Teilungserklärung beantragen

Tübingen

    ab 19,90 €Privater Antragsservice

    Nur Flurstücksnummer, keine Adresse? Direkt zum Antrag

    SSL-verschlüsseltHosting in Deutschland
    • Kopie aus der Grundakte beim Grundbuchamt
    • Wir ermitteln das zuständige Grundbuchamt
    • Für Eigentümer, Käufer und Verwalter
    • Für Eigentumswohnungen in ganz Tübingen
    • ZuständigGrundbuchamt Böblingen
    • Unser Serviceab 19,90 €
    • Gebühr Amtje nach Stelle
    • Dauerje nach Grundbuchamt
    Zuständigkeit

    Wo liegt die Teilungserklärung für Tübingen?

    Eigentümer reichen die Teilungserklärung beim Grundbuchamt ein. Für Tübingen ist das Grundbuchamt Böblingen zuständig. Dokumente ab dem 1. Januar 2018 gibt es dort als Ausdruck aus der elektronischen Grundakte.

    Grundbuchamt Böblingen

    Amtsgericht Böblingen – Grundbuchamt (Grundakten).

    Quelle: Amtsgericht Böblingen – Grundbucheinsicht, Grundbuchausdrucke, Ausdrucke aus der Grundakte · abgerufen 28.09.2026

    Ältere Unterlagen

    Ist die Teilungserklärung älter, liegt sie oft noch auf Papier. Diese Akten verwahrt das Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg in Kornwestheim.

    Alte und neue Akten

    Böblingen oder Kornwestheim?

    Das Amtsgericht Böblingen unterscheidet nach dem Datum des Dokuments. Neuere Dokumente gibt es direkt beim Grundbuchamt. Für ältere verweist das Gericht an das Grundbuchzentralarchiv.

    Wann die Teilungserklärung Ihrer Wohnanlage entstand, wissen Sie vielleicht nicht. Das müssen Sie auch nicht: Wir richten den Antrag an die passende Stelle.

    Tipp:Nennen Sie die Nummer Ihrer Wohnung aus dem Kaufvertrag oder der Abrechnung, wenn Sie diese kennen.
    Kosten

    Was kostet die Teilungserklärung für Tübingen?

    Sie zahlen unseren Servicepreis und die Gebühr des Grundbuchamts für die Kopie aus der Grundakte. Die Höhe hängt vom Umfang der Unterlagen ab.

    Unser Antragsserviceab 19,90 €

    Antrag erstellen, zuständige Stelle ermitteln, Versand. Den genauen Preis sehen Sie im Antrag, bevor Sie bezahlen.

    Berechtigung

    Wer darf die Teilungserklärung anfordern?

    Die Teilungserklärung liegt in der Grundakte. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung). Das gilt zum Beispiel für Eigentümer einer Wohnung, Käufer in konkreten Verhandlungen und Erben.

    Wohnungseigentümer
    Käufer in Verhandlung
    Erben
    Gläubiger
    So funktioniert's

    In drei Schritten zur Teilungserklärung

    1. Adresse eingeben

      Sie geben die Adresse in Tübingen ein und wählen die Teilungserklärung.

    2. Angaben ergänzen

      Sie nennen Ihr berechtigtes Interesse, zum Beispiel als Eigentümer oder Käufer, und bezahlen online.

    3. Wir senden den Antrag

      Wir schicken den Antrag an Grundbuchamt Böblingen. Das Amt kopiert die Teilungserklärung aus der Grundakte.

    FAQ

    Häufige Fragen zur Teilungserklärung in Tübingen

    Wer hat die Teilungserklärung für meine Wohnung in Tübingen?

    Das Grundbuchamt Böblingen, denn dort liegt die Grundakte. Stammt das Dokument aus der Zeit vor 2018, ist das Grundbuchzentralarchiv zuständig.

    Hilft mir das Tübinger Amtsgericht weiter?

    Nein. Die Grundakten für Tübinger Wohnungen liegen beim Grundbuchamt Böblingen. Dorthin senden wir Ihren Antrag.

    Meine Wohnung liegt in Derendingen. Gilt das auch?

    Ja. Für die Grundakte spielt der Stadtteil keine Rolle. Alle Tübinger Adressen gehören zum selben Grundbuchamt.

    Wer darf die Teilungserklärung anfordern?

    Wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Das sind zum Beispiel Eigentümer, Käufer in konkreten Verhandlungen oder Erben.

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