Teilungserklärung beantragen

Hamburg

    ab 19,90 €Privater Antragsservice

    Nur Flurstücksnummer, keine Adresse? Direkt zum Antrag

    SSL-verschlüsseltHosting in Deutschland
    • Kopie aus der Grundakte beim Grundbuchamt
    • Wir ermitteln das zuständige Grundbuchamt
    • Für Eigentümer, Käufer und Verwalter
    • Für Eigentumswohnungen in ganz Hamburg
    • ZuständigHamburger Grundbuchamt
    • Unser Serviceab 19,90 €
    • Gebühr Amtje nach Stelle
    • Dauerje nach Grundbuchamt
    Zuständigkeit

    Welches Amt hat die Teilungserklärung in Hamburg?

    Zuständig ist das Grundbuchamt, das auch das Wohnungsgrundbuch führt. Seine Geschäftsstelle verwahrt alle Urkunden zu jedem Grundstück und jeder Eigentumswohnung im Gerichtsbezirk. Welches der acht Ämter das ist, prüfen wir anhand Ihrer Adresse.

    Hamburger Grundbuchamt

    Amtsgericht des Grundbuchbezirks – Grundbuchamt (Grundakten).

    Quelle: Justizadressverzeichnis (Justiz NRW, bundesweit) – Grundbuchsachen, 22337 Hamburg · abgerufen 28.09.2026

    Papier & digital

    Hamburg stellt die Grundakten schrittweise um

    Die Hamburger Grundbuchämter führen neue Grundakten nach und nach elektronisch. Der alte Bestand wird dabei nicht übertragen.

    Ältere Teilungserklärungen liegen deshalb weiter in Papierakten. Für Ihren Antrag ändert das nichts. Das Amt kopiert die Urkunde aus der Akte, in der sie liegt.

    Tipp:Nennen Sie, wenn möglich, die Nummer Ihrer Wohnung laut Aufteilungsplan. Das hilft dem Amt bei großen Wohnanlagen.

    Quelle Ortschaften: Statistikamt Nord: Statistischer Bericht A I / S 1 – j 25 HH, Bevölkerung in Hamburg am 31.12.2025 (Auszählung aus dem Melderegister), Tabelle nach Stadtteilen und Bezirken · abgerufen 28.09.2026

    7 Bezirke mit Stadtteilen (amtlich 104 Stadtteile
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    Kosten

    Was kostet die Teilungserklärung für Hamburg?

    Sie zahlen unseren Servicepreis und die Gebühr des Grundbuchamts für die Kopie aus der Grundakte. Die Höhe hängt vom Umfang der Unterlagen ab.

    Unser Antragsserviceab 19,90 €

    Antrag erstellen, zuständige Stelle ermitteln, Versand. Den genauen Preis sehen Sie im Antrag, bevor Sie bezahlen.

    Berechtigung

    Wer darf die Teilungserklärung anfordern?

    Die Teilungserklärung liegt in der Grundakte. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung). Das gilt zum Beispiel für Eigentümer einer Wohnung, Käufer in konkreten Verhandlungen und Erben.

    Wohnungseigentümer
    Käufer in Verhandlung
    Erben
    Gläubiger
    So funktioniert's

    In drei Schritten zur Hamburger Teilungserklärung

    1. Adresse eingeben

      Sie geben die Adresse in Hamburg ein und wählen die Teilungserklärung.

    2. Angaben ergänzen

      Sie nennen Ihr berechtigtes Interesse, zum Beispiel als Eigentümer oder Käufer, und bezahlen online.

    3. Wir senden den Antrag

      Wir schicken den Antrag an Hamburger Grundbuchamt. Das Amt kopiert die Teilungserklärung aus der Grundakte.

    FAQ

    Häufige Fragen zur Teilungserklärung in Hamburg

    Welches Hamburger Grundbuchamt hat meine Teilungserklärung?

    Das Amt, in dessen Bezirk die Wohnanlage liegt. Die Zuständigkeit ist in Hamburg teils straßengenau geregelt. Wir klären das für Sie.

    Liegt meine Teilungserklärung schon digital vor?

    Das kommt auf ihr Alter an. Hamburg überträgt ältere Papierakten nicht ins elektronische System. Für die Kopie spielt das keine Rolle.

    Wer darf die Teilungserklärung anfordern?

    Wer ein berechtigtes Interesse hat, etwa Eigentümer, Kaufinteressenten in konkreten Verhandlungen oder Erben.

    Wie lange dauert die Kopie in Hamburg?

    Das hängt vom Grundbuchamt und vom Umfang der Akte ab. Eine feste Frist gibt es nicht.

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    Wohnungsanschrift eingeben, Interesse nennen, bezahlen. Das zuständige Hamburger Grundbuchamt ermitteln wir.

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