Teilungserklärung beantragen

Heidelberg

    ab 19,90 €Privater Antragsservice

    Nur Flurstücksnummer, keine Adresse? Direkt zum Antrag

    SSL-verschlüsseltHosting in Deutschland
    • Kopie aus der Grundakte beim Grundbuchamt
    • Wir ermitteln das zuständige Grundbuchamt
    • Für Eigentümer, Käufer und Verwalter
    • Für Eigentumswohnungen in allen Heidelberger Stadtteilen
    • ZuständigGrundbuchamt Mannheim
    • Unser Serviceab 19,90 €
    • Gebühr Amtje nach Stelle
    • Dauerje nach Grundbuchamt
    Zuständigkeit

    Wer hat die Teilungserklärung für Heidelberg?

    Die Teilungserklärung liegt in der Grundakte des Grundbuchamts. Für Heidelberg ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Mannheim zuständig. Ältere Akten aus Papier können auch im Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg liegen.

    Grundbuchamt Mannheim

    Amtsgericht Mannheim – Grundbuchamt (Grundakten).

    Quelle: Amtsgericht Mannheim, „Zuständigkeit“ · abgerufen 28.09.2026

    Ältere Papierakten

    Das Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg in Kornwestheim gibt Auskunft aus Papier-Grundakten. Das gilt für Grundbücher, die schon ein grundbuchführendes Amtsgericht übernommen hat.

    Mannheim oder Kornwestheim

    Wo Heidelberger Grundakten liegen

    Neue Grundakten zu Heidelberger Wohnungen führt das Grundbuchamt in Mannheim. Ab welchem Stichtag alle Akten dort liegen, gibt das Gericht nicht an.

    Bei älteren Wohnanlagen kann die Teilungserklärung deshalb noch als Papierakte in Kornwestheim liegen. Dort muss der Antrag schriftlich gestellt werden.

    Kosten

    Was kostet die Teilungserklärung für Heidelberg?

    Sie zahlen unseren Servicepreis und die Gebühr des Grundbuchamts für die Kopie aus der Grundakte. Die Höhe hängt vom Umfang der Unterlagen ab.

    Unser Antragsserviceab 19,90 €

    Antrag erstellen, zuständige Stelle ermitteln, Versand. Den genauen Preis sehen Sie im Antrag, bevor Sie bezahlen.

    Berechtigung

    Wer darf die Teilungserklärung anfordern?

    Die Teilungserklärung liegt in der Grundakte. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung). Das gilt zum Beispiel für Eigentümer einer Wohnung, Käufer in konkreten Verhandlungen und Erben.

    Wohnungseigentümer
    Käufer in Verhandlung
    Erben
    Gläubiger
    So funktioniert's

    In drei Schritten zur Teilungserklärung

    1. Adresse eingeben

      Sie geben die Adresse in Heidelberg ein und wählen die Teilungserklärung.

    2. Angaben ergänzen

      Sie nennen Ihr berechtigtes Interesse, zum Beispiel als Eigentümer oder Käufer, und bezahlen online.

    3. Wir senden den Antrag

      Wir schicken den Antrag an Grundbuchamt Mannheim. Das Amt kopiert die Teilungserklärung aus der Grundakte.

    FAQ

    Häufige Fragen zur Teilungserklärung in Heidelberg

    Wo liegt die Teilungserklärung für eine Heidelberger Wohnung?

    In der Grundakte beim Grundbuchamt Mannheim. Ältere Papierakten verwahrt teils das Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg.

    Warum nicht in Heidelberg?

    Weil das Grundbuchamt Mannheim auch die Heidelberger Grundbücher führt. Die Grundakten gehören zum Grundbuch dazu.

    Gilt das auch für neue Wohnungen in der Bahnstadt?

    Ja. Für alle 15 Stadtteile ist das Grundbuchamt Mannheim zuständig.

    Was muss ich im Antrag angeben?

    Die Adresse der Wohnung und Ihr berechtigtes Interesse, zum Beispiel als Eigentümer oder Käufer. Eine Wohnungsnummer hilft zusätzlich.

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    Teilungserklärung ausführlich erklärt →

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    Adresse der Heidelberger Wohnung eingeben. Die Anfrage beim Grundbuchamt Mannheim übernehmen wir.

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