Teilungserklärung beantragen

Konstanz

    ab 19,90 €Privater Antragsservice

    Nur Flurstücksnummer, keine Adresse? Direkt zum Antrag

    SSL-verschlüsseltHosting in Deutschland
    • Kopie aus der Grundakte beim Grundbuchamt
    • Wir ermitteln das zuständige Grundbuchamt
    • Für Eigentümer, Käufer und Verwalter
    • Für Wohnungen in allen Konstanzer Stadtteilen
    • ZuständigGrundbuchamt Villingen-Schwenningen
    • Unser Serviceab 19,90 €
    • Gebühr Amtje nach Stelle
    • Dauerje nach Grundbuchamt
    Zuständigkeit

    Wer hat die Teilungserklärung für Konstanz?

    Die Grundakte gehört zum Grundbuch. Für Konstanz führt beides das Amtsgericht Villingen-Schwenningen. Ältere Akten aus Papier können im Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim liegen.

    Grundbuchamt Villingen-Schwenningen

    Amtsgericht Villingen-Schwenningen – Grundbuchamt (Grundakten).

    Quelle: Amtsgericht Böblingen – Grundbucheinsicht, Grundbuchausdrucke, Ausdrucke aus der Grundakte · abgerufen 28.09.2026

    Papierakten im Archiv

    Die früheren Papier-Grundakten der Grundbuchämter lagert das Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg in Kornwestheim ein. Dort gibt es dann auch die Auskunft.

    Früher Konstanz, heute VS

    Die Grundakte ist umgezogen

    Früher lagen die Konstanzer Grundakten beim staatlichen Grundbuchamt in der Stadt. Heute ist das Amtsgericht Villingen-Schwenningen zuständig.

    Die alten Papierakten kamen ins Grundbuchzentralarchiv. Ob Ihre Teilungserklärung dort oder in Villingen-Schwenningen liegt, müssen Sie nicht selbst klären.

    Tipp:Wissen Sie die Nummer Ihrer Wohnung laut Aufteilungsplan, tragen Sie diese mit ein.
    Kosten

    Was kostet die Teilungserklärung für Konstanz?

    Sie zahlen unseren Servicepreis und die Gebühr des Grundbuchamts für die Kopie aus der Grundakte. Die Höhe hängt vom Umfang der Unterlagen ab.

    Unser Antragsserviceab 19,90 €

    Antrag erstellen, zuständige Stelle ermitteln, Versand. Den genauen Preis sehen Sie im Antrag, bevor Sie bezahlen.

    Berechtigung

    Wer darf die Teilungserklärung anfordern?

    Die Teilungserklärung liegt in der Grundakte. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung). Das gilt zum Beispiel für Eigentümer einer Wohnung, Käufer in konkreten Verhandlungen und Erben.

    Wohnungseigentümer
    Käufer in Verhandlung
    Erben
    Gläubiger
    So funktioniert's

    In drei Schritten zur Teilungserklärung

    1. Adresse eingeben

      Sie geben die Adresse in Konstanz ein und wählen die Teilungserklärung.

    2. Angaben ergänzen

      Sie nennen Ihr berechtigtes Interesse, zum Beispiel als Eigentümer oder Käufer, und bezahlen online.

    3. Wir senden den Antrag

      Wir schicken den Antrag an Grundbuchamt Villingen-Schwenningen. Das Amt kopiert die Teilungserklärung aus der Grundakte.

    FAQ

    Häufige Fragen zur Teilungserklärung in Konstanz

    Bekomme ich die Teilungserklärung noch in Konstanz?

    Nein. Das frühere Grundbuchamt Konstanz gibt es nicht mehr. Die Grundakten für Konstanz liegen in Villingen-Schwenningen oder im Grundbuchzentralarchiv.

    Warum kann die Akte in Kornwestheim liegen?

    Dort verwahrt das Land die papiernen Grundakten der Grundbuchämter. Sobald eine Akte dort eingelagert ist, gibt das Archiv die Auskunft.

    Wer darf die Teilungserklärung anfordern?

    Nur wer ein berechtigtes Interesse hat. Dazu zählen etwa Wohnungseigentümer, Kaufinteressenten in Verhandlung und Erben.

    Meine Wohnung liegt in Petershausen-Ost. Ist das wichtig?

    Für die Zuständigkeit nicht. Alle Konstanzer Stadtteile gehören zum selben Grundbuchamt.

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    Weitere Unterlagen für Konstanz

    Teilungserklärung ausführlich erklärt →

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