Teilungserklärung beantragen

Duisburg

    ab 19,90 €Privater Antragsservice

    Nur Flurstücksnummer, keine Adresse? Direkt zum Antrag

    SSL-verschlüsseltHosting in Deutschland
    • Kopie aus der Grundakte beim Grundbuchamt
    • Wir ermitteln das zuständige Grundbuchamt
    • Für Eigentümer, Käufer und Verwalter
    • Für Wohnungen in allen sieben Stadtbezirken
    • ZuständigGrundbuchamt Duisburg
    • Unser Serviceab 19,90 €
    • Gebühr Amtje nach Stelle
    • Dauerje nach Grundbuchamt
    Zuständigkeit

    Welches Grundbuchamt hat in Duisburg die Teilungserklärung?

    Grundakte und Grundbuch liegen beim selben Amtsgericht. In Duisburg ist das je nach Stadtbezirk das Amtsgericht Duisburg, Duisburg-Hamborn oder Duisburg-Ruhrort. Die Abschrift erhalten Sie bei berechtigtem Interesse.

    Grundbuchamt Duisburg

    Amtsgericht Duisburg, Duisburg-Hamborn oder Duisburg-Ruhrort – Grundbuchamt (Grundakten).

    Quelle: § 12 GBO – gesetze-im-internet.de · abgerufen 28.09.2026

    Drei Gerichtsbezirke

    Mitte, Rheinhausen und Süd gehören zum Amtsgericht Duisburg. Hamborn und Walsum gehören zu Duisburg-Hamborn, Meiderich/Beeck und Homberg/Ruhrort/Baerl zu Duisburg-Ruhrort.

    Grundakte

    Warum die Urkunde beim Amtsgericht liegt

    Das Wohnungsgrundbuch nimmt auf die Teilungserklärung nur Bezug. Die vollständige Urkunde bleibt in der Grundakte.

    Keine der drei Duisburger Gerichtsseiten nennt die Teilungserklärung eigens. Das Recht auf Abschrift folgt aus § 12 der Grundbuchordnung.

    Kosten

    Was kostet die Teilungserklärung für Duisburg?

    Sie zahlen unseren Servicepreis und die Gebühr des Grundbuchamts für die Kopie aus der Grundakte. Die Höhe hängt vom Umfang der Unterlagen ab.

    Unser Antragsserviceab 19,90 €

    Antrag erstellen, zuständige Stelle ermitteln, Versand. Den genauen Preis sehen Sie im Antrag, bevor Sie bezahlen.

    Berechtigung

    Wer darf die Teilungserklärung anfordern?

    Die Teilungserklärung liegt in der Grundakte. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung). Das gilt zum Beispiel für Eigentümer einer Wohnung, Käufer in konkreten Verhandlungen und Erben.

    Wohnungseigentümer
    Käufer in Verhandlung
    Erben
    Gläubiger
    So funktioniert's

    In drei Schritten zur Teilungserklärung

    1. Adresse eingeben

      Sie geben die Adresse in Duisburg ein und wählen die Teilungserklärung.

    2. Angaben ergänzen

      Sie nennen Ihr berechtigtes Interesse, zum Beispiel als Eigentümer oder Käufer, und bezahlen online.

    3. Wir senden den Antrag

      Wir schicken den Antrag an Grundbuchamt Duisburg. Das Amt kopiert die Teilungserklärung aus der Grundakte.

    FAQ

    Häufige Fragen zur Teilungserklärung in Duisburg

    Ist für eine Wohnung in Walsum ein anderes Gericht zuständig als in Wedau?

    Ja. Walsum gehört zum Amtsgericht Duisburg-Hamborn. Wedau liegt im Stadtbezirk Süd und damit beim Amtsgericht Duisburg.

    Wer darf die Teilungserklärung in Duisburg anfordern?

    Wer ein berechtigtes Interesse hat, etwa Eigentümer, Erben oder Käufer in konkreten Verhandlungen.

    Hat nicht die Hausverwaltung eine Kopie?

    Manchmal ja. Ist sie unvollständig oder fehlt sie, bleibt die Grundakte beim Amtsgericht der sichere Weg.

    Wie lange dauert die Abschrift?

    Das hängt vom zuständigen Amtsgericht in Duisburg ab. Liegen ältere Bände im Archiv, kann es länger dauern.

    Mehr für Ihr Grundstück

    Weitere Dokumente für Duisburg

    Teilungserklärung für Duisburg jetzt anfordern

    Adresse der Duisburger Wohnung eingeben, wir beantragen die Abschrift beim richtigen Amtsgericht.

    Jetzt beantragen