Flurstücksnummer, keine Adresse? Direkt zum Antrag

    SSL-verschlüsseltHosting in Deutschland
    • Antrag in wenigen Minuten, ohne Behördengang
    • Wir ermitteln die zuständige Stelle für Ihre Adresse
    • Einfacher oder beglaubigter Auszug
    • Für jedes Grundstück im Oldenburger Stadtgebiet
    • ZuständigGrundbuchamt Oldenburg (Oldenburg)
    • Unser Serviceab 19,90 €
    • Gebühr Amt10 € bzw. 20 €
    • Dauermeist 3–7 Werktage
    Zuständigkeit

    Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg): das Oldenburger Grundbuchamt

    In Niedersachsen gehört das Grundbuchamt zum Amtsgericht vor Ort. Für die kreisfreie Stadt Oldenburg ist das Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) zuständig. Weitere Grundbuchämter gibt es im Stadtgebiet nicht.

    Grundbuchamt Oldenburg (Oldenburg)

    Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) – Grundbuchamt.

    Quelle: Justizportal des Bundes und der Länder – Gerichtssuche (Grundbuchsachen): Oldenburg (Oldb) · abgerufen 28.09.2026

    Name mit Zusatz

    Oldenburg (Oldb) und das Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)

    Die Stadt trägt amtlich den Namen Oldenburg (Oldb), das Gericht heißt Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg). Gemeint ist in beiden Fällen die niedersächsische Stadt.

    Auch das Oldenburger Grundbuch ist elektronisch. Privatleute können es trotzdem nicht selbst online abrufen. Den Antrag stellen wir für Sie schriftlich.

    Tipp:Kennen Sie aus früheren Unterlagen die Gemarkung Ihres Oldenburger Grundstücks, geben Sie diese mit an.
    Kosten

    Kosten des Oldenburger Grundbuchauszugs

    Sie zahlen unseren Servicepreis und die Gebühr des Grundbuchamts. Die Gebühren des Amts sind bundesweit gleich. Sie stehen im Kostenverzeichnis zum Gerichts- und Notarkostengesetz (Nr. 17000 und 17001).

    Unser Antragsserviceab 19,90 €

    Antrag erstellen, zuständige Stelle ermitteln, Versand. Den genauen Preis sehen Sie im Antrag, bevor Sie bezahlen.

    Einfacher Ausdruck10 €

    Gebühr des Grundbuchamts. Reicht in der Regel für Hauskauf und Bank.

    Amtlicher Ausdruck20 €

    Gebühr des Grundbuchamts. Beglaubigt, meist nur für Behörden oder Gerichte.

    Quelle: GNotKG, Anlage 1 · abgerufen 28.09.2026

    Berechtigung

    Wer darf den Auszug beantragen?

    Das Grundbuch ist nicht öffentlich. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung). Im Antrag wählen Sie Ihren Grund aus. Einen Nachweis laden Sie direkt hoch oder reichen ihn später nach.

    Eigentümer
    Käufer in Verhandlung
    Erben
    Gläubiger
    So funktioniert's

    In drei Schritten zum Oldenburger Auszug

    1. Adresse eingeben

      Sie geben die Adresse in Oldenburg (Oldb) ein und wählen den Grundbuchauszug.

    2. Angaben ergänzen

      Sie nennen Ihr berechtigtes Interesse und bezahlen online.

    3. Wir senden den Antrag

      Wir schicken den Antrag an Grundbuchamt Oldenburg (Oldenburg). Den Auszug erhalten Sie meist in 3 bis 7 Werktagen.

    FAQ

    Grundbuch Oldenburg: häufige Fragen

    Warum heißt das Oldenburger Gericht Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)?

    Das ist der amtliche Name des Gerichts. Er gehört zur Stadt Oldenburg (Oldb) in Niedersachsen.

    Wie bestelle ich einen Auszug beim Oldenburger Grundbuchamt?

    Schriftlich, per Fax oder persönlich. Anrufe und E-Mails reichen dafür nicht. Wir übernehmen den schriftlichen Antrag.

    Wer kann das Oldenburger Grundbuch online abrufen?

    Nur Notare, Banken, Sparkassen, Versicherungen, Vermessungsstellen und Landesbehörden. Privatpersonen beantragen einen Auszug.

    Gibt es für eine Oldenburger Eigentumswohnung auch die Teilungserklärung?

    Ja. Sie liegt in den Grundakten beim Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg). Wir können sie als eigenes Dokument für Sie anfordern.

    Mehr für Ihr Grundstück

    Weitere Oldenburger Unterlagen

    Grundbuchauszug ausführlich erklärt →

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