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Neu-Ulm

    ab 19,90 €Privater Antragsservice

    SSL-verschlüsseltHosting in Deutschland
    • Acht Unterlagen für Neu-Ulm in einem Antrag
    • Bodenrichtwert und Altlasten beim Landratsamt
    • Flurkarte vom Vermessungsamt Günzburg
    • Für alle 14 Stadtteile
    • BundeslandBayern
    • GrundbuchGrundbuchamt Neu-Ulm
    • Unser Serviceab 19,90 €
    • Dauermeist 3–7 Werktage
    Zuständigkeit

    Stadt, Landkreis oder Land: Wer ist in Neu-Ulm zuständig?

    Für das Grundbuch ist das Amtsgericht Neu-Ulm zuständig. Die Flurkarte kommt vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg. Bodenrichtwert und Altlasten liegen beim Landratsamt Neu-Ulm, Anliegerbescheinigung und Bebauungsplan bei der Großen Kreisstadt Neu-Ulm.

    DokumentZuständige Stelle
    Grundbuchauszug Amtsgericht Neu-Ulm – Grundbuchamt
    Flurkarte Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg
    Bodenrichtwert Landratsamt Neu-Ulm – Gutachterausschuss
    Teilungserklärung Amtsgericht Neu-Ulm – Grundbuchamt (Grundakten)
    Altlastenverzeichnis Landratsamt Neu-Ulm – Wasserrecht und Bodenschutz
    Baulastenverzeichnis Gibt es in Bayern nicht
    Erschließungsbescheinigung Große Kreisstadt Neu-Ulm
    Bebauungsplan Große Kreisstadt Neu-Ulm
    Große Kreisstadt

    Neu-Ulm gehört zum Landkreis Neu-Ulm

    Neu-Ulm hat rund 63.000 Einwohner und ist nicht kreisfrei. Aufgaben der Kreisverwaltung übernimmt deshalb das Landratsamt Neu-Ulm. Dazu gehören der Gutachterausschuss und die Altlastenauskunft.

    Anliegerbescheinigung und Bebauungsplan bleiben bei der Stadt selbst. Die Bodenrichtwerte im Landkreis kann man laut Landratsamt kostenfrei online einsehen.

    In Bayern gibt es kein Baulastenverzeichnis. Auch in Neu-Ulm stehen solche Rechte meist als Grunddienstbarkeit im Grundbuch.

    Quelle Ortschaften: Stadt Neu-Ulm – Stadtteile · abgerufen 29.09.2026

    Stadtteile (14)
    • Stadtmitte
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    • Schwaighofen
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    • Weststadt
    So funktioniert's

    So beantragen Sie Unterlagen für Neu-Ulm

    1. Dokument und Adresse wählen

      Sie wählen das Dokument und geben die Adresse in Neu-Ulm ein.

    2. Angaben ergänzen

      Sie ergänzen die nötigen Angaben und bezahlen online.

    3. Wir senden den Antrag

      Wir ermitteln die zuständige Stelle und schicken den Antrag dorthin.

    FAQ

    Häufige Fragen zu Unterlagen für Neu-Ulm

    Warum ist für Neu-Ulmer Altlasten das Landratsamt zuständig?

    Neu-Ulm ist kreisangehörig. Altlastenauskünfte gibt in Bayern die Kreisverwaltungsbehörde, hier das Landratsamt Neu-Ulm.

    Wo bekomme ich die Flurkarte für Neu-Ulm?

    Beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg. Ein eigenes Vermessungsamt in Neu-Ulm nennt das BayernPortal nicht.

    Wo finde ich in Neu-Ulm Angaben zu Baulasten?

    Nein. Bayern führt kein Baulastenverzeichnis. Maßgeblich ist das Grundbuch beim Amtsgericht Neu-Ulm.

    Wer erteilt in Neu-Ulm die Anliegerbescheinigung?

    Die Große Kreisstadt Neu-Ulm selbst, nicht das Landratsamt.

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